Ärger im Verein

Zur kurzen Schilderung:
Es gibt einen Verein, bei dem der Vorstand aus drei Personen besteht und ein ehemaliges Mitglied, der ebenfalls als freiberuflicher Trainer der drei Vorstände ist. Zwei der Vorstände sind noch aktiv im Training, wobei einer freiwillig aus dem Training aufgrund Probleme mit dem Trainer ausgestiegen ist.

Dieses Vorstandmitglied ist einem anderen Verein beigetreten, um die gleiche Sportart unter anderen Bedingungen zu trainieren. Der Ex-Trainer ist stinkend sauer, da eben dieses V-Mitglied ihn nicht über einen Beitritt eines anderen Vereins informiert hat. Der Ex-Trainer hetzt nun die anderen beiden Vorstandsitglieder, sowie Vereinsmitglieder auf und verlangt einen Rücktritt aus dem Vorstandsamt.

Darf ein ehemaliges Mitglied eines Vereins einen so großen Einfluss auf den restlichen Vorstand ausüben, dass er ein Vorstandsmitglied zum Rücktritt zwingt, nur weil dieses Vorstandsmitglied gleichzeitig in einem anderen Verein als einfaches Mitglied tätig ist?

Gibt es da eine Rechtsgrundlage, die es Untersagt, dass aktive Vorstände keinen anderen Verein beitreten dürfen (wenn es die Sazung nicht sagt)?

in wie fern kann der restliche Vorstand, der es zulässt, dass das ehemalige Mitglied ein anderes V-Mitglied zum Rücktritt zwingt, rechtlich belangt werden? Da ja, der Vorstand in aller erster Linie den aktiven Mitgliedern verpflichtet ist.

Wie ist damit zu verfahren, wenn dem Vorstandsmitglied Datenmissbrauch vorgeworfen wird, dieser aber alle Datenschutzbestimmungen prüfen lassen hat und einhält?

Gibt es eine Meldepflicht, wenn ein Vorstandsmitglied einen weiteren Verein als reines Mitglied beitritt?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

ein Vorstand kann überall Mitglied sein, ja sogar in einem anderen Verein eine Funktion, auch als Vorstand, übernehmen.

Ich geh davon aus, dass der Vorstand von den Mitgliedern gewähtl wurde, und diese ihn auch wieder abwählen müssen bzw .er zum Ende seiner Wahlzeit selbst nicht mehr kandidieren wird.

Hier geht es wohl um ganz persönliche Dinge. Wenn der ehemalige Vorstand alles besser weis, warum ist er dann nicht Vorstand geblieben.
Schmeist doch den „Stinkstiefel“ raus.
Das wäre denke ich besser.

Hallo,

wenn die Satzung nichts darüber aussagt, dass der Vorstand gleichzeitig als Mitglied und Trainer in einem anderen Verein, der die gleiche Sportart ausübt, tätig sein darf und auch der Verband, in dem die Vereine organisiert sind, kein Verbot einer solchen Konstellation vorsieht, ist alles in Ordnung. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht.

Die Vorstandsmitglieder werden in der Regel von der Mitgliederversammlung als höchstem Gremium des Vereins gewählt und können normalerweise auch nur von dieser wieder abgewählt werden. Regelung hierzu sollte die Satzung enthalten. Der Trainer, der nun Stimmung gegen das eine Vorstandsmitglied macht, müsste also die Mehrheit der Mitglieder davon überzeugen, dass dieses Vorstandsmitglied nicht mehr geeignet ist, die Geschäfte des Vereins zu führen. Die Abwahl kann könnte dann im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung geschehen. Die anderen Vorstandsmitglieder können nicht selbstbestimmend einen Ausschluss des dritten Vorstandsmitglieds vornehmen.

