Hallo Achim,
vielen Dank für den von Dir verlinkten Artikel. Tatsächlich bin ich auf diesen bei meinen Recherchen nicht gestoßen, aber er beantwortet ja genau meine Frage! Wenn auch damit, dass es nicht möglich ist …
wobei ich es bei unserem Namensrecht inzwischen für einen
Anachronismus halte, dass ein Jugendlicher nicht die Wahl hat
(egal ob z.B. 2 Jahre vor oder nachdem er 18 ist)
Ich kann durchaus verstehen, dass es einen „staatlichen Wunsch“ gibt, dass es nicht zu ständigen Namensänderungen kommt. Aber wie du es so schön sagst, das aktuelle Namensrecht lässt viele Dinge zu, allein die mannigfaltigen Möglichkeiten bei Eheschließung und ihrer Rückabwicklung bei einer Scheidung führen ad absurdum, dass ein Kind zweier nicht verheirateter Eltern den Namen nicht wenigstens einmalig wählen darf.
Erneut vielen Dank für deine Antwort.
Mit besten Grüßen
Max-Demian