Abmahnung durch Privatperson

Hallo,
ich habe mich gerade über eine irreführende und in meine Augen vorsätzlich täuschende Werbung geärgert. Konkret ging es um Anzeigen für ein Fitnessstudio, bei dem nur der monatliche
Beitrag genannt wurde und in keiner Weise auf die hohen Aufnahmegebühren.
Das hat mich zu der allgemeinen Frage gebracht: Kann man als Privatperson Abmahnungen verschicken? Wie müssten die dann formuliert sein, um rechtens zu sein und welchen Betrag setzt man dafür an?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo!

Nein.
Abmahnen können Institutionen(etwa verbraucherschutzverbände) oder direkte Wettbewerber,die sich durch Werbung oder sonstiges Verhalten geschädigt sehen.
Man kann sich an solche Verbraucherschutzorganisationen wenden,die mahnen ggf. dann ab.

mfG
duck313

Hi,

Fitnesstudio A wirbt also mit „Nur 10 EUR im Monat“. Ich gehe rein, will mich anmelden, man sagt mir aber dass es noch eine Aufnahmegebühr von 500 EUR gibt.

Was ist daran „irreführend“? Der Monatsbeitrag stimmt doch?

Gruss
K

Ich finde folgendes irreführend, und da muss ich meine Einstiegsfrage präzisieren: Wenn mit einem Tarif von 20 € / Monat geworben wird, der monatlich kündbar sei (ein Top-Angebot) und einem dann beim Abschluss des Vertrages zwei Varianten vorgelegt werden:
Tarif 1: 20€/ Monat, monatlich kündbar, 100 € Abschlussgebühr
Tarif 2: 20€/ Monat, 24 Monate Laufzeit, 30 € Abschlussgebühr
Als Beworbener muss ich doch auch vergleichen können, ohne zu jedem Studio zu rennen. Im besagten Fall wurde mit der Aussage „Für die ersten 50 Kunden“ auch noch Zeitdruck erzeugt.
Fluglinien z.B. müssen doch auch zusätzliche Gebühren zumindestens im Kleingedrucktem veröffentlichen. Ähnlich bei Telefonverträgen.

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Schade. Haben all die bekannten Abmahnanwälte jedesmal die Legitimation der"Geschädigten"?

Der eine Tarif ist doch nun monatlich kündbar. Wo ist das Problem? Die Lufthansa wirbt auch genau jetzt auf der Website mit „Günstig zu fernen Zielen! ab469 € Abu Dhabi“. Wenn ich morgen früh von Frankfurt nach Abu Dhabi fliege und in einer Woche zurück zahle ich aber 857 EUR.

Auch irreführend? Also einen letzten Rest Verantwortung muss der Verbraucher auch noch tragen finde ich.

Schade. Haben all die bekannten Abmahnanwälte jedesmal die
Legitimation der"Geschädigten"?

„abmahnanwälte“ (was auch immer das genau ist) berufen sich auf das urhg, wenn es etwa um die illegale verbeitung von musik geht.

hier geht es vornehmlich um das uwg. und hier ist der personenkreis abschließendaufgezählt.
daher war die antwort vollkommen richtig.

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Hi!

„Günstig zu fernen Zielen! ab 469 € Abu Dhabi“. Wenn ich
morgen früh von Frankfurt nach Abu Dhabi fliege und in einer
Woche zurück zahle ich aber 857 EUR.

Und dieses kleine, zweibuchstabige Wort dürfte hier wohl ausschlaggebend sein.

Grüße,
Tomh

Verstanden. Vielen Dank für die Antworten!

Ich verstehe Deine Ausführung. Vielleicht ist das rechtlich auch in Orndung. Weil ich das nicht weiß, habe ich das Problem ja hier gepostet.
Mein Problem liegt nun darin, dass die monatlichen Kosten ja auch erheblich durch so etwas wie Abschlussgebühren beeinflusst werden. Da ich nun rechnen kann, ist mir das nicht egal. Daher auch der Verweis auf Flugtickets, wo sich der Gesamtpreis ja nicht nur aus dem Ticketpreis, sondern auch aus Steuer und Gebühren zusammensetzt, die bei Billigtickets sogar den größten Teil der Gesamtkosten ausmacht. Diese Zusatzkosten müssen ja zumindest im Kleingedruckten ausgewiesen werden.
Fehlt ein Hinweis auf verpflichtende Zusatzkosten, die den Gesamtpreis erheblich nach oben verändern, so empfinde ich das immer noch als irreführnd!