Abmahnung wg. Filesharing/Nümann & Lang Rechtsanwä

Hallo zusammen,

ich habe heute per Post einen Schrieb der Kanzlei Nümann und Lang bekommen, in dem mir anhand von Überwachungsdaten aus einer Tauschbörse namens www.torento.to vorgeworfen wird den Titel „Hama“ der Gruppe „Culcha Candela“ zur Verfügung gestellt zu haben. Das ganze garniert mit einer „strafbewehrten Unterlassungs und Verpflichtungserklärung“ in Verbindung mit der Zahlung von €450.-.

Offensichtlich und dem Netz nach zu urteilen eine Massenabmahnung. Das dumme an all den Forenbeiträgen ist nur - keiner von denen sagt ganz klar - „ich war das nicht“. Dies ist aber bei mir der Fall. Ich war zum Zugriffszeitpunkt (wie angegebenen) bei der Arbeit, habe nie irgendwas mit torento.to geladen o.ä. und besitze diesen Titel auch nicht.

Ich habe nun erstmal schriftlich widersprochen (immerhin gibt man mir acht Tage Zeit dafür :wink:) und festgestellt das ich das nicht war. Zudem ist mein WLAn schön brav WPA2 verschlüsselt wie es sich gehört. KLeine Kinder o.ä. gibt es in meinem Hasushalt auch nicht.

Gebt mir doch mal einen Rat was nun zu tun und zu lassen ist, wenn denn überhaupt was zurück kommt.

Danke - der Phil

Hallo Phil,

leider ist mein erster Rat: geh zu einer Anwaltskanzlei.

Die Abmahn-Praxis in Deutschland ist eine Katastrophe, in dieser Hinsicht sind wir inzwischen ein wahre Bananen-Republik. Wenn Du Pech hast, wirst Du vor das Hamburger Landgericht zitiert, das dafuer bekannt ist, Ansprueche der „Urheberrechts-Inhaber“ stereotyp durchzuwinken.

HAUPT-TIPP: ARBEIT MACHEN

Unsere praktische Erfahrung mit Massen-Abmahnern ist, dass sie oft die Lust verlieren, wenn Du denen ARBEIT machst. Das Abmahngeschaeft ist AUTOMATISIERT, d.h. ein Vorgang, den die bearbeiten muessen, kostet sie Geld und fuehrt daher sofort zu Lust-Verlust.

LITERATUR

Du solltest *durch Anwalts-Schreiben* darauf hinweisen, dass die Beweislage fragwuerdig ist. Hol Dir dazu den Artikel

„Schwierige Gegenwehr“
c’t 19/2010, S. 138 ff.

sowie den Artikel

„Fragwuerdige Beweisfuehrung“
c’t 5/2010, S. 50 ff.

In den beiden Artikeln wird dargelegt, dass die von den Providern stammenden Verbindungsdaten keineswegs unumstoessliche Beweise sind. Damit hast Du eine gute TECHNISCHE Argumentation. Die FEHLERQUOTE solcher „Verbindungsbeweise“ ist naemlich hoch - dafuer bist Du (wieder mal) ein Beleg.

Dazu sollte Dein Anwalt darlegen, dass die „Beweisdaten“ der Abmahner gar nicht mehr ueberpruefbar sind, da der Provider sie nicht mehr aufhebt.

Dann schau Dir bitte folgenden Link an:
http://www.heise.de/resale/artikel/Haftung-von-Inhab…

Darin wird das Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) vom Mai 2010 erklaert. Wenn Du den Links im Artikel folgst, findest Du auch das Urteil selbst, in dem steht, dass die Gebuehr fuer Faelle der „unberechtigten Nutzung fremder WLans“ fuer den Betreiber stark beschraenkt wurde (DEUTLICH unter 400 EURO).

WICHTIG: BEWEIS-SICHERUNG

Als Letztes: schau, dass Du Deine BEWEISE SICHERST. Wenn Du kannst, zieh ein Image von Deiner Platte und brenne es auf eine Scheibe. Schau nach, ob Dein Router (falls Du einen einsetzt) ein Verbindungs-Log hast. Darin sind naemlich manchmal Verbindungsdaten aufbewahrt. Fertige eine Liste Deiner Downloads an.

Derartige Daten sind vor Gericht immer eine wacklige Sache, weil die Richter sie schlicht nicht verstehen.

