Änderung der Fluggesellschaft von Höherpreisigen auf Billigflieger duch Reiseveranstalter

Liebe Experten,
folgendes Szenario ist interessant:
Nachdem vorab über das Internet der Preis und der Zeitraum einer Pauschalreise abgefragt wurde, ist die Reise beim langjährigen Reisebüro des Vertrauens nochmals abgefragt worden und dann dort Fluggesellschaft und Abflugzeiten abgefragt.
Eine unbekannte Fluggesellschaft wurde verworfen und gegen Aufpreis eine renommierte deutsche Fluggesellschaft gebucht, die günstigere Flugzeiten und im Gegensatz zur ersten Gesellschaft auch Sitzplatzreservierungen vornimmt.
Wichtig waren hierbei die Sitzplatzreservierungen für XXL beziehungsweise Plätze mit mehr Beinfreiheit. Der Aufpreis betrug 50 bis 60 Euro je Flug je Person für die Gesellschaft und zuzüglich je Person je Flug 27 Euro für jede Sitzplatzreservierung ( je 2 x hin und Rück )

Dies war Bedingung und kaufentscheidend. Sonst wäre die Reise nicht gebucht worden.

Zwei Tage vor dem Rückflug wurde mitgeteilt dass dieser mit der explizit nicht gewünschten Gesellschaft zur schlechter Zeit, wie bereits ohne Aufpreis bei Buchung zu haben war, stattfindet.
Diese schlechte Nachricht vermieste außerdem die Restzeit von 2 Tagen, da mit grauen an den Abflug gedacht wurde, ohne Beinfreiheit = Schmerzen.
Das über Email kontaktierte Reisebüro teilte mit, dass Kontingente gekürzt wurden. Die Kosten für Sitzplatzreservierung sollen beim Veranstalter eingereicht werden und würden erstattet werden. Vom Aufpreis für die Fluggesellschaft war nicht die Rede.

Am Heimatort wurde dann telefonisch der Reiseveranstalter kontaktiert und konfrontiert. Hier wurde auf die AGB verwiesen nach der der Veranstalter das Recht hat Flug Änderung vorzunehmen
. Da bereits vom Urlaubsort aus geprüft wurde ob der ursprüngliche Flug noch zu buchen war, was zu bejahen ist kann nicht von einem Flugausfall die Rede sein sondern bestenfalls eine Gewinnoptimierung durch den Veranstalter zu Lasten des Kunden?

Der zwangsläufig dann genommene Flug war nicht ausgebucht , rd. 10% v. 196 Plätzen der 737 waren leer. Schmerzen in der Wirbelsäule, Urlaubsfreude dahin.

Ist dies alles so rechtens?
Nicht auch eigentlich eine unangemessene Benachteiligung des Kunden?
Was kann getan werden?
Wie sind die Chancen?

Vielen Dank für die Beiträge.
Gruss Jens

Hallo Jens,

da hilft nur verhandeln mit dem langjährigen Reisebüro bzw. Reiseveranstalter.  Wegen Nichterfüllung einer wichtigen Leistung darauf drängen, im Nachhinein den Reisepreis zu mindern. Deine Reisepreisminderung (Höhe nach Deinen Vorstellungen, aber nicht übertreiben) könntest Du auch in Form einer Rechnung aufmachen. Begründung ausreichend im Text erläutern.

Nicht vergessen eine Zahlungfrist zu vermerken mit Bankkonto. Wenn innerhalb der Frist nicht gezahlt wird, 3x mahnen mit Frist bzw. letzte Frist und danach evtl. Rechtsanwalt.

Viel Erfolg, Gruß
Charly-Heinz

Hallo Charly-Heinz
Vielen Dank für die Antwort bzw. den Beitrag.

Ich hoffe noch auf weitere Beiträge.

Gruss jens