Abmahnung von der Wettbewebszentrale

Abmahnung von der Wettbewebszentrale

Ich habe zwischen dem 17.06 und 10.07 eine kleine Kunstausstellung (Paper cutouts from Mazovia, Scherenschnitte aus Mazovien) in Berlin Neukölln gezeigt. Bei der Organisation der Ausstellung hat mir meine Freundin geholfen die in Polen lebt. Um ein möglichst breites Publikum anzuziehen haben wir unabhängig voneinander Einladungen an unterschiedliche Personen und Organisationen geschickt. Wir haben keinen Kooperationsvertrag unterschrieben.

Eine solche Einladung ist nun der Stein des Anstoßes für die Wettbewerbszentrale (Sie hat ein Email an Pension in Berlin geschicked).

Mir wird versuchte Erschleichung eines Wettbewerbsvorteils vorgeworfen.
Wenn Sie sich das Schreiben der Wettbewerbszentrale mit der beigefügten Einladung anschauen werden Sie sehen, dass die besagte e-Mail nicht von mir stammt sondern von anderer Frau die diese vollkommen unabhängig von mir verfasst und geschickt hat.

Die e-Mail ist nicht von mir verfasst (wir heißen bloß beide zufällig Magdalena)

Es ist eine Einladung zu einer Ausstellung und kein Verkaufsangebot

Ich werde als Privatperson abgemahnt, ist das rechtens?

Ist es eigentlich legal meine Privatadresse zu ermitteln, diese steht nämlich nicht auf der Einladung und die Schreiben gingen an die Privatadresse. Das Schreiben ist von Rechtsanwälten (Also in meiner Verständnis von Privatpersonen verfasst und nicht von einem staatlichen Organ).

Die Briefe kamen innerhalb einer sehr kurzen Zeit mit Fristenangaben die mir nicht rechtens erscheinen, was wäre wenn ich gerade im Urlaub wäre?

Kann ich mir den Stress und die schlaflosen Nächte entschädigen lassen?

Darf mir mit unkonkreten 4- stelligen Geldbeträgen gedroht werden ist das nicht Erpressung?

Rechtsberatung gibt es bei Anwälten gegen Gebühren. Hier nicht.

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Bin eher auf Arbeitsrecht spezialisiert…

Grüße

Faymee

Ich habe schon einen Anwalt gefunden. Aber ich würde gerne mehr Meinungen hören, denn die Sache ist für mich absurd und schwer zu verstechen. Vielen Dank für Ihr hilfreiches Feedback.

Rechtsberatung gibt es bei Anwälten gegen Gebühren. Hier nicht.

Guten Tag,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen registriert bin.
Das ist eine wettbewerbsrechtliche.
Ungeachtet dessen geht es wohl darum, dass eine Werbung an eine email Adresse ohne Einverständnis des Empfängers (fehlendes opt in)gesandt wurde.
Ob das im Einzelfall durch einen Ausnahmetatbestand gedeckt sein kann, müsste man genau prüfen.
Die Wettbewerbszentrale macht vielleicht auch mal Fehler, ist aber grundsätzlich ein anerkannter Wettbewerbshüter.
Da es sehr auf Details ankommt, denke ich dass Sie die Frage auch mit Hilfe von Spezialisten des Wettbewerbsrecht in Rahmen dieses Forums nur bedingt werden lösen können. Ich würde einen Anwalt/in kontaktieren.
Viel Glück

Danke!

Hallo M.Pr.,
allgemeine Fragen zum Wettbewerbsrecht beantworte ich nicht. Ich möchte jedoch dringend folgende Anmerkungen machen:
Eine Abmahnung ist letztes Mittel zur außergerichtlichen Einigung vor Erhebung einer Klage mit wesentlich höherem Prozesskostenrisiko. Es sollte daher ein Fachmann mit der Sache betraut werden, der auch eine Fristverlängerung erwirken kann, zwecks eingehender Prüfung des Sachverhalts und der geltend gemachten Ansprüche. Eine kurze Frist zur Stellungnahme ist üblich und soll den Störungszustand für den Wettbewerber möglichst schnell beenden. Bei wirtschaftlicher Betätigung haben Sie im Falle einer längeren Urlaubsreise dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Post zur Kenntnis nehmen. Der Einwurf in Ihren Briefkasten kann dazu bereits genügen, dass Sie die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben und Fristen bereits beginnen.
Im Wettbewerbsrecht wie auch im gewerblichen Rechtsschutz belaufen sich die Gegenstandswerte häufig auf mehr als 5001€ mit Zuordnung zum Landgericht. Die Anwälte machen im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag eine Honorarforderung von 1,3 Geschäftsgebühren zzgl. Steuer und Pauschalen geltend. Dieser Betrag kann somit schnell vierstellig werden, muss aber genau dargelegt und berechnet sein.
Die Anwälte gehen mit Auskunftsansprüchen wegen Wettbewerbsverletzungen an die Email-Anbieter oder Staatsanwaltschaften und ermitteln nach gängiger Praxis den Inhaber/ Nutzer einer Email-Adresse legal.
Sie haben die Werbung für Ihre Veranstaltung wissentlich geduldet und müssen sich diese Werbung wohl zurechnen lassen. Jedoch könnte es sich um einen Bagatellfall handeln mit der Folge sehr viel niedriger Anwaltskosten.
Gruß
patmade

Hallo Patmade!
Ich finde die ganze Geschichte absurd und schokierend. Es hat nicht viel mit Gesetz zu Tun. Ich habe nichts falsches gemacht, aber ich muss an eine private Firma zu zahlen um die Gerichtskosten zu vermeiden…
Danke fur deine Anmerkungen!
Mit freundlichen Grussen!

Offensichtlich bezieht sich die Frage auf deutsches Recht. Ich bin jedoch österreichischer Jurist.