Obendrein werden sie von der Gegenseite als „nicht aussagekraeftig“ bezeichnet werden, womit der Abzocker Dir vor Gericht mitteilt, dass Du wahrscheinlich nicht nur Musik herunterlaedtst, sondern auch noch Beweise faelschst.

Warum empfehle ich es dann?
WEIL DAS DEINEN FEINDEN ARBEIT MACHT.
Und, weil es sie sehr schlecht aussehen laesst. In erster Instanz wirst Du vor deutschen Gerichten fast immer in die „Vergleichs-Quetsche“ gepresst. Damit spart sich das Gericht Arbeit und greift Dir in den Geldbeutel. Aber wenn Du Beweise vorgelegt hast, die fuer Deine Redlichkeit sprechen, wird das die Richter beeindrucken, und den Gegner Arbeit und Geld kosten - denn der „Vergleich“, also die ungerechte Geldstrafe gegen Dich, faellt damit oft niedriger aus.

Aergerlich, sinnlos, boesartig und pervers ist IMHO jede Serien-Abmahnung. Aber bessere Waffen kann ich Dir leider nicht geben. Deine Argumentations-Schiene in logisch-technischer Hinsicht koennte so gehn:

  1. Mein WLan ist abgesichert
  2. Die Daten sind nicht auf meinem Rechner
  3. Ich wars nicht (Beweis: war auf Arbeit)
  4. Also: Provider-Daten falsch
  5. Dass sie oft falsch sind, belegt der CT-Artikel

Bitte geh wirklich zu einem Anwalt, denn dies hier ist keine Rechtsberatung. Dass Du TATSAECHLICH unschuldig bist, ist bei Serien-Abmahnungen leider egal. Aber praktisch und technisch kannst Du Deine reizenden Gegner mit unseren Tipps aergern, sie haben sich bewaehrt.

Viel Erfolg dabei wuenscht
Veranda

P.S. Tipps zu aktuellen Abmahn-Tricks findest Du auch auf www.abmahnwelle.de

Hi Phil,

ich denke das hast Du genau richtig gemacht mit dem Widerspruch. Wende Dich bitte auch an die Verbraucherschutzzentrale!
Liebe Gruesse
Philipp

Was ist jetzt zu beachten?

* Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

* Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits?). In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

* Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag, die Höhe der eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.

Rechtsanwälte Sievers Scharfenberg von Rüden

Weitere Informationen: www.recht-hat.de

Rheinstraße 11

12159 Berlin

Tel.: 030 323 015 90

Fax: 030 323 015 911

Email: [email protected]

Quelle : http://www.anwalt.de/rechtstipps/reichel…lum_00621…

Guten Morgen,

ich bin als Experte für Arbeitsrecht hier eingetragen.Das ist hier ist also nicht mein Schwerpunkt.
Zur Sache:
Aus einer mehr als 20jährigen Erfahrung als Anwalt kann ich sagen, dass das in der Regel Luftblasen sind.

Die Reaktion war richtig.
Jetzt werden noch ein paar Schreiben mit Drohungen etc kommen.
Dann kommt mit zusätzlichen überhöhten Gebühren ein Inkassounternehmen.
Ich würde immer wieder mit einer Kopie des ersten Schreibens reagieren.
Oft schläft das ein.
Manchmal wird ein Mahnbescheid beantragt. Der wird in einem gelben oder blauen Umschlag zugestellt. Hier nun unbedingt innerhalb 2 Wochen Widerspruch einlegen. Ist nur ein Kreuzchen „gegen den Anspruch insgesamt“. Dann wird es zu Ende sein.
Falls es weitergeht, kommt es ans Amtsgericht. Da die Kläger beweisen müssen, dass Sie eine Handlung begangen haben, werden Sie den Prozess bei den beschriebenen Fakten gewinnen.
Beim Amtsgericht kann - wenn kein Rechtschutz besteht - je nach Einkommen mit Prozesskostenhilfe ein Anwalt auf Staatskosten beschafft werden.

Schönes Wochenende

Hallo!

Ich bin aus Österreich und kenne mich bei euren Gesetzen nicht so gut aus.
Ich hatte einmal ein Problem mit einer Abzocker Website. Anfangs habe ich nicht auf irgendwelche Mahnungen und dergleichen reagiert. Als aber ein Brief gesendet wurde, reichte es mir. Jeder vernünftige Mensch hat heute eine Rechtschutzversicherung. Ich auch, also habe ich diese damit Bemüht. Und siehe da, plötzliche Funkstille.
Alles Gute für dich.
L.G. Herbert

Hallo Phil!
Keine Reaktion ist in solchen Fällen die schlechtetste Reaktion!

