Abmahnung originalvollmacht Urhebberrecht

Wegen einer Urheberrechtsverletzung liegt eine Abmahnung durch einen Anwalt vor. Laut einem BGH Urteil vom 19. Mai 2010, Az. I ZR 140/08 muß der abmanenden Anwalt aber keinen Vollmachtsnachweis erbringen.

  1. Muß er aber überhaupt im Besitz einer Orginalvollmacht sein?
  2. Muß eine Vollmacht für jeden einzelne Fall vergeben werden oder kann ein Urheberrechtsinhaber einem Anwalt eine „Generalvollmacht“ erteilen?

Hintergrund: es wurde über Ostern ein Artikel bei einem Auktionshaus eingestellt, welches wenige Stunden später gelöscht wurde, veranlaßt durch einen Anwalt im Auftrag des Urheberrechtsinhabers (außerhalb Deutschlands).
Es ist extrem unwahrscheinlich in dieser kurzen Zeit eine Vollmacht erhalten zu haben. Viel eher sieht es danach aus, daß der RA aus eigenem Antrieb gehandelt hat - Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft (nur wie beweißt man das)

Danke schonmal.