in Tauschbörsen.
Habe gestern eine Abmahnung von den Anwälten BaumgartenBrand bekommen mit der Aufforderung innerhalt 7 Tag eine beigelegte schuldanerkennende Verpflichtungserklärung abzugeben und 850€ zu zahlen.
Nun gibt es mehrere Ungereimtheiten / Übertreibungen in dem Schreiben_
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- Die Schadensersatzforderungen werden demnach pauschal in Höhe von 400,00 EUR sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten pauschal in Höhe von 450 Euro geltend gemacht:
§97a Abs. 2, Minderung der Anwaltskosten auf max. 100€ Gesetzestext: (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Dem entzieht sich die Anwaltskanzlei mit folgendem Hinweis:
Soll lt Anwaltsschreiben nicht anwendbar sein, da der Fall weder einfach gelagert noch eine unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gegeben sei. Der Sachverhalt sei technisch nicht einfach zu ermitteln.
=> warum außerhalb des geschäftlichen Verkehrs? Ich bin privat, vertreibe diesen Film nicht sondern biete ihn (ungewollt) zum uplaod an, während de Film downgeloadet wird.
… **2) - „in gewerblicher Aussmaß“
Im beilegten Urteil vom Landgericht (9a OH 779/09), welche die pers. Daten der „uploader“ von den Providern erzwingen steht:
"… Die Rechteverletzung geschah in gewerblichem Ausmaß. …folgt in systematisch-teleologischer Hinsicht aus dem Umstand, dass $101 (=Anspruch auf Auskunft) der Durchsetzung des Anspruchs dient und in Anknüpfung an dessen Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichtenden erweitert…
Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Umgang solcher Anwaltskanzleien?* Bei einem begründenten Einspruch, wird die Forderunge abgewiesen? Lassen die mit sich handeln? Oder folgen weitere Forderungen mit Klagedrohung bzw. tatächlicher Klageeinreichung?