Abmahnung wegen Download - wie verhalten + eure Erfahrungen

Hallo, es wäre interessant zu wissen wie man sich in folgender Situtation verhält bzw. ob bereits Erfahrungen eurerseits vorhanden sind.

Jemand hat leider Post von der Anwaltskanzlei „Waldorf und Frommer“ erhalten, in welcher jemand beschuldigt wird ein Musikalbum über ein Filesharing Netzwerk gedownloadet / angeboten zu haben. Man fordere 956 Euro, sowie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Natürlich hat dieser jemand schon das Internet durchforstet und viele derartige Fälle, auch von dieser Firma, gefunden, allerdings sind die Antworten und Tipps wie man sich verhalten soll sehr widersprüchlich, da jeder etwas anderes sagt und dieser jemand hat nun keine Ahnung wem noch zu trauen ist und wem nicht.

Dieser Jemand kann jedenfalls nachweislich belegen, dass er zur besagten „Tatzeit“ gar nicht zu Hause war. Es könnte aber der Mitbewohner gewesen sein, was vermutet wird. Die Post ging aber an den besagten Jemand, da dieser der Anschlussinhaber des Internets ist, was er sich mit dem Mitbewohner teilt.

  1. Wie verhält man sich nun korrekt, komplett ignorieren oder Ernst nehmen
  2. Hat jemand Erfahrungen damit bzw. vielleicht sogar mit dieser Kanzlei?
  3. Manche im Internet raten eine geänderte Unterlassungserklärung einzuschicken und die Sache damit zu vergessen.
  4. Im Internet bieten z.b. die Rechtsanwälte Forsthoff und Berg Ihre Hilfe an, in dem Sie den Fall prüfen und wohl selbst so eine Erklärung einschicken und die Sache dann für 75 bzw. 100 Euro zu erledigen. Hat jemand damit Erfahrung?

Was diesem jemand aber noch Sorgen bereitet ist, dass falls tatsächlich so eine geänderte Erklärung eingeschickt wird, dann muss doch dieser jemand diese unterschreiben, weil die Post an diesen Jemand ging und dieser Anschlussinhaber ist.
Dieser Jemand hat allerdings Angst dass damit das Problem vielleicht doch nicht beseitigt ist und man ihm an den Kragen will, weil er es durch die geschickte Erklärung damit evtl. zugegeben hätte, obwohl er es doch im Endeffekt gar nicht war und sofort eine handvoll Zeugen belegen kann die bestätigen können dass er zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen ist.

Jemand bedankt sich schon mal sehr für alle Antworten!!

Auch hallo

Jemand hat leider Post von der Anwaltskanzlei „Waldorf und
Frommer“ erhalten,

Soll vorkommen: {MOD: Werbelink entfernt]

  1. Wie verhält man sich nun korrekt, komplett ignorieren oder
    Ernst nehmen

Anwaltskanzlei für Urheberrecht aufsuchen, Sachlage samt Beweisen für (Un-)Schuld schildern, modifiizerte/vorbeugende UE (die die Täter- und Störerhaftung umfasst) aufsetzen lassen (und auf den Passus: „(…)jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht(…)“ achten) und unterschreiben.

  1. Manche im Internet raten eine geänderte
    Unterlassungserklärung einzuschicken und die Sache damit zu
    vergessen.

Kommt drauf an, ob das Muster auch auf den Einzelfall passt. Die Gegenseite wird die Schwächen derselben vermutlich wahrnehmen und im eigenen Sinn ausbeuten.

Dieser Jemand hat allerdings Angst dass damit das Problem
vielleicht doch nicht beseitigt ist

…natürlich sollte man nicht gegen die UE verstossen, egal ob diese modifiziert oder zu weitgehend verfasst (und abgesegnet) wurde.

mfg M.L.

Hallo

Pers. Erfahrung: Modifizierte UE abgeschickt und Ruhe seit 2-3 Jahren.

Mir kam damals öfters sowas ins Haus geflattert, nicht nur von der Kanzlei, und das auch nicht zu unrecht.

Nach der UE kamen noch paar, wie man sie nennt Bettelbriefe wo der Ton schon schärfer war und die Forderung niedriger, abgeheftet und ignoriert, seitdem nichts mehr.

Ich weiß grad nicht wann die Geldforderung ausläuft aber sind wohl noch paar Jahre und bis dahin könnten sie sich noch rühren und nen Schritt weiter gehen, den ich dann auch widersprechen werde und dann würde es entweder wirklich Ernst werden oder die haben keine Zeit/Lust/whatever für mich und die Zeit läuft ab.

Hilfe und Infos im Inet fand ich damals eigentlich zu genüge im Forum von Dreipage mit vielen Erfahrungsberichten.

MfG
Lilly