Hallo und Guten Abend,
leider teilen Sie (warum auch immer) Ihren Namen nicht mit,so das ich Ihre Homepage nicht anschauen und die zu Ihrer sicherlich berechtigten Verärgerung verursachten Mängel nicht sehen kann.
Lassen Sie mich für´s erste, und soweit ich den Umfang der SPAM auf Ihrer Homepage nicht kenne,dahin gehend antworten, dass diesbezüglich wirklich erfahrene Anwälte sicherlich gegebenfalls Unterstützung bei Ihrem Vorhaben, sich zur Wehr setzen zu wollen, leisten können.
Nicht jeder Anwalt jedoch ist wirklich ein „diesbezüglicher“ Spezialist, auch wenn er solches Leistungsniveau anpreist.
Sie können sich selbstverständlich auch erst einmal selbst vertreten/„verteidigen“, in dem Sie - soweit überhaupt möglich - Kontakt mit dem SPAM-Verursacher aufnehmen. Dieses sollte nicht nur per E-Mail, sondern auch in Briefform (z.B. Einschreiben) geschehen.Nichts anderes tut für´s Erste ein Rechtsanwalt, der dann noch Fristen setzt, was Sie letztlich ebenfalls selbst könnten.Da aber zu erwarten ist, dass Sie den Verursacher weder erkennen noch ermitteln könnten,wird es erforderlich, eine Strafanzeige „gegen Unbekannt“ zu stellen, mit der unter (äußerst schwierigen)Umständen und je nach Umfang/Ausmaß des Schadens vielleicht auch polizeiliche Ermittlungen aufgenommen werden, um die sich in solchen PC-Belangen entsprechende Polizei-Sonderdienststellen kümmern (ggfls. Ermitteln der IP-Nummer), etc., wenn gleich Letzteres in solchen Fällen nur sehr schwierig realisierbar wird.
Wenn Sie mir Ihren örtlichen Bereich nennen, kann ich Ihnen ggfls. einen besonders versierten, für solche Belange auch geschulten, Rechtsanwalt nennen.
Freundliche Grüße
Alexander Becht
E-Mail: [email protected]