Vielleicht sollte das geschasste Vorstandsmitglied selbst aktiv werden und die Beschäftigung des Trainers, der die Unruhe verursacht, in Frage stellen. Denn darüber, ob dieser Trainer als Nicht-Mitglied beim Verein tätig sein darf oder nicht, dürfte im Entscheidungsbereich des Vorstands liegen. Deshalb sollte sich der Vorstand mal darüber Gedanken machen, was die beste Lösung für den Verein ist.

Viele Grüße
Andreas

Ein komplexer Sachverhalt, der sich so schwer beurteilen lässt.
In Deutschland kann jeder jedem Verein beitreten, Meldepflichten gibt es nicht wären auch kurios.
Alles was zwischen den Beiden abläuft hat weniger mit dem Vereinsrecht als mit dem Zwischenmenschlichen Verhalten zu tun und was darüber im BGB gesagt wird.

Grüße HH

es gibt Vereinsstatuten, bzw. es ist natürlich nicht alles, gerade im zwischenmenschlichen Bereich, genau festgelegt.

Jeder darf so viel Einfluss ausüben wie er kann. Wenn die Vereinsmitglieder/Vorstände sich beeinflussen/zwingen lassen, ist das deren Problem.

So lange die Satzung(en) der beteiligten Vereine nichts anderes sagen, darf jeder in so viele Vereine eintreten, wie er möchte. Meldepflichten gibt es nur aufgrund der Satzungen.

Selbstverständlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Man kann also so vielen Vereinen beitreten, wie man will.
Die einzige Einschränkung könnte sich durch die Treuepflicht gegenüber einem Verein ergeben, in dem man zum Vorstand gehört. Das bedeutet, daß man nicht in einem Konkurrenzverein ebenfalls ein Vorstandsamt übernehmen kann, weil das u.U. einen Interessenkonflikt auslösen würde.
Hier liegt das aber offensichtlich nicht vor. Also kann das Vorstandsmitglied selbstverständlich ohne jede Einschränkung in einem anderen Verein aktiv Sport treiben.
Ob das bei den alten Vereinskameraden gut ankommt, ist natürlich keine juristische Frage.
Einflußnahme funktioniert nur dann, wenn sich Leute beeinflussen lassen.
Überdies kann kein Mitglied allein ein Vorstandsmitglied zum Rücktritt zwingen.
Falsche Vorwürfe sollten als solche behandelt werden. Auch das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Umgangs miteinander, der Beweisbarkeit und Glaubwürdigkeit.

Liebe Petra,

was für eine verwickte Situation. Leider kann ich dir keine wirkliche Hilfe geben. Rein aus dem Bauch heraus, würde ich aber sagen, dass auch ein Vorstandsmitglied jederzeit einem anderen Verein betreten kann. Ich war auch im Vorstand eines Vereins und gleichzeitig noch Mitglied in drei weiteren Vereinen. Und ich war bei uns nicht der einzige. Spricht nichts dagegen denke ich. Es handelt sich bei Vorstandsarbeit ja um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nicht bezahlt wird. Rechtlich kann ich leider nichts sagen, aber ich denke,dass ihr keine Handhabe gegen dieses Vorstandsmitglied habt. Ich wünsche euch alles Gute und hoffe, dass dir jemand anders mit der rechtlichen Lage weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Neo

Hallo petra.egal,

die rechtliche Seite für Vereine ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Da gibt es aber keine Bestimmungen über Parallelmitgliedschaften in Vereinen. Auszuschließen wäre aber sicher, die Zugehörigkeit im jeweiligen Vorstand von zwei Vereinen mit dem gleichen Vereinszweck.

Dies liegt aber ja nicht vor. Wenn die Satzung des Vereins nicht gegen die Mitgliedschaft in mehreren Vereinen spricht ist dies ebenfalls nicht zu beanstanden. Ob das mitzuteilen ist kann nur die Satzung regeln, das Gesetz sagt dazu nichts. Es gehört aber zu einem vertrauensvollen Verhältnis im Vorstand.

