Abriss der schon bestandenen Grenzbebauung

Hallo,

wit haben uns vor 3 Jahren ein Haus gekauft mit einem schon vorhandenem überdachtem Durchgang an der Grenze zu unseren Nachbarn. Nun möchte dieser das wir diesen Anbau abreisen bzw verkürzen. Der Anbau besteht aber schon (so weit wir wissen) seit dem Bau des Hauses. Meine Frage ist nun ob jemand weis ob wir diesen schon bestandenen Durchgang nun wirklich abreisen müssen denn dieser hat ja schon immer bestanden?!

Danke schonmal im Voraus

Lg

Moin,

das kommt auf diverse Faktoren an. Angefangen mit der Frage, wie lange es den Durchgang schon gibt, wer hat ihn gebaut, hat der damalige Eigentümers des Nachbargrundstücks dieser Bebauung damals zugestimmt, warum will der Nachbar das JETZT und nicht schon vor oder bei Kauf/Einzug etc.

Am einfachsten: es gibt vollständige Unterlagen zum Haus, dann müsste sich darin etwas finden lassen. Anderenfalls würde ich einfach mal beim zuständigen Bauamt anrufen und nach Stand der Dinge dort fragen. Bei Durchgängen etc. wird manchmal das Thema Grenzbebauung anders geregelt als bei festen Gebäuden auf Grenzen etc.

Ohne detaillierte Informationen wird es schwierig, hier eine sichere Antwort zu geben. Das zuständige Bauamt müsste es am besten beantworten können und i.d.R. geben sie ja telefonische AUskünfte.

Gruß
Ex.

Wie kommst du auf die Idee, dass wir das wissen könnten, wenn du uns nicht sagst, um was es geht?
Meine Kristallkugel hat heute Ausgang.

vnA

Hallo

denn dieser hat ja schon immer bestanden

Wenn es rechtswidrig gebaut wurde, dann ist das natürlich kein Grund :wink:

Ihr habt ja sicher mit dem Objekt die Baugenehmigungsunterlagen erhalten.
Erste Maßnahme (eigentlich schon vor Kauf) wäre zu überprüfen, ob der Gebäudebestand baugenehmigungskonform gebaut wurde.

Außerdem sollte der Nachbar darlegen aus welchem Rechtsgrund er die Beseitigung verlangt. Dann könnte man prüfen, ob er einen Beseitigungsanspruch hat.

Grüsse Rudi

Hallo Bodolinoo7711

Bauordnungsrecht ist Länder sache.
Baunachbarrecht weitgehend auch.

Ich nehme an, du verstehst, worauf ich hinauswill?

Gruß
s.

Er meint das das Dach von unserem Durchgang ein paar cm auf seinem Grundstück ist. Allerdings ist das Dach in wirklichkeit ein paar cm von der Grenze zu ihm entfernt. Nur bei den vorbesitzern hat ihn das Dach ja auch nicht gestört.