Abmahnung BaumgartenBrand 850€ wegen Filmupload

in Tauschbörsen.

Habe gestern eine Abmahnung von den Anwälten BaumgartenBrand bekommen mit der Aufforderung innerhalt 7 Tag eine beigelegte schuldanerkennende Verpflichtungserklärung abzugeben und 850€ zu zahlen.

Nun gibt es mehrere Ungereimtheiten / Übertreibungen in dem Schreiben_

    • Die Schadensersatzforderungen werden demnach pauschal in Höhe von 400,00 EUR sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten pauschal in Höhe von 450 Euro geltend gemacht:

§97a Abs. 2, Minderung der Anwaltskosten auf max. 100€ Gesetzestext: (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Dem entzieht sich die Anwaltskanzlei mit folgendem Hinweis:

Soll lt Anwaltsschreiben nicht anwendbar sein, da der Fall weder einfach gelagert noch eine unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gegeben sei. Der Sachverhalt sei technisch nicht einfach zu ermitteln.

=> warum außerhalb des geschäftlichen Verkehrs? Ich bin privat, vertreibe diesen Film nicht sondern biete ihn (ungewollt) zum uplaod an, während de Film downgeloadet wird.

… **2) - „in gewerblicher Aussmaß“

Im beilegten Urteil vom Landgericht (9a OH 779/09), welche die pers. Daten der „uploader“ von den Providern erzwingen steht:

"… Die Rechteverletzung geschah in gewerblichem Ausmaß. …folgt in systematisch-teleologischer Hinsicht aus dem Umstand, dass $101 (=Anspruch auf Auskunft) der Durchsetzung des Anspruchs dient und in Anknüpfung an dessen Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichtenden erweitert…

Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Umgang solcher Anwaltskanzleien?* Bei einem begründenten Einspruch, wird die Forderunge abgewiesen? Lassen die mit sich handeln? Oder folgen weitere Forderungen mit Klagedrohung bzw. tatächlicher Klageeinreichung?

Hi honiggm,

… das ist leider eine neue Masche. Ich kenn noch keine Urteile GEGEN diese Anwaltsgebuehr, wird man also klaeren lassen muessen. Sieht fuer mich auf den ersten Blick so aus, als sollte die gesetzlich vorgesehene Deckelung umgangen werden, wirkt unserioes.

Grundsaetzlich: auf Tauschboersen sind inzwischen mehr Spitzel als Teilnehmer. Auch nach laengerer Zeit kann man noch abgemahnt werden. Es kann also auch sein, dass Du Dich noch auf andere Abmahnungen vorbereiten musst.

Die Umgehung der „Deckelung“ der Anwaltsgebuehr auf diese Weise ist mir wirklich neu, kann auch sein, dass sie unzulaessig ist. Das Schlimme ist: das laesst sich nur auf dem Klageweg klaeren.

DU BRAUCHST SOFORT EINEN RECHTSBEISTAND.

Problem: Gegen Abmahnung (Anspruch auf Unterlassung) gibts keine Rechtsschutz-Versicherung. Das heisst, Du bist soeben um einige hundert Euro aermer geworden, punktum. Tut mir leid, das so sagen zu muessen.

Problem: vor Gericht gibt es meist einen Vergleich, der zu Deinen Ungunsten ausgeht. Manchmal spart man etwas Geld dabei (im Verhaeltnis zur ausser-gerichtlichen Einigung).
Wenn Du den Gerichtstermin vermeiden willst, wirds also in der Regel teurer.
Die Frage ist nur, was Du mehr hast: GELD (dann zum Anwalt gehn, nen Deal aushandeln, zahlen) oder ZEIT (dann mit Anwalt zum Gericht, gegnerische Kosten bestreiten, Anwaltskosten als uebertrieben angreifen, Vergleich kriegen, vermutlich Geld sparen).

Von Drohungen mit Strafanzeige nicht beeindrucken lassen - die sind meist nur zur Einschuechterung da. Immer vorausgesetzt, dass Du nicht kriminelle oder terroristische Filme angeboten oder runtergeladen hast.

Die FRIST sofort vom Anwalt anfechten / pruefen lassen, ist nur dazu da, Dich unter Druck zu setzen.

ACHTUNG: die Unterlassungserklaerung ohne Rechts-Beratung zu unterschreiben, ist richtig gefaehrlich. Nochmal: ab zum Anwalt mit Dir.

„Gewerbliches Ausmass“ ist ein Gummibegriff, d.h. es ist ein Gluecks-Spiel, wie die Gerichte das sehen. Wir hatten Beispiele, dass selbst kleinste private Websites als „gewerblich“ gewertet wurden.

