Hallo Experten,
eine Fluggesellschaft liefert einen Koffer mit einem Tag Verspätung am Ankunftsflughafen in Deutschland an.
Die zusätzliche Fahrt zur Abholung ist ja nun mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden.
Gefunden habe ich folgendes, aber keine eindeutige Antwort, die Zusatzkosten betreffend (Ersatzbeschaffung fällt nicht an):
- diverse Kommentare,
- EGVO1107-2006.pdf
- EU-VO 2027/97
- Montrealer Übereinkommen 28.05.1999
- http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/flug0.html
- http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/fluggas…
In welcher Höhe ist die Fluggesellschaft hier Schadenersatzpflichtig?
Kilometer-Geld, Parkgebühren am Flughafen?
Wer ist der Ansprechpartner, wenn die Gesellschaft hier einen Handlingpartner beauftragt hat?
Fragt hier ganz ratlos und grüßt
Ratloser
Schadensersatz wegen verspätetem Erhalt des Fluggepäcks
Ein Fluggast kann von einer Fluggesellschaft Schadensersatz verlangen, weil sein beruflich benötigtes Gepäck (hier Kameratasche eines Berufsfotografen) vorübergehend verloren geht.
Eine Fluggesellschaft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf den angeflogenen Flughäfen außer Kontrolle geratenes Reisegepäck sichergestellt und nachgesandt oder, wenn dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, zumindest aufbewahrt wird. Ist das Gepäckstück bei einer Zwischenlandung abhanden gekommen, darf es nicht einfach zum Ausgangsflughafen zurückgeschickt und ohne weitere Benachrichtigung auf dem dortigen Fundbüro gelagert werden.
Urteil des OLG Köln vom 02.12.2003
24 U 52/03
OLGR Köln 2004, 99
http://www.anwaltonline.org/
Verspätetes Gepäck
Ist das Gepäck verspätet, so sind die notwendigen Anschaffungen von der Fluggesellschaft ersetzt werden. Für Ansprüche des Reisenden bei der Verspätung von Fluggepäck innerhalb der EU sind die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und der EU-VO 2027/97 maßgebend. Hierzu zählen die Kosten für Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und Kleidungsstücke. …