Absichtliches Abschließen fremden Eigentums

Seid mir gegrüßt,
meine Frage lautet wie fogt: wenn nun Person A sein Fahrrad z.B. an dem für Fahrräder vorgesehenen Parkplatz an einer Schule abstellt, und dieses nach einem Zeitraum von ca. 8 Stunden mit einer starken Kette inklusive Schloss, welche das Fahrrad fahruntauglich machen, vorfindet und man daraufhin mit Hilfe von Zetteln mit Hinweisen versehen zu den Schlüsseln für das Schloss geführt wird, kann man dann trotzdem Anklage erheben aufgrund der Rechtslage bzw. Fingerabdrücke, Handschrift etc.?
Dies war eindeutig eine böswillige Aktion, die ich nicht ohne Weiteres tolerieren kann, also kann mir bitte jemand weiterhelfen bei dieser Frage?
Danke im Vorraus
MfG Marcel

Hallo Marcel,
da hat Dir aber Jemand einen blöden Streich gespielt.
Ich würde mich damit an die Polizei wenden, die werden Dir sicher weiterhelfen können und entsprechende Maßnahmen einleiten. So sparst Du Zeit und Nerven.
LG,K.Tychsen

Man könnte daraus sicher eine Nötigung machen, deshalb können sie dann natürlich auch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Ob diese dann wegen dieser Sache tatsächlich Fingerabdrücke nimmt, obliegt der Dienststelle. Ich als Beamter auf einem Großstadtrevier würde das sicher aus Verhältnismäßigkeitsgründen ablehnen. Aber das mögen andere Beamte anders sehen.

okay vielen dank für die schnelle kompetente Antwort, aber wie finde ich nun heraus wer der wahre Übeltäter war?-also das einzige was ich weiß dass sich diese Person in einem Kreis von ca. 50 Leuten befindet.

vielen dank für die schnelle, hilfreiche Antwort
MfG Marcel

vielen dank für die schnelle, hilfreiche Antwort
MfG Marcel

Hey Marcel, das ist das erste Mal,dass sich Jemand für eine Antwort bei mir bedankt!
Wünsche Dir einen schönen Abend!
Katja

Hi Marccello,

leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten, da solltest du jemanden Fragen, der sich mit REchtsfragen auseinander setzt.
Für mich hört es sich aber ehr nach einen „Streich“ als nach einer Straftat an. Schließlich hast du durch die Hinweise ja dass Schloss öffnen können. Im Notfall hilft dir aber beim nächsten mal sicherlich auch die Polizei insoweit du nachweißen kannst, dass es dein Rad ist.

Hallo, tut mir leid aber ich kann hier leider nicht helfen, trotzdem viel Erfolg.

naja es war ein Streich ja, aber es war nicht einer der lustig gemeinten Sorte…trotzdem danke für die antwort freut mich dass so viele einen Vorschlag für mein Problem hervorbringen können.

Die Frage wäre doch, was will man erreichen bzw. unterstellen?
Dann, wer hat das gemacht und mit welcher Argumentation wird das gerechtfertigt.
Es gibt nur Möglichkeiten sich schadlos zu halten, wenn man einen konkreten Schaden nachweisen und beziffern kann…und wenn ein „Schädiger“ praktisch keine substanzielle Gegenrede bringen kann.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, könnte es Sinn machen, in irgendeiner Form aktiv zu werden.

Es ist ähnlich wie zbs. das Bild der Oma, welches man nur ein einziges Mal besitzt und das bei einem Brand verbrannt wird.
Will man dafür Schadenersatz von der Versicherung haben zahlt sie nur das Material, also 30 bis 50 Cent.
Das Bild mag für einen selbst unbezahlbar sein, aber rechtlich hat es halt nur den genannten Materialwert.

Wenn man zbs. erst nach 8 Stunden zu seinem Fahrrad zurückgekommen ist, brauchte man es auch so lange nicht.
Für die Unanehmlichkeiten danach wird man schlecht was erreichen können.

Ich persönlich würde mich damit zufrieden geben, diese Sache so zu beenden , das das Rad am Ende wieder zu nutzen ist und für die Zukunft anders agieren.

Das wäre meine Meinung und Haltung dazu.

Hallo Marcel,
grundsätzlich kann man sicherlich Anzeige erstatten. Doch sicher wird das auch mangels öffetnlichen Interesses eingestellt. Du kannst auch auf Deine Kosten einen Anwalt beauftragen, der den Übeltätern eine Unterlassungserklärung zustellt.
Alles in allem sieht mir das eher nach mobbing und grobem Unfug aus, das würde sich kein Staatsanwalt drum kümmern. Vielleicht das Ganze einmal abschließend in einem persönlichen, und vor allem überzeugenden Gespräch klären.

Hallo,

strafrechtlich würde das höchstens in richtung nötigung gehen. Es würde aber nie zu einer verurteilung kommen, also würde ich dahingehend nichts unternehmen.

Mein tip:
Tritt dieser fall nocheinmal ein, wende dich direkt an den hausmeister, der das schloß aufbricht (flex oder bolzenschneider) und der täter kann sich ärgern, weil sein schloß kaputt ist.

Ich würde von jetzt ab auch immer ein satz ersatzventile und eine miniluftpumpe und ein klappwerkzeug dabeihaben.
Stell dir vor, wie ärgerlich es ist, wenn man denjenigen (dich) heimlich beobachtet, wie du hilflos neben deinem rad stehen sollst umnicht wegzukommen - und dann zauberst du ersatzventile oder dein werkzeug heraus und fährst in nichteinmal 1 minute trotzdem los.
Da steht der täter vor seinen kumpels doof da. Peinlich, wenn das opfer gerissener ist als der täter…

Sollten solche vorfälle ausarten, würde ich mich an die polizei wenden und auf strafanzeigen für jeden einzelnen fall bestehen (also immer die daten der vorfälle mitschreiben) und darauf drängen, daß einmal eine zivilstreife verdeckt dein fahrrad observert, damit der täter ermittelt wird.
Dann kannst du ihn zivilrechtlich auf die entstandenen kosten verklagen (wenn da etwas zu holen ist - meist sind das ja sozial gescheiterte existenzen…)

Liebe grüße

Karsti

Wer sich im Recht und andere im Unrecht sieht, der kann sein Recht einklagen!

Natürlich kann man bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Nötigung und auch eventuell wegen Sachbeschädigung stellen. Diese werden dann ermitteln und alle Fakten dem Staatsanwalt auf den Tisch legen. Der entscheidet dann weiter.
mfg.
W.