Hallo
Abo`s unterliegen normalerweise dem Widerrufsrecht binnen -14- Tagen; also Kü innerhalb von 14 Tagen.
Per FAX möglich, allerdings muß Unterschrift auf dem Fax sein; empfiehlt sich aber dennoch, zusätzlich per Brief zu kündigen. Einschreiben und E-R-schein nicht erforderlich.
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Reicht eine Kündigung per Fax oder besser ein Einschreiben
mit Rückschein?
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Was ist wenn die AGBs nicht einsehbar sind und ich einen
Vertrag / Abo eingegangen bin? Ist das Grund für ne fristlose
Kündigung oder welche Kündigungszeiten gelten dann?
Mit dem Vertragsabschluß sind Ihnen der Durschlag mit den AGB auszuhändigen; liegen Ihnen diese nicht vor, wäre der Vertrag „schwebend“ unwirksam und es könnte noch nach den 14 Tagen Widerrufsrecht gekündigt werden;
das Widerrufsrecht muß Ihnen auf dem Vertrag ersichtlich sein, d.h. es muß im Vertrag ersichtlich sein, dass Sie bitten -14- Tagen den Vertrag widerrufen können.
Es gibt hier nur gaaaanz wenige Ausnahmen.
- Kann ich ein Abonnement zb. einer Zeitschrift/Handy
abschliessen und gleichzeitig kündigen, wenn ich nur eine
Laufzeit von einem Jahr haben will? Fristgerecht gekündigt hab
ich dann ja… und ein Widerruf ist es auch nicht.
Sie müssen auf alle Fälle die Kü-Fristen beachten; manchmal sind Verträge erst 3 Monate zum Vertragsende kündbar; d.h., daß Ihre Kündigung , die Sie vielleicht 5 Monate vor Vertragsende schon einreichen, nicht wirksam ist, weil Sie erst 3 Monate vor dem Ende des ersten Vertragsjahres kündigen können; eine Kündigung also direkt nach Vertragsabschluß zum Ende des ersten Vertragsjahres wäre demnach n i c h t wirksam, weil erst 3 Monate vor Ende des Vertragsjahres gekündigt werden kann.
Viele Firmen nehmen die Kü in die Akten, bestätigen die Kü nicht, der Kunde denkt, toll, erledigt, und wundert sich, wenn der Vertrag in das 2. Jahr läuft.
Hier besser die Kü-Fristen im Vertrag nachlesen.
Mfg
peter