Liebe/-r Experte/-in,
alles nur fiktiv!
ANGENOMMEN…
…eine Person, die bereits in der Vergangenheit bekannt geworden ist, Abmahnungen zu versenden, stellt einen Online Shop ins Netz - für eine neue Masche.
…der Shop dient offensichtlich - dies wird später deutlich - nur einen Grund; man will „Mitbewerber“ sein.
…der Shopbetreiber ist mit gleichen Artikeln auch bei Amazon aktiv.
…die zu Hilfe genommene Anwaltskanzlei ist ebenfalls bereits in der Vergangenheit bekannt geworden, durch Abmahnungen (Abmahnungen bedeutet hier „Massenabmahnungen“).
…der Onlineshop liefert seine Bestellungen nicht aus. Bestellungen werden einfach storniert.
…auch der Amazon Shop dieses Betreibers liefert nicht aus, storniert einfach, erhält dafür ausnahmslos neg. Bewertungen (nur etwas über 1 Stern, bei 5 möglichen Sternen).
…es scheint offensichtlich, dass hier nicht auf wettbewerbsrechtliche Nachteile zwischen Onlineshops hingewiesen werden soll, sondern das einfach auf die Schnelle Geld verdient werden soll - durch das abkassieren von Abmahngebühren.
…einige „gute“ (wirklich gute, faire) Anwälte haben sich auch online der Sache angenommen, und wollen die abgemahnten Personen vertreten - ja klar, die wollen letztlich auch Geld verdienen, aber immerhin gehören die zu den „Guten“.
Kernfrage; hätte in so einen Fall eine Anzeige bei der Polizei gegen die ausführenden Kräfte der Massenabmahnungen einen Sinn, oder würde sowas - aus welchen Gründen auch immer (keine Lust, keine Zeit…) eh im Sande verlaufen, weil man ja vermutlich einem einzelnen kleinen Bürger nicht sonderlich viel Zeit widmen kann (bei den deutschen Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft, usw.).
Oder; wie könnte man anders gegen diese Abmahner vorgehen?
Ginge z.B. eine Anzeige (z.B. aus Angst vor Rache) auch anonym?
Gäbe es sonst irgendwelche andere Möglichkeiten (vielleicht auch rechtlich nicht ganz einwandfreie) solchen „netten Abmahnerleuten“ man so richtig auf die Füße zu treten (weil die deutschen Behörden es ja offensichtlich seit Jahren nicht hinkriegen)?
Mir hat ein Bekannter eines entfernten Bekannten in diesem Zusammenhang erzählt, es gäbe Leute, die für recht wenig Geld mal eben einen „Besuch“ abstatten - in aller Regel ist das Problem dann erledigt. Ich weiss aber nicht ob sowas wirklich möglich ist, und ob man das in so einem Fall anwenden könnte/sollte, völlig unabhängig davon, dass man sich damit selber strafbar machen würde, wohl wissend, das dies möglicherweise die einzige Sprache ist, die von den Massenabmahnern verstanden wird…
Danke für alle sachlichen Antworten.
Grüße
JB