Nun aber zur Frage der Aufgabe der Vorstandsfunktion, die ist allein Sache des einzelnen Vorstandsmitgliedes, oder der Mitgliederversammlung. Jegliche Mobbing Aktivitäten sind aber schädlich für die Zusammenarbeit in der Vereinsführung und müssten Thema einer Mitgliederversammlung sein.
Diese kann dann auch über die weitere Zusammenarbeit im Vorstand, bzw. über eine Neubesetzung entscheiden.
Dies würde ich auch zur Lösung des Problems vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo Petra,
die Vorstände in Vereinen werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Ein Mitglied oder Nicht-Mitglied darf dem Vorstand seine persönliche Meinung sagen, hat aber natürlich kein Recht, ein Vorstandsmitglied zum Rücktritt zu zwingen. Nur die Mitgliederversammlung kann mehrheitlich ein Vorstandsmitglied abwählen. Entscheidend ist, was in der Satzung über die Wahl eines neuen Vorstandes steht.
Sieht die Satzung nicht vor, dass ein Vorstandsmitglied in keinem anderen Verein gleicher Branche tätig sein darf, kann er sich zum Vorstand bei mehreren Vereinen wählen lassen.
Mir scheint, hier könnte Mobbing vorliegen. Er sollte Rechtsbeistand in Anspruch nehmen, evtl. eine Verleumdungsklage vom Rechtsanwalt androhen oder sogar gerichtlich veranlassen, unter Strafandrohung derartige beleidigende Äußerungen zu unterlassen.
MfG
Charly-Heinz

Hallo petra,

auch wenn der Sachverhalt mir nicht ganz klar ist, will ich versuchen, die allgemeinen Fragen zu beantworten:
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die es einem Vereinsvorstand verbietet, in einem anderen Verein Mitglied oder sogar Vorstand zu werden.
Auch eine entsprechende Pflicht zur Meldung dieses Vereinsbeitritts existiert nicht.
Inwiefern das Verhalten dieses „ehemaligen Mitgliedes“ u.U. eine Nötigung im strafrechtlichen Sinn darstellt, wäre vielleicht zu prüfen.
Gruß
B. Kaufmann

Danken für deine Antwort. Ich gehe mal davon aus, dass es schon stark an Nötigung grenzt. Dieses ehemalige Mitglied und jetzt Leiter der bisher einzigen Sportart in diesem Verein, hat einen so großen Einfluss auf die anderen beiden Vorstände, dass diese nun ebenfalls der Meinung sind, dass das dritte Vorstandsmitglied - des Aufwands wegen - lieber freiwillig vom Posten zurücktreten soll. Diese Personen ziehen einfach die Mitglieder in das persönliche Porblem ein, ohne, dass der dritte Vorstand keine Möglichkeit hat, seine Sachlage klarzustellen. Außerdem wird dieses Vorstandsmitglied von SMS’se und Anrufe nicht in Ruhe gelassen. Es sollen jedes Mal irgendwelche Aussprachen stattfinden, wobei es immer wieder um Vorwürfe und falschen Tatsachen geht.

Hallo,

dieses Vorstandsmitglied ist damals ausgetreten, weil er eben den Sport nicht vom Vorstand trennen konnte. Jetzt hat er so einen großen Einfluss auf den Rest des Vorstandes, sodass die ersten beiden Vorstände den dritten Vorstand quasi durch die Mitglieder herauskicken wollen. Das ist schon so eine Art Verschwörungstheorie. Die Mitglieder hingegen haben mit der ganzen Sache eigentlich nichts zutun. Nur, weil der dritte Vorstand einen andereren Verein beigetreten ist, wird ihm Veruntreuung und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorgeworfen. Solangsam kommt es mir wie eine Art Sektenstruktur vor. Denn dieser Stinkstiefel, hat, obwohl er weder im Vorstand, noch Vererinsmitglied ist, sondern nur als Trainer eingestellt ist, alle Fäden in der Hand. Würde der restliche Vorstand sich dazu entscheiden, den Trainer rauszuschmeissen, so erhalten sie selber keine Ausbildung mehr in dieser Sportdisziplin. Außerdem würde der Rausschmiss das Aus des Vereins bedeuten, da eben scheinbar nur durch den Trainer dieses Angebot gemacht werden kann und dieses ebendhalt derzeit das alleinige Angebot des Vereins ist. Zusätzlich ist der Rest des Vorstands und auch der Großteil der Mitgliederdem Trainer gehörig. Die haben alle Angst, ihm die Meinung zu sagen. Bis auf der dritte Vorstand, den man nun loswerden will.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass mit dem Trainer ein Vertrag besteht und der jederzeit gekündigt werden kann.

