Ärger mit Credit reform

Hallo,

ich habe vor längerer Zeit mal als Firma mit einer anderen Firma eine Leistung abgemacht, die aufgrund eines günstigen Angebotes der anderen Firma basierte, das jedoch nur mündlich abgegeben wurde. Als ich nach Probelieferungen dann von der Firma ein vollkommen überhöhtes schriftliches Angebot erhielt, entschloss ich mich aufrund des neuen Angebots keine Lieferungen mehr in Anspruch zu nehmen.
Daraufhin übersandte mir die Firma eine Rechnung basierend auf das teurere Angebot, welche jedoch weiterhin sachliche Fehler aufwies (Falsche Mengenangaben und Leistungsbeschreibungen)
Aufgrund dieser falschen Rechnung habe ich die Zahlung verweigert und habe eine korrekte Rechnung eingefordet, jedoch signalisiert, dass ich bezahle, wenn die Rechnung einwandfrei ist.
Daraufhin hat die Firma die Creditreform eingeschaltet, die nun weitere Kosten bei mir geltend machen. Ich habe der Creditreform sofort geantwortet, dass ich mit ihr keine Geschäftsbeziehung habe und es auch nicht vorhabe und auch ihre Forderungen nicht akzeptiere, da ich nicht für das Nichtbezahlen verantwortlich bin. Daraufhin bekam ich erneut ein Schreiben von der Creditreform mit einer wieder falschen Rechnung der Firma. Ich verweigerte erneut und teilte der Creditreform mit, dass ich mit ihr nichts zu schaffen habe und das ich direkt an die andere Firma zahle, wenn diese mir eine korrekte Rechnung, ausgestellt auf die tatsächlichen Leistungen zukommen lässt. (Die betreffende Firma war jeweils auch davon in Kenntnis gesetzt.)
Nun habe ich über die Creditreform eine korrekte Rechnung erhalten, die Creditreform besteht aber weiter auf Ihre Kosten, die sie geltend macht.

Wie werde ich die Creditreform wieder los? Kann ich der Firma eine Abmahnung schicken, mich in Ruhe zu lassen? Das ganze nervt und kostet mehr Zeit als Geld, aber ich hab natürlich auch keine Lust, da mehr zu zahlen, als notwendig, da ich sowieso schon gutmütigerweise zum Zeigen des guten Willens die neue Rechnung akzeptiere, obwohl sie nicht dem mündl. ursprünglichen Angebot entspricht.

Bitte um Tipps!

Gruss
Marian

Guten Tag Marian,

ich würde an die Firma direkt die Rechnung zahlen und Creditreform schlichtweg ignorieren. Wenn dein Geschäftspartner wegen der Nichtzahlung einer nachweislich falschen Rechnung meint ein Inkass einschalten zu müssen dann ist das deren Bier. In einem ähnlichen Fall habe ich genauso gehandelt und Creditreform einfach geschrieben, dass ich einem evtl. Gerichtsverfahren „mit Interesse entgegensehe“. Ab dann war Ruhe.
Schließlich ist der Auftraggeber dein Geschäftspartner, also muß er die Kosten tragen.

Bitte um Tipps!

Gruss
Marian

Bitteschön, hier ist noch einer!!

Hallo Marian,

wenn das dann alles abgewickelt ist, solltest Du unbedingt eine Eigenauskunft über Deine Firma bei CR einholen.

Grund: Solche „Vorfälle“ werden sehr oft (unberechtigter Weise?) bei CR abgespeichert. Wenn Du nun einen Kopierer leasen oder eine Auto oder sonst Irgendetwas finanzieren willst, kann es vorkommen, daß Du eine Ablehnung bekommst und gar nicht weisst warum. Oder Du bekommst einen sicher geglaubten Auftrag nicht weil der Auftraggeber vorher eine CR-Auskunft über Dich einholt und dort dann etwas von schleppender Zahlungsweise oder so steht.

Also unbedingt kontrollieren.

Gruß

Friedrich

Hallo,

ein Inkassounternehmen darf kostenpflichtig nur eingesetzt werden, wenn eine Forderung fällig ist und sich der Schuldner in Verzug befindet.
Zumindest ein Verzug ist in deinem Fall nicht feststellbar. Um die Fälligkeit einer Forderung zu begründen, muß eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Da diese mehrmals reklamiert wurde, ist hier noch kein Verzug gegeben.

Die Forderung des Inkassounternehmens geht daher ins Leere. Ich würde nichts unternehmen und abwarten. Wenn das Inkassounternehmen tatsächlich irgendwann einen Mahnbescheid beantragt, Widerspruch einlegen und es auf einen Gerichtsprozeß ankommen lassen. Ich glaube aber, dass nach einigen unerheblichen Schreiben nichts mehr passieren wird.

Gruß,
Francesco

Dank für die Tipps …
… ich seh es genauso, was mir einzig noch fehlt, ist ein Hinweis, wo die ordentliche Rechnung verankert ist.

Besonders der Hinweis mit der Eigenauskunft ist sehr gut.

Mal sehen, ich werd wohl mal einen befreundeten Rechtsanwalt fragen, ob der der CR eine Abmahnung schickt, sämtliche meiner bei der CR gespeicherten Daten zu löschen.

Vielleicht mach ich mir aber auch noch nen Jux und schreib der CR, das sie bei mir doch den Vermerk „zahlt erst nach Übersendung einer ordentlichen Rechnung“ machen sollen. ;o)

Gruss und schöne Pfingsten
Marian