Agb

gibt es in Deutschland, eine Gesetztgebung für den Bruch einer AGB.
Oder wie reagieren, meistens die Verfasser der AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Verstoß dagegen ist also eine Vertragsverletzung. Es gilt Vertragsrecht.

Den zweiten Satz habe ich nicht verstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des
geschlossenen Vertrages. Verstoß dagegen ist also eine
Vertragsverletzung. Es gilt Vertragsrecht.

Hallo Herr Puntila, das war jetzt sehr kurz angebunden, oder? Ein Verweis auf §§ 305 ff. BGB

http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B…

wird ja nicht schaden, auch wenn der Fragesteller

Den zweiten Satz habe ich nicht verstanden.

äh, ich auch nicht, auch wenn also der Fragesteller seinerseits wohl nicht viel davon verstehen wird ohne Anwalt.

Gruß

smalbop