Die Sportart wird doch nicht so selten sein, dass des keine Alternaiven an Trainern gibt.

Wenn sich der bestehende Vorstand nicht traut, dann belbit eigentlich nur noch eine Amtsniederlegung vom Dritte und ein kollektiver Vereinsaustritt- und wechsel der Mitglieder übrig.

Ich habe in meine über 20 Jahren als Vorstand schon einige unbequeme Mitglieder, Vorstandskollegund Trainer gehabt.
Besser ist schnell die Konsequenzen zu ziehen, denn ein Ehramt sollte nicht in Frust enden.

Hallo Petra,
Zwei gegen eins, dass geht nicht gut.
Aber nun ganz sachlich.
Der Trainer ist Angestellter der Vereins und hat im Vorstand nichts zu melden. Wer die Weisungsbefügnis gegenüber dem/die Trainer hat ist wohl nicht festgelegt, sollte aber der Abteilungsleiter sein (z.B.Gymnastik, Schwimmen, Handball). Es gibt kein Verbot, in mehreren Vereinen Sport zu treiben. das ist sogar üblich, wenn die Satzung für Trainer einer Mitgliedschaft zwingend vorschreibt oder bessere Trainer in anderen Vereinen sind. Wie sollte sonst ein Triathlet gute Leistungen bringen?? Also bis zur nächsten Mitgliederversammlung durchhalten und ein offenes Gespräch mit den beiden anderen Vorstandmitgliedern führen oder sofort zurücktreten. Wegen des Datenmissbrauchs kann der Vorstand einen Vereinsausschluss beschließen, so wie das in der Satzung geregelt ist.
Gruß
Jeremias

Ihr Ärger im Verein
Hallo Petra,

vielen Dank für die Anfrage, die ich ferienbedingt erst jetzt beantworten kann. Hier werden ja mehrere Punkte angesprochen, die ich gerne in gleicher Reihenfolge beantworte:

  1. Alle Vereins-Vorstände sind Vertreter ihres Vereins, dessen Interessen sie ausschliesslich als Vertreter der Mitglieder zu wahren und zu vertreten haben. Einfussnahmen dritter Personen können dabei aber nie ausgeschlossen werden. Bei einem Verdacht auf belegbare Interessenkollisionen sollte der gesamte Vorstand dazu eine sachliche Diskussion führen und eine sachliche Entscheidung fällen lassen. Sofern die Satzung dazu keine quasi „Konkurrenzschutzregelung“ enthält ist auch grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Vorstandsmitglied auch einfaches Mitglied in einem weiteren Verein ist.

  2. Hier solltest Du sofort mit weiteren befreundeten Vereinsmitgliedern die nächste Möglichkeit zu einer offenen Aussprache mit Eurem Vereinsvorstand suchen und diesen zu einer belegbaren protokollierten Entscheidung drängen. Falls dies nicht gelingt, sollte sofort eine ausserordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Thema schriftlich und mit der erforderlichen Anzahl von Mitgliedsunterschriften beantragt werden. Wie viele Mitglieder-Unterschriften dazu erforderlich sind müßte in der Satzung klar aufgeführt sein.

