Abrechnung für nicht angetretenen Arzttermin erhalten

Hallo liebe Experten,
Frau K. und ich bitten um Informationen zu folgender Gegebenheit:

Frau K. hatte eine Behandlung beim Osteopaten (im Folgenden O. genannt). Etwa eine Woche nach dem Termin, vormittags gegen 11 Uhr, ruft Frau K. bei O. an und klagt, dass sie seit der Behandlung unter Schmerzen leide. Sie hat eine Woche gewartet, weil O. gesagt hatte, dass man mit Erstverschlimmerung rechnen muss. Doch eine Woche ist zu lange und die Schmerzen deuten auf einen ausgerenkten Wirbel hin.
Die Sprechstundenhilfe bietet Frau K. einen Termin gleich am nächsten Morgen 9.30h an, da ein Patient abgesprungen war. Frau K., die unter starken Schmerzen leidet, nimmt den Termin an.
Am nächsten Morgen um 9 Uhr fällt Frau K. wieder ein, dass sie an diesem Tag ihren Sohn für die weiterführende Schule anmelden muss. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht verschoben werden. Das hatte sie leider vergessen.
Frau K. ruft bei O. an und sagt den Termin ab - Gründe nennt sie keine.
Mittels Schmerztabletten und aus vorherigen Physioterminen erlernten Übungen vergehen die Schmerzen und Frau K. macht keinen neuen Termin aus.

Drei Tage später erhält Frau K. eine Rechnung über 96 Euro, die sie bezahlen muss für den ausgefallenen Termin. Diese Regelung stehe im Patientenvertrag, den Frau K. bei ihrer ersten Behandlung vor drei Monaten geschlossen hat.

Termine müssten spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst würden Kosten in Rechnung gestellt.

Frage: Ist diese Klausel so überhaupt rechtsgültig durchsetzbar? Vor Gericht?

Und ein dickes ABER:
Den Termin, den Frau K. bekommen hat, hat sie etwa 22 Stunden vorher erst erhalten - sie hätte ihn gar nicht 24 Stunden vorher absagen können.
UND der Termin wurde nur vereinbart, weil Frau K. Schmerzen von einer Vorbehandlung hatte. Daher hätte O. für diesen Termin gar nichts verlangen dürfen. Oder?
UND Frau K. hatte schon mehrere Termine bei O., aber keiner hat 96 Euro gekostet, so viel musste sie für angetretene Termine nie bezahlen - für den abgesagten aber schon?

Wenn einer der Experten dieser Plattform nützliche Informationen geben kann, wäre ich dankbar - und Frau K. auch :wink:
LG

Hallo,

Drei Tage später erhält Frau K. eine Rechnung über 96 Euro,
die sie bezahlen muss für den ausgefallenen Termin. Diese
Regelung stehe im Patientenvertrag, den Frau K. bei ihrer
ersten Behandlung vor drei Monaten geschlossen hat.

hat man den unterschrieben aber nicht gelesen?

Termine müssten spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden,
sonst würden Kosten in Rechnung gestellt.

Verständlich, da ist er nicht der einzige Arzt, der dies tut.

Frage: Ist diese Klausel so überhaupt rechtsgültig
durchsetzbar? Vor Gericht?

Die Frage muss lauten: Wie stehen die Chancen dagegen zu klagen?
Vermutlich schlecht. Beide Parteien haben das vertraglich vereinbart
und es nicht sittenwidrig oder Wucher.

Und ein dickes ABER:
Den Termin, den Frau K. bekommen hat, hat sie etwa 22 Stunden
vorher erst erhalten - sie hätte ihn gar nicht 24 Stunden
vorher absagen können.

Das hat keine Relevanz.

UND der Termin wurde nur vereinbart, weil Frau K. Schmerzen
von einer Vorbehandlung hatte. Daher hätte O. für diesen
Termin gar nichts verlangen dürfen. Oder?

Ebenfalls unerheblich.

UND Frau K. hatte schon mehrere Termine bei O., aber keiner
hat 96 Euro gekostet, so viel musste sie für angetretene
Termine nie bezahlen - für den abgesagten aber schon?

Und wieder, unerheblich

Wenn einer der Experten dieser Plattform nützliche
Informationen geben kann, wäre ich dankbar - und Frau K. auch

Ja: bezahlen und einen Terminkalender pflegen.

Gruß,
Steve

Hallo Steve,
vielen Dank für die Antwort. Allerdings bist Du nicht vom Fach oder? Daher hat Deine Meinung keine fundierten, anwaltswissenschaftliche Grundlage - und hilft mir leider nicht weiter.
Danke trotzdem, viele Grüße Simone