Was tun?
1.) sofort zum Anwalt.
2.) Nimm einen, der sich mit der Abwehr von URHEBERRECHTLICHEN Abmahnungen auskennt. Such per Internet ein paar aus, die infrage kommen und schau, ob Du Empfehlungen findest. Vielleicht kennst Du Leute, die auch schon abgemahnt wurden.
3.) Dran denken: Einlenken ist schnell und teuer, sich vor Gericht wehren (meist, aber nicht immer) billiger und langwierig.
4.) Schau mal auf www.abmahnwelle.de nach aktuellen Tipps und sieh die FAQs an.

Ich rate DRINGENDST, die Finger von Tauschboersen zu lassen und urheberrechtlich geschuetztes Zeug im Internet weder rauf- noch runterzuladen. Du kommst sonst in Anwaltsteufels Abmahn-Kueche. Wie Du siehst.

Nimms als Erfahrung, in zwei Jahren lachste drueber…
Gruesse & Beileid

Veranda

Hallo,

ich bin eingetragen für Arbeitsrecht, mit Urheberrecht und Zivilprozessrecht kenne ich mich nicht aus.

&Tschüß
Wolfgang

HI Veranda
Viiilen dank für Deine Ausführung und Hilfestellung.

Mit Deiner Erlaubnis geb ich diese Info von Dir auch in andere Foren bekannt :smile:

Noch eine Frage:
Also man soll einen Einspruch einlegen und die Frist anfechten. Sollte dieser Einspruch so aussehen dass man die Tat leugnet oder sollte man der Anwaltskanzlei lieber fakten präsentiern wie zb dass die 100€-Grenze in dem Punkt einzuhalten wäre nach $97?

Die 400€ die keine Anwaltskosten sind die wird wohl die Firma bekmmen die die Lizent auf den Film hat oder?
Meinst Du man dann da auch was herunterhandelnt oder bezieht sich das herunterhandeln nur auf die überhöhten Anwaltskosten?

Danke für Deine Antwort.

LG
Alex

Hallo honiggm,
leider kann ich dir in diesem Fall nicht persönlich helfen, da ich mich grad im Urlaub befinde, jedoch kann ich dich auf eine Quelle verweisen, welche dir aufjdenfall helfen kann, dazu folge dem unten stehenden Link, dieser führt zu einem Newsportal namens „gully.com“, welches seit 1998 das größte deutschsprachige Board-Portal ist, die Jungs dort beschäftigen sich täglich mit dieser Thematik und sind selbst bereits vor Gericht gegen eine Anwaltskanzlei, aufgrund horrender Forderungen, gezogen.

http://www.gulli.com/news/wegweiser-abmahnung-update…

Ich wünsche dir viel Erfolg

ich weiss nicht, warum ich als Experte befragt werde.Keine Ahnung von diesen Angelegenheiten.
in Tauschbörsen.

Habe gestern eine Abmahnung von den Anwälten BaumgartenBrand
bekommen mit der Aufforderung innerhalt 7 Tag eine beigelegte
schuldanerkennende Verpflichtungserklärung abzugeben und 850€
zu zahlen.

Nun gibt es mehrere Ungereimtheiten / Übertreibungen in dem
Schreiben_

    • Die Schadensersatzforderungen werden demnach pauschal in
      Höhe von 400,00 EUR sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten
      pauschal in Höhe von 450 Euro geltend gemacht:

§97a Abs. 2, Minderung der Anwaltskosten auf max. 100€
Gesetzestext: (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die
erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten
Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb
des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Dem entzieht sich die Anwaltskanzlei mit folgendem Hinweis:

Soll lt Anwaltsschreiben nicht anwendbar sein, da der Fall
weder einfach gelagert noch eine unerhebliche Rechtsverletzung
außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gegeben sei. Der
Sachverhalt sei technisch nicht einfach zu ermitteln.

=> warum außerhalb des geschäftlichen Verkehrs? Ich bin
privat, vertreibe diesen Film nicht sondern biete ihn
(ungewollt) zum uplaod an, während de Film downgeloadet wird.

… **2) - „in gewerblicher Aussmaß“

Im beilegten Urteil vom Landgericht (9a OH 779/09), welche die
pers. Daten der „uploader“ von den Providern erzwingen steht:

"… Die Rechteverletzung geschah in gewerblichem Ausmaß.
…folgt in systematisch-teleologischer Hinsicht aus dem
Umstand, dass $101 (=Anspruch auf Auskunft) der Durchsetzung
des Anspruchs dient und in Anknüpfung an dessen
Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichtenden
erweitert…

Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Umgang solcher
Anwaltskanzleien?* Bei einem begründenten Einspruch, wird die
Forderunge abgewiesen? Lassen die mit sich handeln? Oder
folgen weitere Forderungen mit Klagedrohung bzw. tatächlicher
Klageeinreichung?

Hey honiggm,

th@nxx fuer Deine Antwort.

