ALG2 und Gewerbe im Nebenerwerb

Es ist ja so, dass ein Gewerbetreibender, wenn er es hauptberuflich ausübt, auch ALG2 Leistungen beziehen darf. Jedoch muss er mit der Zeit sein Gewerbe ausbauen bzw. dafür sorgen, dass er seine Bedürftigkeit nach und nach verringert. Unklar ist für mich, ob es sich bei einem Nebenerwerb genau so verhält, also bei einer Selbstständigen Tätigkeit/einem Gewerbe im nebenerwerb (Nebenjob), auch wenn der ALG2 Empfänger „hauptberuflich“ weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemüht.

Kann das JobCenter bei ausbleibenden Einkünften aus dem Nebenerwerb den ALG2 Empfänger per Zwang auffordern das Gewerbe abzumelden etc.? Ich hatte gehört, dass das JobCenter mit Hilfe vom Finanzamt o.ä. dafür sorgen kann, dass das Gewerbe dann zwangsweise stillgelegt wird… Bin mir nur nicht sicher, ob das JobCenter da entsprechende Mittel zur Verfügung hat und sich so verhalten darf…

Bin für jede Info dankbar!

Hallo,

Es ist ja so, dass ein Gewerbetreibender, wenn er es hauptberuflich ausübt, auch ALG2 Leistungen beziehen darf.
Jedoch muss er mit der Zeit sein Gewerbe ausbauen bzw. dafür sorgen, dass er seine Bedürftigkeit nach und nach verringert.

Also in der Welt der öffentlichen Verwaltung stellt man sich das Unternehmertum so vor, dass sich wirtschaftlicher Erfolg auf Anweisung einstellt? Klar muss sich der Bedürftige bemühen. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jeder sofort wirtschaftlich erfolgreich unterwegs ist.

Unklar ist für mich, ob es sich bei einem Nebenerwerb genau so verhält, also bei einer Selbstständigen Tätigkeit/einem Gewerbe im nebenerwerb (Nebenjob), auch wenn der ALG2 Empfänger „hauptberuflich“ weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemüht.
Kann das JobCenter bei ausbleibenden Einkünften aus dem Nebenerwerb den ALG2 Empfänger per Zwang auffordern das Gewerbe abzumelden etc.?

Na jedenfalls nicht mit dieser Begründung. Bestenfalls könnte ich mich da einen Zusammenhang vorstellen, wenn die Art der Betätigung irgendwie in Konkurrenz zu den massenhaft in Aussicht stehenden Stellen stünde und damit eine Art Vermittlungshindernis darstellten.

Ich hatte gehört, dass das JobCenter mit Hilfe vom Finanzamt o.ä. dafür sorgen kann, dass das Gewerbe dann zwangsweise stillgelegt wird…

Mit dem Hörensagen ist das immer so eine Sache. Nicht auszuschließen wäre, dass das Finanzamt irgendwann diese Betätigung als Hobby einstuft. Aber auf Zuruf von irgendeiner Arge wird das nicht passieren.

Bin mir nur nicht sicher, ob das JobCenter da entsprechende Mittel zur Verfügung hat und sich so verhalten darf…

Hm, dazu müsste ja im Gesetz oder irgendeiner Verordnung stehen, dass sich ALG-II-Empfänger nicht um Arbeit/Einkünfte bemühen dürfen. Was die in ihrer Freizeit machen, sollte die nicht interessieren. Das FA interessiert nur die Frage, ob es ein Hobby ist oder nicht.

Grüße

Nun ja, natürlich kann man einen Erfolg nicht auf Anweisung herbeiführen. Aber der ALG2 Empfänger muss sich nachweislich bemühen und alles mögliche versuchen und wenn es nicht läuft, muss es plausibel begründet werden. Auch JobCenter könnte Vorschläge unterbreiten. Wenn diese nicht angewendet werden und es immer noch nicht läuft, wird es natürlich kritisch, denn es geht hier um die Hauptbeschäftigung. In dieser Zeit steht der ALG2 Empfänger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das kostet richtig Geld, wenn er keine Einkünfte hat. So können aber auch andere, die sich nicht um eine Stelle bemühen selbstständig melden, um sich dann auf ALG2 auszuruhen. Daher hat das JobCenter hier schon entsprechende Instrumente…

Was das nebenberufliche angeht, finde ich die Info mit dem FA und Hobby interessant, dafür bedanke ich mich :smile: Natürlich glaube ich auch nicht, dass FA auf Antrag vom JobCenter das Gewerbe still legt, aber zumindest kann dann das FA wohl die Sache prüfen. Dann würde es auch mit den Gerüchten stimmen, dass das JobCenter eine Rolle spielt, auch wenn es nicht das „Sagen“ hat…

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PS: Habe mich auch inzwischen schlau gemacht, nun es sieht so aus als wäre für das FA wichtig die Gesamtbeurteilung; z.B. wenn über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen verbucht werden, so kann das FA das Gewerbe als Liebhaberei/Hobby einstufen. Das passt auch zu deinem Kommentar.

