AGB bei Onlineshops - gar nicht nötig?

Hallo liebe Gemeinde,

in der letzten „Internet Intern“ war ein Artikel zum Thema „E-Commerce“.
Dort wurde sinngemäß gesagt, daß Onlineshops nicht verpflichtet sind, AGB zu haben, denn es würden dann automatisch die Regeln des BGB gelten. Weiterhin wurde gesagt, daß man AGB entweder richtig aufsetzen solle (REchtsanwalt) oder gleich verzichtet, da durch das „Borgen“ von anderen Seiten oftmals Dinge mitkopiert werden, welche für den jeweils eigenen Onlineshop nicht gelten und unter Umständen sogar abmahnungswürdig sind.
Wie seht Ihr das. Kann ein Onlineshop schreiben: „es gilt das BGB“ und alles ist im grünen Bereich? Oder anderes ausgedrückt: welche Vorteile / Nachteile hat das Ganze, gibt es Punkte, die doch lieber in AGB geregelt werden sollten?

Mein Umkehrschluß ist auch: wenn AGB für Onlineshops nicht Pflicht - sind sie dann überhaupt Pflicht oder kann auch der Hausmeisterservice um die Ecke das so handhaben oder gilt es nur für Shops?

Bin auf Eure Meinungen gespannt :smile:

Liebe Grüße
CEA

Auch hallo.

in der letzten „Internet Intern“ war ein Artikel zum Thema
„E-Commerce“.
Dort wurde sinngemäß gesagt, daß Onlineshops nicht
verpflichtet sind, AGB zu haben, denn es würden dann
automatisch die Regeln des BGB gelten.

…wurden dort auf irgendwelche (v.a. aktuelle) Gerichtsurteile referenziert ?

Weiterhin wurde gesagt,
daß man AGB entweder richtig aufsetzen solle (REchtsanwalt)
oder gleich verzichtet, da durch das „Borgen“ von anderen
Seiten oftmals Dinge mitkopiert werden, welche für den jeweils
eigenen Onlineshop nicht gelten und unter Umständen sogar
abmahnungswürdig sind.

Stimmt. Es macht übrigens einen Unterschied ob der Kunde eine AGB einsehen konnte oder nicht. Dazu siehe u.a. http://weblawg.saschakremer.de/2006/01/09/ruckgabere…
(jurablogs.com - suche nach Rückgaberecht)
Oder suche nach ‚E-commerce‘: http://www.adversario.de/modules.php?op=modload&name…
-> „Prüfung eines Online-Shops“

HTH
mfg M.L.

***zum Thema Werbe Emails an Rechtsanwälte***
http://log.handakte.de/?p=2778

Bin auf Eure Meinungen gespannt :smile:

Mit „Meinung“ hat das nichts zu tun.

Den meisten Menschen ist die Rechtsnatur von AGB nicht klar. Aber mal der Reihe nach: Natürlich ist niemand verpflichtet, AGB zu haben. Es ist auch völlig unnötig zu schreiben: „Es gilt das BGB“, denn das gilt ja sowieso, auch wenn man es nicht schreibt.

Mit einem Online-Shop wird die Absicht verfolgt, Kaufverträge abzuschließen. WENN es AGB gibt, dann werden diese AGB (wenn alles richtig gemacht wird) BESTANDTEIL des Kaufvertrages. Damit ist das Wichtigste schon gesagt.

Wenn sowieso das BGB gilt, wieso dann überhaupt noch AGB, könnte man sich fragen. Aus zwei Gründen: Es gibt Dinge, die das BGB nicht regelt. Und es gibt Dinge, die das BGB zwar regelt, die aber auch anders geregelt werden dürfen; in diesem Fall gilt das BGB also nur, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Beispiel: Die Leistung kann sofort nach Vertragsschluss gefordert werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, § 271 I BGB.

Dass man AGB nicht blind kopiert, versteht sich doch von selbst. Wie du schon sagst, kann es ja sein, dass die AGB gar nicht passen.

Levay

Dort wurde sinngemäß gesagt, daß Onlineshops nicht
verpflichtet sind, AGB zu haben, denn es würden dann
automatisch die Regeln des BGB gelten.

…wurden dort auf irgendwelche (v.a. aktuelle)
Gerichtsurteile referenziert ?

Entschuldige mal, aber wenn ein Jurist in einer Fachzeitschrift Selbstverständliches erklärt, was absolutes Grundwissen ist, muss er dafür doch kein Gerichtsurteil zitieren!

Levay

Entschuldige mal, aber wenn ein Jurist in einer
Fachzeitschrift Selbstverständliches erklärt, was absolutes
Grundwissen ist, muss er dafür doch kein Gerichtsurteil
zitieren!

Entschuldigung, aber es gibt auch Leute, die die besagte Zeitschrift
nur vom Namen und nicht vom Inhalt her kennen.

mfg M.L.

Hallo!

Dort wurde sinngemäß gesagt, daß Onlineshops nicht
verpflichtet sind, AGB zu haben, denn es würden dann
automatisch die Regeln des BGB gelten.

…wurden dort auf irgendwelche (v.a. aktuelle)
Gerichtsurteile referenziert ?

