Hallo Experten,
sagen wir mal „A“ hat eine Abmahnung von Kanzlei „B“ wegen einer Markenverletzung erhalten. (unbewusstes Angebot eines Jeans-Plagiats bei eBay - Artikel wurde nicht verkauft).
„A“ ist eine Privatperson und noch Auszubildender.
„A“ wird jedoch geschäftliches Handeln vorgeworfen.
Kanzlei „B“ verlangt nun die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Erstattung der enstandenen Anwaltskosten (1600 Euro) sowie Schadensersatz für deren geschädigten Mandanten. (Keine Summe genannt)
„A“ hat daraufhin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt und versucht den Streitwert zu senken. (Streitwert liegt bei 50.000 Euro)
Kanzlei „B“ hat die Unterlasungserklärung akzeptiert, kommt „A“ aber mit den Kosten nicht entgegen und droht mit Zahlungsklage bei nicht Zahlung der Anwaltskosten innerhalb von 5 Tagen.
Was würdet ihr „A“ empfehlen?
Vielleicht einfach nicht mehr darauf reagieren und hoffen dass es damit erledigt ist, da die Zahlungsklage zuviel Aufwand für die Kanzlei „B“ ist?
Was könnte beim nicht mehr reagieren im schlimmsten Fall passieren und was könnten für zusätzliche Kosten auf „A“ zukommen, im Falle eines Erlasses einer Zahlungsklage?
Wie würden sich die Kosten bemessen?
Was für ein Schadensersatz kann von „A“ verlangt werden?
Würde sich der Schadensersatzanspruch erledigen, wenn „A“ die verlangten Anwaltskosten zahlen würde?
Ich freue mich über Antworten! Vielen Dank schonmal!!