Abriss und Neubau im Außenbereich

Hallo,

wenn man ein Grundstück im Außenbereich in Sachsen hat gibt es wohl Besonderheiten bei Abriss und Neubau.

Ein altes Wohnhaus aus Bruchstein, das nur teilweise unterkellert ist und auch schon Nässe und Salpeter in den Wänden hat soll abgerissen und neu (unter Einhaltung der Kubatur) wieder als Wohnhaus errichtet werden.

Laut Bauamt ist weg = weg.

Man muß sich Gründe überlegen, warum eine Sanierung nicht möglich und der Abriss mit Neubau unumgänglich ist (Kosten wären kein Argument).

Kennt sich jemand mit den Besonderheiten des Bauplanungsrechtes im Außenbereich aus?

Wir bräuchten dringend Hilfe.

Vielen Dank

Steffi

Ein altes Wohnhaus aus Bruchstein, das nur teilweise
unterkellert ist und auch schon Nässe und Salpeter in den
Wänden hat soll abgerissen und neu (unter Einhaltung der
Kubatur) wieder als Wohnhaus errichtet werden.

Sinnvollerweise sollte man erst mal herausfinden, warum die Wände überhaupt nass sind. Und um Gottes Willen keinen Pfuscher machen lassen, der irgendwelche dubiosen Substanzen irgendwo reindrücken will, sondern jemand fragen, der auch Ahnung hat.
Am besten mal bei www.fachwerk.de reinschauen, da geht es nicht nur um Fachwerkhäuser, sondern generell um Altbauten und im Forum dort ist sehr viel gutes Fachwissen vorhanden.

ja, weg = weg

Es bleibt also nur der sukzessive Austausch der Bauteile. 1. Wand weg, 1. Wand wieder neu aufbauen. 2. Wand weg, 2. Wand wieder neu aufbauen. usw.
Wichtig ist auch, dass die neue Nutzung mit der alten Nutzung übereinstimmt. Sonst könnte es am Ende ein böses Erwachen geben.

vnA

Hallo,
ich habe jetzt keine eigenen Erfahrungen / Kenntnisse.

Bauen im Aussenbereich ist im BauGB §35 geregelt. Da steht unter anderem:

„2.die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,“

Vielleicht hilft dir das schon mal.

Viel Erfolg

Hallo,

ja, weg = weg

Eine Genehmigung für den Abbruch wird man auch noch brauchen.

Es bleibt also nur der sukzessive Austausch der Bauteile. 1.
Wand weg, 1. Wand wieder neu aufbauen. 2. Wand weg, 2. Wand
wieder neu aufbauen. usw.

Stand zwar nichts in der Frage, ist aber bei alten Gebäuden oft zu beachten. Da könnte noch der Denkmalschutz mitsprechen wollen.

Cu Rene

1 Like

Hallo,

weg = weg

genauso ist das.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Sanierung und Bau.

Sanieren heißt Stück für Stück wieder Instand setzen und das darf man einfach so, wenn man denn genauso erneuert wie es gewesen ist.

Mal eben im Zuge der Sanierung den ehemaligen Stall zum Wohnraum umfunktionieren ist ohne Bauantrag nicht erlaubt.

Zum Bauen, also (nach Abriß) neu Errichten braucht man sowieso einen Bauantrag. Und genau das wird im Außenbereich zum besonderen Problem, denn dort darf nur der privilegierte Vollerwerbs-Landwirt bauen.

Gruß Steffi Becker

Hallo

Ich glaube genau b) ist unsere einzige Change.

Wie kann man das begründen ?

Viele Grüße

Steffi

Hallo Hermann,

das Problem sind ja nicht nur die nassen Wände. Auch die Raumhöhe und vor allem die Dämmung des Bruchsteines wird wohl eher zum Problem werden.

Der Abriss scheint vor allem von Kostenseite das günstigste zu sein.
Aber genau das ist für die Bauaufsicht kein Argument.

Liebe Grüße

Steffi

Hallo,

wie meinst du das, 1. Wand weg - dann wieder hin, dann die nächste …

Macht das Sinn ?

Die Bodenplatte müßte ja auch neu gegossen werden.

Wir suchen nach Argumenten, bei denen die Bauaufsicht den Abriss und Neubau genehmigt.

Liebe Grüße

Steffi

Hallo Steffi,

das Haus ist schon ein Wohnhaus. Auch wenn es momentan nicht genutzt wird. Da liegt nicht unser Problem. „Gott sei Dank“

Wir wollen den Abriss mit Neuerrichtung genehmigt bekommen. Die Dame von der Bauaufsicht eiert eher rum und hat uns auferlegt nach Argumenten zu suchen, warum das Haus so nicht haltbar also sanierungswürdig ist. Und das ist echt schwer. Weil Kosten kein Argument sind.

Liebe Grüße

Steffi