Wenn ich jetzt einfach mal sage, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit Vollendung der Geburt beginnt, warum brauche ich dafür kein BGH-Urteil anzuführen und es ist trotzdem die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit? Weil es sich unzweifelhaft aus dem Gesetz ergibt, aus dem § 1 BGB, dafür ist das Gesetz da.
Das gleiche gilt für die Frage, wie wesentliche Fragen der Vertragsabwicklung behandelt werden, wenn AGB fehlen. Denn dann gilt das Gesetz. Dafür ist es ja da.
Wenn sich jemand entscheidet, dass die Regelungen des BGB für ihn genau so wie sie sind ohne andere Vereinbarung, einzelvertraglich oder durch AGB, ideal passen, dann kann er natürlich auf die AGB verzichten, er braucht für einen Kaufvertrag eigentlich nur über den Gegenstand, der verkauft werden soll, und den Preis mit dem Käufer einig werden, für alle anderen Fragen findet sich im Gesetz dann schon eine Antwort.
Dafür braucht man weder ein altes noch ein aktuelles Gerichtsurteil.

Stimmt. Es macht übrigens einen Unterschied ob der Kunde eine
AGB einsehen konnte oder nicht.

Wenn der Kund die AGB nicht einsehen konnte, konnte er keine Kenntnis nehmen, dann sind die AGB auch nicht Vertragsbestandteil. Auch das ist nichts weiter als das kleine Juristen-1x1.

Gruß,

Florian.

Entschuldigung, aber es gibt auch Leute, die die besagte
Zeitschrift
nur vom Namen und nicht vom Inhalt her kennen.

Ich kenne die Zeitschrift nicht mal vom Namen her. Ich wollte nur darauf hinaus, dass Selbstverständliches doch nicht mit einem Gerichtsurteil belegt werden muss.

Levay

Dort wurde sinngemäß gesagt, daß Onlineshops nicht
verpflichtet sind, AGB zu haben, denn es würden dann

AGB sind nichts anderes als die Veränderung von dispositiven BGB-Recht zugunsten des Verkäufers. Gibt es keine AGB, gilt das BGB-Recht.

Ist beispielsweise ein Punkt in den AGB unzulässig, so fällt dieser automatisch heraus und wird durch das entsprechende BGB Recht ersetzt.

gruss

Hallo,
Du bist nicht verpflichtet, selbst AGBs zu verwenden.
Aber, ein gutes Beispiel, wie man in AGBs eine gesetzlich mögliche Alternative - § 357 Abs2 BGB - in den Vertrag einführt:

„Bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Verbraucher bei Bestellung von Waren im Bruttowert von bis zu 40,- EUR die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.“

Man sollte, so man durch AGBs von den gesetzlichen Regelungen abweichen will oder Alternativregelungen gelten sollen, schon anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wie aus nachfolgendem Urteil ersichtlich, ist es weitgehend unklar, was per AGB oder durch direkten Hinweis vor der Bestellbetätigung in den Vertrag eingeführt werden kann.
Gruß
Peter

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060008.htm

BGH
Urteil vom 05.10.2005
VIII ZR 382/04
Information über zusätzliche Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel

„…Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW- RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307.
2. Im vorliegenden Fall können diese Fragen jedoch offen bleiben…“

Hallo,

naja, gehen wir mal davon aus, dass der Postende seine Erkenntnisse des Rechts via RTL & Pro7 aufgefrischt bzw. aufgebaut hat und ihm deshalb dank amerikanischer oder englischer Filme nur das case-law bekannt ist. In tollen Filmen wie „Erin Brokovich“ & Co. werden ja immer leading-cases aus dem Mittelalter zitiert… obwohl sogar in den USA in allen Spezialgebieten Acts (statutory law) an der Tagesordnung sind.

Gruß vom

showbee

Ersteinmal ‚danke‘ …
Vielen Dank für Eure Ausführungen und Links. War sehr interessant.

Weil es teilweise darum ging, daß dies Grundwissen sei: sorry, ich komme noch nicht einmal ansatzweise aus dem juristischen Bereich und obwohl ich mich als allseits interessiert und belesen bezeichnen würde, konnte ich dieses Grundwissen leider (noch) nicht mein Eigen nennen :smile:
Für mich war es etwas ganz Neues, daß man AGB nicht unbedingt braucht. Es wird überall der Eindruck erzeugt, daß sie zwingend notwendig wären, da man ständig und überall diesselben bestätigen muß.

Danke noch einmal!

CEA

Hallo!

Weil es teilweise darum ging, daß dies Grundwissen sei: sorry,
ich komme noch nicht einmal ansatzweise aus dem juristischen
Bereich und obwohl ich mich als allseits interessiert und
belesen bezeichnen würde, konnte ich dieses Grundwissen leider
(noch) nicht mein Eigen nennen :smile:

Die Kommentare in diese Richtung waren nicht auf Deine Frage bezogen, sondern auf die Antwort, die nach aktuellen Belegen in Form von Gerichtsentscheidungen fragte. Keine Frage kann so einfach sein, dass man sie hier nicht stellen „dürfte“.

Florian.

Hallo,

Für mich war es etwas ganz Neues, daß man AGB nicht unbedingt
braucht. Es wird überall der Eindruck erzeugt, daß sie
zwingend notwendig wären, da man ständig und überall
diesselben bestätigen muß.

Na ja ,klar. Da es sich bei diesen Verbraucherschutzregeln aus der Sicht des Verkäufers um verkäuferfeindliche Regelungen handelt, wird halt versucht, diese durch eigene AGBs abzuschwächen.
Nebenbei, es lohnt sich fast immer, diese AGBs auf unzulässige Klauseln hin abzuklopfen.
Gruß
Peter