Abmahnung schadensersatz

Vor 5 Jahren habe ich für eine Firma ein Imagevideo erstellt, das nur bei einer internen Aufführung gezeigt werden sollte. 2/3 der Filmaufnahmen wurden produziert und bezahlt, der Rest bestand aus Archivmaterial ohne die notwendigen Lizenzrechte.
Vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass der damalige Auftraggeber das Video

  1. kopiert hat und seit 5 Jahren zum Kauf anbietet.
  2. seit 1 Jahr über YouTube in seine Webseite eingebunden hat.
    Unstrittig ist wohl, dass diese Fa. gegen das Eigentums- und Urheberrecht verstösst.
    Wenn ich die Fa. jetzt abmahne und eine Unterlassungserklärung einfordere, muss ich auch eine Schadensersatzforderung stellen.
    Meine Frage: Wonach bemisst die sich, wenn der Kunde nicht lizensierte (also nicht bezahlte) Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke nutzt?
    Trotz mehrtätiger Recherche bin ich bisher nicht fündig geworden. Wäre für Hinweise oder Verweise auf Rechtsprechungen sehr dankbar.

Hi Bramante,

normalerweise ist mein Job ja, GEGEN Abmahnungen zu helfen.

Es klingt fuer mich aber so, als waere Dein Urheberrecht tatsaechlich verletzt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass „Archiv-Material“ bedeutet, es war Material, an dem DU persoenlich ALLE Rechte hast.

Das Urheberrecht liegt beim Filmer / Fotograf, da beisst die Maus keinen Faden ab. Fraglich ist, in welchem Umfang Du die Nutzung genehmigt hast.

Da wird die Gegenseite auf jeden Fall mit nem Anwalt antworten. Der Streitwert bei Video-Aufnahmen wird IMHO mindestens vierstellig sein (Landgericht), also: AB MIT DIR ZUM ANWALT.
Du brauchst eine Kanzlei, die auf urheberrechtliche Abmahnungen spezialisiert ist, findest Du per Suchmaschine. Die Gebuehr fuer Erstberatung ist ca EUR 200.-

Ein Wort zur Vorsicht: die Gegenseite wird todsicher sagen, das sei ein Irrtum / Versehen / Missverstaendnis. Du wirst BEWEISEN muessen, dass der Film unmissverstaendlich und NUR zu dem einen speziellen Zweck gezeigt werden durfte. Denn da am Urheberrecht nicht zu ruetteln ist, werden die andern Vertragsauslegung treiben oder hilfsweise behaupten, es habe muendliche Absprachen gegeben… wenn es keine klare schriftliche Abmachung oder nicht wenigstens verlaessliche Zeugen gibt, gibt das nen gerichtlichen Eiertanz, der in nem Vergleich endet.

Meiner persoenlichen Einschaetzung nach bekommt man aber in der Regel selbst bei nem Vergleich seine Anwaltskosten wieder. Die paar Hundert wuerd ich in jedem Fall einsetzen - aber nur dann, wenn Du irgend welches Beweismaterial hast.

Und ich wuerd immer als allererstes schauen, ob meine Rechts-Schutz das abdeckt…

Viele Gruesse,
Veranda

Guten Tag,

sorry ich bin als Experte für Arbeitsrecht gemeldet. Das betrifft den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte.

Da das zu speziell ist, bitte ich dort Experten anzusprechen.

Danke

Hi Veranda,
danke für die schnelle Antwort. Ich kann nur hoffen, dass Dich das hier nicht überfrachtet und deine Zeit frist. Ich sitze auch schon einige Tage dabei und zermarter mir das Hirn.
Fakt ist folgendes. Es geht hier nicht um einen Musikgiganten, der seine Anwälte auf jugendliche Musikfreunde hetzt, weil die einen Song von Madonna runtergeladen haben. Der Fall ist deswegen so prekär, weil er fast schon in den privaten Bereich geht. Dort, wo aus Freundschaft Absprachen getroffen werden, die dann aus Geldgier und Wettbewerbsvorteil in der Mülltonne landen. Wie lange darf man schweigen? Der Gedanke des Verursachers des Streits geht immer die gleiche Richtung: wer wird sich schon wehren, wenn er die Kosten des Verfahrens kennt.
Die Sachlage sieht ungefähr so aus:

  1. Das Fremdfilmmaterial kam zwar aus meinem Archiv, die Urheberrechte liegen aber bei Anderen. Das ist nachweisbar. Also müssen die auch abgegolten werden.

  2. Ich bin der Urheber des kompletten restlichen Werkes, incl. Schnitt und Text. Es hat eine mündliche, vetragliche Vereinbarung gegeben, die ausdrücklich untersagt, das Werk zu vertreiben oder zu veröffentlichen.

  3. Es gibt zwar eine Rechnung, aber keinen darin enthaltenen Posten „Lizenzrechte für commerzielle Verwertung“. Das hätte der Fall sein müssen.

  4. Wenn die Fa. das Werk verkauft, trotz des Wissens, dass sich dort Filmsequenzen befinden, die nicht bezahlt wurden, so ist das doch Hehlerei, oder sehe ich das falsch?

  5. Fa. hätte nachträglich meine Genehmigung als Urheber einholen müssen. Hat sie aber nicht.

  6. Zeigt Fa. den Film über YouTube auf seiner Seite, so bin ich immer noch der Urheber, der hätte gefragt werden müssen. Jetzt kann sich jeder problemlos bedienen. Den Schaden trage ich und Dritte.

  7. Gehe ich zu einem RA, hält der erstmal die Hand auf, nachdem ich Guten Tag gesagt hat. Egal ob er gewinnen oder verlieren wird. Ich bin kein Freund dieser Spezies. Die kontaktiere ich nur im Notfall. Ich weiss, dass bei einer Klage dieser Größenordnung das LG zuständig ist, was wiederum nur mit RA geht. Ich weiss auch, dass die Gegenseite erstmal zu ihrem RA geht, der wiederum all das tun wird, was man allgemein zum kotzen findet.

Allerdings frage ich mich, ob die Gegenseite das wirklich tun wird`? Es könnte sie schließlich mehr kosten, als mich. Urheberechtsverletzung etc. ist ja kein Kavaliersdelikt mehr und für die Fa. könnte aus dem Imagefilm auch ein Imageschaden werden.
Und ich will irgendwie keinen Prozess. Der würde die Kosten exorbitant in die Höhe treiben, alle würden daran verdienen und ich hätte gearbeitet. Nein, soweit es machbar ist, will ich eine außergerichtliche Klärung.

  1. Ich habe die Abmahnung daher selbst geschrieben. Was mir fehlt, ist die tatsächliche Bemessungsgrundlage des Schadensersatzes und es geht mir hier nicht um persönliche Bereicherung. Orientiere ich mich aber an dem, was ich im Internet gefunden habe, müsste ich eine siebenstellige Summe einfordern, was mir irgendwie doch ziemlich hoch erscheint.

  2. Es gibt einige Passagen dieser Art, mit ähnlichem Text. Leider beziehen sie sich alle nur auf Fotos. Also Foto gleich Video betrachten?
    http://www.kasten-pichler.de/anwaelte-rechtsgebiete/…

Und nun? Erstmal nen Gruß, Bramante

Leider kann ich Dir da nicht helfen, kenne mich mit Abmahnungen im Arbeitsrecht aus. Dies ist ja schon Medienrecht. Sorry!