Absicherung des Partners durch Niesrecht?

Eine Person hat ein Grundstück gekauft und baut ein Haus darauf. Sie seht auch allein im Grundbuch und hat auch das Gesamtdarlehen für den Hausbau auf ihren Namen. Der unverheiratete Partner hilft aber bei allen anfallenden Arbeiten und wird auch mit einer monatlichen Zahlung zur Begleichung des Darlehens beitragen.
Beide sind bereits über 50 Jahre. Die Grundstücksbesitzerin/ Kreditnehmerin möchte eine Absicherung des Partners, dass er im Fall ihres vorzeitigen Todes nicht durch Erben gedrängt wird, das Haus und Grundstück zu verlassen. Es soll ihm möglich sein, im Fall der eigenen Betreuungsunterbringung die finanziellen Mittel durch Vermietung des Hauses für eigene Unterbringungskosten zu nutzen.
Kann das durch einen Grundbucheintragung des Niesrechts abgesichert werden? Welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich.
Oder gibt es andere Möglichkeiten, um den Lebensstandart des Partners möglichst zu abzusichern?
Die Eintragung ins Grundbuch ist kostenpflichtig. Mit welchen Summen kann man da rechnen? Wonach richtet sich die Höhe der Gebühren?

Eine Person hat ein Grundstück gekauft und baut ein Haus
darauf. Sie seht auch allein im Grundbuch und hat auch das
Gesamtdarlehen für den Hausbau auf ihren Namen. Der
unverheiratete Partner hilft aber bei allen anfallenden
Arbeiten und wird auch mit einer monatlichen Zahlung zur
Begleichung des Darlehens beitragen.
Beide sind bereits über 50 Jahre. Die Grundstücksbesitzerin/
Kreditnehmerin möchte eine Absicherung des Partners, dass er
im Fall ihres vorzeitigen Todes nicht durch Erben gedrängt
wird, das Haus und Grundstück zu verlassen.

wenn es um die absicherung des partners nach dem tod der eigentümerin geht, dann braucht zu lebzeiten noch keine verfügung getroffen werden, die den partner schützt.
außerdem wäre ein nießbrauch eher sinnlos, wenn der partner pfelgebedürftig wird oder soll er sich dann noch um die vermietung kümmern ?

eine von unzähligen möglichkeiten wäre es, dass die künftigen erben mit einem vermächtnis beschwert werden, dem überlebenden partner bis zu seinem tod eine dinglich gesicherte leibrente zu bezahlen.
eine andere möglichkeit wäre es, die gesetzlichen erben zu enterben und auf einen pflichtteilsverzicht hinzuwirken oder dass diese erst erben sollen, wenn der partner verstirbt. auch vereinbarungen zwischen den partnern zugunsten dritter wären etwa durch einen erbvertrag möglich.

wie gesagt, es gibt unzählige möglichkeiten, abhängig von dem, was die eigentümerin überhaupt regeln möchte und welche rolle die immobilie dabei spielt…

p.s. wurde dieser fall nicht vor kurzem bereits gestellt ?