Hat Euer Verein eine Webseite mit eigener interner Vereins-Community? Falls ja, dann könnte man dort auch sofort diese Problematik ansprechen und so auch weitere Vereinsmitglieder zu diesem Thema informieren und mobilisieren.

  1. Beim Thema Datenmissbrauch gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder zeigt man die Person, die bewußt falsche Behauptungen dazu erhebt wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB an oder der betroffene Vorstand zeigt sich selbst an, um dann in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft die Bestätigung zu erhalten, dass kein Fehlverhalten vorliegt.

Zivilrechtlich kann man darüberhinaus auch mit anwaltlicher Hilfe eine Unterlassung oder einen Widerruf dieser nachweislich falschen Behauptungen nach § 1004 BGB verlangen und dies ggfs. auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

Vielleicht ist ja auch der Vorstand bereit, mit einem klärenden schriftlichen und im Verein veröffentlichten Beschluss die aufgestellte Behauptung klar im Sinne einer „Ehrenerklärung“ zu entkräften.

  1. Eine angesprochene eventuelle Meldpflicht ist im deutschen Recht gesetzlich nicht geregelt.

Konnte ich Dir mit meinen Informationen behilflich sein?

Mit freundlichen Vereinsgrüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.

Liebe Petra, entschuldige erst einmal die späte Reaktion - urlaubsbedingt.
Also: Wir sind freie Menschen in einem freien Land!

  • Ein Nicht-Mitglied hat einem Vereinsvorstand gar nichts zu sagen. (Ist der Trainer im Verein angestellt? Dann wäre der Vorstand sein Arbeitgeber.)
  • Man kann in x-beliebigen Vereinen gleichzeitig Mitglied sein, sofern die Vereinssatzung hierzu nichts anderes bestimmt. Auch gleichzeitig mehrere Vorstandsämter ausüben. Eine gesetzliche Meldepflicht hierüber gibt es nicht.
  • der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt, und die und nur die entscheidet, wer im Vorstand sein soll. Der „restliche“ Vorstand kann das andere Vorstandsmitglied mithin nicht einfach aus dem Amt schmeißen (eher den Trainer).
  • Zum Vorwurf des Datenmissbrauchs kann ich nichts sagen. Die Frage ist zu unpräzise (unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten?)
  • Das betroffene Vorstandsmitglied kann überlegen, ob hier nicht der Straftatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt ist und gegebenfalls Strafanzeige erstatten.
    Übrigens: ein Rücktritt eines Vereinsvorstandes / Niederlegung des Amtes kann einen Verein ziemlich geschäftsunfähig machen. Die Gesamtvorstand sollte sich daher gut überlegen, was er da tut, denn u.U. schädigt der (Rest-)Vorstand den Verein.
    Gruß, Daniela

Allgemein wird alles durch die beschlossene und beim Registergericht angemeldete Satzung geregelt.
Sicherlich ist jeder frei in seiner Entscheidung, in wievielen und welchen Vereinen er tätig ist. Dies persönliche Recht kann man nur bedingt einschränken (Wettbewerb etc.)
Was den Einfluss eines ehemaligen Mitglieds betrifft, da ist allein der Vorstand gefragt.
Jeder Verein hat sich an den datenschutz zu halten. Vorwürfe des Mißbrauchs in dieser Richtung sind ernste Anschuldigungen und müssen bewiesen werden. schnell kann der Beschuldigte wegen Verleumdung oder Diffamierung der eigenen Person den Rechtsweg gegen den Beschuldiger beschreiten.
Um den gesamten Vorstand zu belangen (zur Verantwortung zu ziehen) ist eine Mitgliederversammlung notwendig, welche ggf. bei Rechtsbrüchen rechtlichen Beistand suchen sollte. Der sollte wissen was zu tun ist. In der Regel ist der Vorsitzende des Vereins bzw. er mit einem Vertreter (Satzung) der zu belangende.