  1. Ruhe bewahren!
  2. Keinen Kontakt zu den Abmahnern
  3. modifizierte Unterlassungserklärung
    per Einschreiben
    (niemals die Dir zugestellte
    Unterlassungserklärung!-WICHTIG!)
  4. NICHT ZAHLEN!
  5. auf weitere Schreiben NICHT reagieren
  6. 3 Jahre warten

So verlaufen 99% der fälle im Sand.
„DIE“ suchen weiche Ziele, die aus welchen Gründen auch immer, zahlen, und machen damit dickes Geld.

Das ist in der Regel der „normale“ Ablauf"
Ich weiß:„Du hast nix getan-bist unschuldig!“
Nützt Dir aber nix…leider.
„Die“ haben Dir sicher Screenshots von Deinen Verbindungsdaten (Provider/IP/geladene Datei usw.) zugesendet…„Die“ haben also etwas in der Hand, egal was und woher…„UND WAS HAST DU?“
So sieht das deutsche Recht leider aus.
Du könntest auch zum Anwalt gehen, kommt aber in diesem Stadium der Geldvernichtung gleich (Rechtschutz gibt es bei Filesharing in der Regel nicht). Aber vielleicht hilft Dir auch ein unverbindliches Gespräch für ca. 50€ mit einem spezialisiertem Anwalt.
Aber wie gesagt:" Zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich unnötig!"
Du könntest die Sache natürlich mit voller Power und Geld per Anwalt angehen…dann hast Du schnell Ruhe…denn Gericht/Klage usw. kostet die Abmahner viel Geld und Ihr „Geschäftsmodell“ geht nicht mehr auf, die lassen es ganz selten auf „Sowas“ ankommen.
Aber auf Deinen Kosten bleibst Du auch im Erfolgsfall sitzen.
Am besten lesen…lesen…lesen!
Hier:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/forum/view…

und hier:

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/forum/view…

Ruhe bewahren und nicht zahlen!
Viel Glück
Gruß K

Hallo,

Sie sollte Ihre „Experten“ etwas sorgfältiger aussuchen. Da dieser Fall nix mit Arbeitsrecht zu tun hat, kann ich dazu nix sagen.

&Tschüß
Wolfgang

wenn du zu der zeit nicht mal in der nähe deines pc´s warst und dein netzwerk „unknackbar“ is können die eig nichts machen.

  1. wart mal ab was auf den wiederspruch kommt, und google mal weng nach, ob iwas im web steht zu dem namen der kanzlei o.ä.
  2. liegen die (meines wissens) in der beweispflicht außerdem kannst du dir ja ne besätigung vom arbeitgeber holn das du da nichtma zuhause warst
  3. hol dir mal rat vom rechtsanwalt ein

hoffe das hilft dir iwie

MFG

Hallo burunduk,
eine Abmahnung ist eine sehr ernst zu nehmende Sache mit Klageandrohung! Ich rate dringend die Beratung eines einschlägig vorgebildeten Rechtsbeistands (Fachanwalt) in Anspruch zu nehmen. Ein Patentanwalt ist nur im Rahmen des §3 Patentanwaltsordnung zur Rechtsberatung Dritter befugt. Dem geschilderten Sachverhalt kann nur entnommen werden, dass es sich wohl um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung handeln könnte.

Meine Meinung:
Der Beweis etwas NICHT getan zu haben fällt meist sehr schwer und sollte lückenlos und vollständig erbracht werden. Andererseits kann der vorgelegte BEWEIS („Überwachungsdaten“) angezweifelt/angegriffen werden. Mit Erfolg?

Ist die Abmahnung tatsächlich grundlos erfolgt – was ich bezweifele („Überwachungsdaten“) – besteht in der Regel Schadenersatzpflicht für den unberechtigten Abmahner. Die Kosten für den Rechtsbeistand sind dann – gegen Nachweis - vom Abmahner zu ersetzen.
Schließlich sei auf den §97a Urhebergesetz hingewiesen. Ist dies die erste Abmahnung, handelt es sich um einen einfach gelagerten Fall?
In der Hoffnung etwas weitergeholfen zu haben
patmade