Abmahnung bei Markenverletzung - Zahlungklage

Hallo Experten,

sagen wir mal „A“ hat eine Abmahnung von Kanzlei „B“ wegen einer Markenverletzung erhalten. (unbewusstes Angebot eines Jeans-Plagiats bei eBay - Artikel wurde nicht verkauft).
„A“ ist eine Privatperson und noch Auszubildender.
„A“ wird jedoch geschäftliches Handeln vorgeworfen.
Kanzlei „B“ verlangt nun die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Erstattung der enstandenen Anwaltskosten (1600 Euro) sowie Schadensersatz für deren geschädigten Mandanten. (Keine Summe genannt)
„A“ hat daraufhin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt und versucht den Streitwert zu senken. (Streitwert liegt bei 50.000 Euro)
Kanzlei „B“ hat die Unterlasungserklärung akzeptiert, kommt „A“ aber mit den Kosten nicht entgegen und droht mit Zahlungsklage bei nicht Zahlung der Anwaltskosten innerhalb von 5 Tagen.

Was würdet ihr „A“ empfehlen?
Vielleicht einfach nicht mehr darauf reagieren und hoffen dass es damit erledigt ist, da die Zahlungsklage zuviel Aufwand für die Kanzlei „B“ ist?
Was könnte beim nicht mehr reagieren im schlimmsten Fall passieren und was könnten für zusätzliche Kosten auf „A“ zukommen, im Falle eines Erlasses einer Zahlungsklage?
Wie würden sich die Kosten bemessen?
Was für ein Schadensersatz kann von „A“ verlangt werden?
Würde sich der Schadensersatzanspruch erledigen, wenn „A“ die verlangten Anwaltskosten zahlen würde?

Ich freue mich über Antworten! Vielen Dank schonmal!!

Guten Tag,

ich bin als Spezialist für Arbeitsrecht gemeldet.
Hier geht es zwar auch um eine „Abmahnung“ das ist aber Wettbewerbsrecht.

Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass alle Antworten vom Einzelfall abhängen.
Wenn ein Azubi tatsächlich eine Jeans bei ebay einmalig anbietet und nicht wissen konnte, dass es sich um ein Palgiat handelt, müsste die Sache durch die Unterlassungserklärung erledigt haben. Die 1600 Euro sind weit überhöht und einen Schaden im Einzelfall könnte der Markeninhaber nur durch die Kosten der Recherche / Überwachung nachweisen.

Aber da sind wegen des unbekannten Sachverhalts viele Fragezeichen zu setzen.

Schönen Tag noch

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Also sind sozusagen in den Anwaltskosten die Schadensersatzkosten des Markeninhabers enthalten?
Das sind doch die Kosten der Recherche / Überwachung, die dem Markeninhaber enstanden sind oder?
Kann der Markeninhaber in diesem Fall keinen Schadensersatz nach Lizenzanalogie gelten machen?

Was würden Sie dem Abgemahnten empfehlen, wenn die modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert wurde aber die Kanzlei dennoch die Anwaltskosten verlangt? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Kanzlei Zahlungsklage erlässt und vor Gericht geht?

Und was ist, wenn die Kanzlei meint, dass die Einwendungen gegen die Verpflichtung zum Schadensersatz neben der Sache liegen.
Was genau bedeutet das?

Zu erwähnen wäre noch, dass dem Abgemahnten geschäftliches Handeln vorgeworfen wird, weil er bereits um die 20 Bewertungen von Privatverkäufen bei eBay hat. Kann ihm das zum Verhängnis werden oder ist das Quatsch?

Ich freue mich über eine Antwort!

