Adoption durch rechtlichen Elternteil?

Hallo liebe Experten :smile:

meine Frage ist ganz kurz und steht schon quasi in Gänze in der Überschrift:
Ist es möglich, dass bei einer Volljährigen-Adoption der Annehmende leiblicher und rechtlicher Elternteil ist? (aber nicht erziehungsberechtigt war)

Vielen Dank für eure Antworten schon an dieser Stelle, ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Beste Grüße

Max-Demian

Hallo!

Man will also sein inzwischen erwachsenes EIGENES Kind, was z.B. bei dem geschiedenen Ehepartner als Erziehungsberechtigtem aufwuchs, adoptieren ?
Macht das irgendwie Sinn ?

MfG
duck313

Hallo duck313,

also so wie du es wieder gibst ist es auch von mir gemeint.

Ob das Sinn macht … .
Nehmen wir an Elternteil A und Elternteil B waren nicht verheiratet. Erziehungsberechtigter A entscheidet „im Namen“ des Kindes, dass dieses den Nachnamen der Familie A trägt. Als Jugendlicher wünscht das Kind eine die Annahme des Familiennamen B. Diesem gibt der alleinige Erziehungsberechtigter A nicht statt.
Nach Erlangen der Volljährigkeit wird der Wunsch des Kindes den Familiennamen B an zunehmen seitens des zuständigen Amtes abgelehnt, da dies als „öffentlich-rechtliche Namensänderung“ nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist.
Im Rahmen einer Adoption, wird der Nachname des Annehmenden für das Kind übernommen, dass Kind somit den Nachnamen B tragen.

Dies ist ein Grund, ich bin sicher es fänden sich noch weitere :wink:
Kannst Du denn inhaltlich weiter helfen?

Beste Grüße

Max-Demian

Hallo duck313,

also so wie du es wieder gibst ist es auch von mir gemeint.

Ob das Sinn macht … .
Nehmen wir an Elternteil A und Elternteil B waren nicht verheiratet. Erziehungsberechtigter A entscheidet „im Namen“ des Kindes, dass dieses den Nachnamen der Familie A trägt. Als Jugendlicher wünscht das Kind eine die Annahme des Familiennamen B. Diesem gibt der alleinige Erziehungsberechtigter A nicht statt.
Nach Erlangen der Volljährigkeit wird der Wunsch des Kindes den Familiennamen B an zunehmen seitens des zuständigen Amtes abgelehnt, da dies als „öffentlich-rechtliche Namensänderung“ nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist.
Im Rahmen einer Adoption, wird der Nachname des Annehmenden für das Kind übernommen, dass Kind somit den Nachnamen B tragen.

Dies ist ein Grund, ich bin sicher es fänden sich noch weitere :wink:
Kannst Du denn inhaltlich weiter helfen?

Beste Grüße

Max-Demian

Hallo,

für den Zweck scheint es ein aprobates Mittel.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Namenwechsel—f1749…

Dies ist ein Grund, ich bin sicher es fänden sich noch weitere

wobei ich es bei unserem Namensrecht inzwischen für einen Anachronismus halte, dass ein Jugendlicher nicht die Wahl hat (egal ob z.B. 2 Jahre vor oder nachdem er 18 ist)

Gruß
achim

1 Like

Hallo Achim,

vielen Dank für den von Dir verlinkten Artikel. Tatsächlich bin ich auf diesen bei meinen Recherchen nicht gestoßen, aber er beantwortet ja genau meine Frage! Wenn auch damit, dass es nicht möglich ist …

wobei ich es bei unserem Namensrecht inzwischen für einen
Anachronismus halte, dass ein Jugendlicher nicht die Wahl hat
(egal ob z.B. 2 Jahre vor oder nachdem er 18 ist)

Ich kann durchaus verstehen, dass es einen „staatlichen Wunsch“ gibt, dass es nicht zu ständigen Namensänderungen kommt. Aber wie du es so schön sagst, das aktuelle Namensrecht lässt viele Dinge zu, allein die mannigfaltigen Möglichkeiten bei Eheschließung und ihrer Rückabwicklung bei einer Scheidung führen ad absurdum, dass ein Kind zweier nicht verheirateter Eltern den Namen nicht wenigstens einmalig wählen darf.

Erneut vielen Dank für deine Antwort.
Mit besten Grüßen

Max-Demian

Hallo

vielen Dank für den von Dir verlinkten Artikel. Tatsächlich bin ich auf diesen bei meinen Recherchen nicht gestoßen, aber er beantwortet ja genau meine Frage! Wenn auch damit, dass es nicht möglich ist …

Aus Interesse: Inwiefern geht aus dem verlinkten Artikel hervor, dass es nicht möglich ist?

Viele Grüße

Hallo,
eine Adoption durch ein bereits rechtliches Elternteil gibt es nicht. Würde nur gehen, wenn bisher die Vaterschaft nicht festgestellt/anerkannt wäre.

Beatrix

Moin,

Aus Interesse: Inwiefern geht aus dem verlinkten Artikel
hervor, dass es nicht möglich ist?

Aus der untenstehenden Nachfrage und der Antwort hierauf.

Gruß

TET