Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot

Ein Handwerker H macht ein Angebot für die Installation einer Solaranlage. Er selbst bezeichnet sich als erfahren auf diesem Gebiet. H nimmt im Angebot eine Arbeitszeit von 30 Stunden an (Bemerkung Abrechnung nach Effektivzeit).
Der Kunde K bekommt nach Fertigstellung der Arbeiten die Rechnung von H über 71 Arbeitsstunden.
K wurde nie auf die Mehrzeit aufmerksam gemacht oder hat irgendwelche Stundenzettel unterschrieben.
Ist die Vorgehensweise von H so in Ordnung?

Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?

Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?

Der Handwerker gibt keine spezielle Begründung an.

Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?

Der Handwerker gibt keine spezielle Begründung an.

Die sollte er aber schon haben, wenn er derart vom Angebot abweicht. Da sollte man mal Rücksprache halten und bis dahin nur den unstrittigen Anteil zahlen.
Aber: ianal!

Rücksprache wurde gehalten und der Handwerker stellt sich uneinsichtig. Die Frage ist ob es eine konkrete Rechtreglung für solche Angebote und darin vereinbarte Arbeitszeiten gibt!?

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Die Frage ist ob es eine konkrete Rechtreglung
für solche Angebote und darin vereinbarte Arbeitszeiten gibt!?

Die Regelung besteht darin, dass ein Vertrag einzuhalten ist. Hier besteht der Vertrag darin, dass der Handwerker einen Auftrag gemäß Kostenvoranschlag ausführen sollte und der Auftraggeber seinerseits dann den entsprechenden Lohn zu zahlen hat. Wenn der Handwerker von diesem Vertrag abweichen will, muss er das genau begründen. Da kämen zum Beispiel nachträgliche Wünsche des Auftraggebers oder Zusatzarbeiten in Betracht, die vorher nicht abzusehen waren.
Wenn nichts davon zutrifft: Zahlen nach Kostenvoranschlag und abwarten.

Aber: ianal. Und aus der Entfernung kann man das ohnehin nicht abschätzen. Also ggf. Anwalt vor Ort befragen.