Hallo
Sorry,aber bei juristischen Fragen kann ich nicht weiterhelfen.Ich kann nur soviel sagen dass ich bisher keinen Cent bezahlt habe und es auch nicht tun werde.Hab seit Monaten nichts mehr gehört von den Abzockern,den blöden.
A hat alles richtig gemacht und die UE zurückgeschickt. Mehr habe ich auch nicht getan.Ich habe viele Drohbriefe bekommen.Sie wurden von Mal zu Mal immer bedrohlicher.Hab mir ein dickes Fell zu gelegt.Bald ist es verjährt.Wenn etwas vom Gericht kommen sollte kriegen die Postwendend einen Widerspruch.
Ich wünsche dir viel Glück und auch ein dickes Fell

Nochmasl: Das ist nicht mein Spezialgebiet:

Also sind sozusagen in den Anwaltskosten die
Schadensersatzkosten des Markeninhabers enthalten?
Das sind doch die Kosten der Recherche / Überwachung, die dem
Markeninhaber enstanden sind oder?

NEIN, der RA kümmert sich um die Unterlassungserklärung. Wer den Azubi als Anbieter gefunden hat, weiß ich nicht.

Kann der Markeninhaber in diesem Fall keinen Schadensersatz :nach Lizenzanalogie gelten machen?

Im Grunde schon. Aber bei einer Jeans wird ein Gericht das kaum mitmachen.

Was würden Sie dem Abgemahnten empfehlen, wenn die
modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert wurde aber die
Kanzlei dennoch die Anwaltskosten verlangt? Wie wahrscheinlich
ist es, dass die Kanzlei Zahlungsklage erlässt und vor Gericht
geht?

Ich habe vorm kurzem bei einer Abmahnung von Unternehmen zu Unternehmen wegen einer AGB Lapalie erlebt, dass die Kosten doch nicht verfolgt wurden. Aber das ist Einzelfall.

Und was ist, wenn die Kanzlei meint, dass die Einwendungen
gegen die Verpflichtung zum Schadensersatz neben der Sache
liegen.
Was genau bedeutet das?

Das ist Standard, dem ich nun nicht viel beimessen würde.Irgendetwas müssen die ja schreiben.

Zu erwähnen wäre noch, dass dem Abgemahnten geschäftliches
Handeln vorgeworfen wird, weil er bereits um die 20
Bewertungen von Privatverkäufen bei eBay hat. Kann ihm das zum
Verhängnis werden oder ist das Quatsch?

Das meinte ich mit genauem Sachverhalt. 1 Jeans 1 Angebot gar nichts gewusst?? Das kann zum Verhängnis werden. Der Azubi muss davon ausgehen, dass ein Unternehmen schon heraus finden kann, ob und wie solche Angebote liefen.

Danke für Ihre Antwort.
Nachdem Sie Ihre UE abgeschickt haben und die Kanzlei diese akzeptiert hat,
wurde Ihnen im nächsten Schreiben eine Zahlungsklage angedroht ,wenn Sie nicht binnen z.B. 5 Tagen zahlen? Ist das meist nur geblöffe und es kommt sich nur ein weiterer Drohbrief?
Es verjährt erst nach 3 Jahren oder?
Im Falle eines Widerspruchs bei Post vom Gericht müssten Sie vor Gericht gehen.
Gibt es nicht auch noch eine andere möglichkeit?
Würden Sie A ebenfalls empfehlen einfach abzuwarten und nicht weiter zu reagieren?
Haben Sie nur die UE abgeschickt oder auch mal eine Stellungnahme zum eigentlichen Sachverhalt verschickt?
Darf ich Fragen um welches Thema es bei Ihnen ging? Auch Markenverletzung?
Freue mich über eine Antwort!

Danke für Ihre Antworten!!

Was würden Sie dem Abgemahnten empfehlen zu tun?
Erneuten Versuch auf einen Vergleich oder einfach mal abwarten und gucken
ob die nur Blöffen mit der Zahlungsklage?
Es soll ja auch viele Kanzleien geben, die nicht aufs Gericht aus sind und nur hoffen dass der Abgemahnte aus Angst einfach zahlt.
Wissen Sie wie der Ablauf bei Erlass einer Zahlungsklage wäre und welche Möglichkeiten dem Abgemahnten dann noch zustehen?
Das die modifizierte Unterlassungerklärung akzeptiert wurde ist doch von großem Vorteil oder?

Hallo,
auf nicht öffentliche Fragen gebe ich keine Antwort mehr. Mit besten Grüßen
patmade