SCHREIB BITTE NICHTS VON DIESEM THREAD IN ANDERE FOREN.

Auch die Gegenseite liest das Internet, wer weiss, was die draus machen. Und ich wuerd mich im Internet - auch nicht per Nickname - in verschiedenen Foren als Warez-User outen. Was ist denn, wenn Du mal nen Job willst von jemand, der Deinen Nickname kennt?

Das Internet ist halt nicht privat oder anonym.

Was Du in andre Foren schreiben kannst, ist:

  • Bei Abmahnung IMMER zum Anwalt
  • VIELE Abmahnungen sind ueberzogen (vor allem meist viel zu teuer)
  • Pfoten weg von Filesharing-Diensten.

Noch zu Deinem Fall: geh ERSTMAL zum Anwalt und setz dem ALLES glasklar auseinander. Mach nen Zeitplan (was war wann los, auf welchem PC, Tag, Uhrzeit, von wem; welche URLs waren beteiligt, welche Software, usw.). Und Du brauchst nichts zu beschoenigen, erzaehl dem Anwalt oder der Anwaeltin einfach genau, wie es war.

Die urheberrechts-verletzende Handlung, fuerchte ich, ist von Deiner Gegenseite leicht beweisbar. Da bringt Leugnen gar nix. Vermutlich haben die n Protokoll von Download / Upload mit IP.

Dein Anwalt muss sich GENAU anschaun, was mit dieser Forderung von Anwaltshonorar ist. Moeglicherweise ist sie zu hoch, aber das wissen wir halt nicht. Das kann Dir nur ein aufs Abmahnrecht spezialisierter Anwalt sagen. WENN sie zu hoch ist, hat man nen schoenen Hebel gegen die andere Seite, weil das natuerlich ein Fehler ist.

Noch ein Tipp:
versuch mal herauszufinden, ob diese Kanzlei noch andere Leute abgemahnt hat. Unter Umstaenden bringt es was, da Fakten auszutauschen.
Und: vermeide jede Hetze gegen die andere Seite, SPEZIELL IM INTERNET.

Zum „Herunterhandeln“: wenn die Gegenseite krass ueberhoehte Forderungen gestellt hat (wissen wir noch nicht, kann nur der Anwalt sagen), dann kann man vor sowohl an den angeblichen Lizenzgebuehren wie auch an den angeblichen Anwaltshonoraren viel machen. ABER: dazu bekommst Du verlaessliche Infos NUR von einem Anwalt, der sich auskennt. Die Arbeit vom Anwalt wird umso besser, je klarer und beweisbarer Du ihm erklaerst, was genau passiert ist.

Viel Erfolg dabei!!

Veranda

Na auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben und schon gar nichts bezahlen. Wird in den Medien dringend abgeraten. Diese Kanzleien werden meist von dubiosen Anwälten vertreten, die nur darauf aus sind, die Leute einzuschüchtern und zu bedrohen.

Allerdings ein Hinweis: wer etwas downloadet, kann versehentlich an eine tauschbörse geraten, wo diese automatisch weitergegeben werden. auch das ist strafbar, auch wenn unwissentlich geschehen.

Lg Inga

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dazu weiß ich leider gar nichts.

Edith

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich erhielt auch schon eine derartig gelagerte Mahnung. Einfach nicht darauf reagieren, wenn es kein Einschreiben ist. So tun, als hätten Sie es nicht erhalten. Dann ist meistens Ruhe, weil solche unseriösen Kanzleien nicht noch Geld aufbringen für Einschreibegebühren. Es ist eine Art Spam-Abzocke, die darauf abzielt, dass manche einfach zahlen, um es zu erledigen. Auf keinen Fall irgendwelche Zugeständnisse, denn erst dann können Sie Ihnen eine Verpflichtung durch einen Vertrag aufbrummen.

Mit freundlichem Gruß

Hallo nochmal. Habe heute einen Artikel in der Allgäuer Zeitung (Seite 5) gefunden:
Betrügerische Abmahnungen
KUW-Anwaltskanzleien verschicken Abmahnungen wegen unerlaubter Verbreitung pornografischer Filme …
Wie ich schon erwähnte, sind dies nur Machenschaften, um an Geld von Opfern heranzukommen. Diese Forderungen sind ebenso erlogen wie der angebliche Tausch von Pornofilmen u.a. Zum anderen gibt es diese KUW Kanzlei schon seit 1 1/2 Jahren nicht mehr. Damit ist also auch der Absender gefälscht. Wer auf diese Masche reingefallen ist und schon bezahlt hat, sollte sich umgehend mit der örtlichen Kripo in Verbindung setzen.

Ich hoffe, das hat weitergeholfen (Artikel nachzulesen in der Allgäuer Zeitung vom 29. März 2010 - Nr. 73.
Lg. Inga