Veranlagung bei dauernden Verlusten
Servus,

bei Verlusten aus neu begonnenen Gewerbebetrieben erfolgt die Veranlagung in diesem Punkt regelmäßig vorläufig, da noch nicht festgestellt werden kann, ob Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Wenn dauerhaft kein Gewinn erzielt wird, muss der Steuerpflichtige beweisen, dass er das Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Anderenfalls werden die Verluste nicht mehr bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt und die vorläufigen Bescheide in diesem Punkt geändert.

Es zwingt aber kein Finanzamt jemanden dazu, sein Gewerbe wegen Verlusten abzumelden.

Schöne Grüße

MM

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Hallo

Kann das JobCenter bei ausbleibenden Einkünften aus dem Nebenerwerb den ALG2 Empfänger per Zwang auffordern das Gewerbe abzumelden etc.? Ich hatte gehört, dass das JobCenter mit Hilfe vom Finanzamt o.ä. dafür sorgen kann, dass das Gewerbe dann zwangsweise stillgelegt wird…

Es gibt überhaupt keinen Grund dazu, sowas zu tun. Auf einen Nebenerwerb wird jedoch unter Umständen keine Rücksicht genommen, ebenso wie auf 450-Euro-Jobs. Man ist ja hauptberuflich arbeitslos.

Es kann allerdings trotzdem sein, dass das JobCenter dafür sorgt, dass das Gewerbe zwangsweise stillgelegt wird, indem es Einkünfte anrechnet, die gar nicht vorhanden sind. -

Da man als Selbständiger natürlich unregelmäßige Einkünfte hat, und beim JobCenter kaum mal ein Sachbearbeiter sitzt, der was davon versteht, wie man erfolgreich selbständig arbeitet, dafür aber häufig Sachbearbeiter sitzen, die zunächst immer möglichst wenig bewilligen und auszahlen, und erstmal den Widerspruch abwarten, kann es immer wieder passieren, dass der Sachbearbeiter den guten Gewinn des einen Monats einfach mal auch in den nächsten 5 Monaten jeweils prophylaktisch anrechnen, egal ob der kommt oder nicht kommt.

Außerdem kann es passieren, dass der Sachbearbeiter einen in irgendeine - oft sinnlose - Trainingsmaßnahme steckt, die den Nebenerwerb unmöglich macht.

Es wäre also anzuraten, mit einem Fallmanager darüber zu sprechen, was man vorhat, und genau zu fragen, wie da verfahren wird. Man kann ihm ja auch erzählen, was man da gehört und gelesen hat und seine Befürchtungen äußern. Vielleicht trifft man ja auf eine vernünftige Person.

Der Arbeitslose ist dazu verpflichtet, nach Möglichkeit die Bedürftigkeit zu verringern, und das JobCenter soll ihn dabei unterstützen, jedenfalls ihm keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Es sollte also möglich sein, den Nebenerwerb nicht zwangsweise stilllegen zu lassen.

Viele Grüße

@Aprilfisch

Vielen Dank für die Info! :smile:

Das mit der Anrechnung von imaginären Einkünften meine ich, dass das JobCenter das nicht macht, zumindest habe ich von so etwas noch nie gehört. Nach Ablauf von Bewilligungszeitraum muss man nur ein Formular nachreichen und darin alle Einnahmen und Ausgaben erfassen. Wenn etwas anrechenbares entsteht, so wird der vorangegangene Bescheid geändert, dann bekommt man einen sog. Änderungsbescheid und einem Erstattungsbescheid… Aber eben wenn etwas anrechenbares entsteht…

Hallo

So ist es sicherlich vorgesehen, und vielleicht wird es bei euch auch so gemacht.
Ich habe schon sehr oft gehört und mitgekriegt, dass nicht vorhandene Einnahmen angerechnet wurden.

Viele Grüße

Hallo,

Nun ja, natürlich kann man einen Erfolg nicht auf Anweisung herbeiführen. Aber der ALG2 Empfänger muss sich nachweislich bemühen und alles mögliche versuchen und wenn es nicht läuft, muss es plausibel begründet werden.

Dann würde ich auf die Erfolgsquote der Argen verweisen, wo doch sicher alles Arbeitsmarktspezialisten beschäftigt sind, die sich ganz dolle bemühen ;o)

Auch JobCenter könnte Vorschläge unterbreiten. Wenn diese nicht angewendet werden und es immer noch nicht läuft, wird es natürlich kritisch, denn es geht hier um die Hauptbeschäftigung. In dieser Zeit steht der ALG2 Empfänger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das kostet richtig Geld, wenn er keine Einkünfte hat. So können aber auch andere, die sich nicht um eine Stelle bemühen selbstständig melden, um sich dann auf ALG2 auszuruhen. Daher hat das JobCenter hier schon entsprechende Instrumente…

Ja, sicher. Aber das ausgerechnet aus der öffentlichen Arbeitslosenverwaltung so richtig wertvolle Hinweise für Unternehmer kommen sollten, halte ich für Wunschdenken.

Was das nebenberufliche angeht, finde ich die Info mit dem FA und Hobby interessant, dafür bedanke ich mich :smile:

Hnsichtlich FA gilt das natürlich auch für Hauptberuflichkeit.

Natürlich glaube ich auch nicht, dass FA auf Antrag vom JobCenter das Gewerbe still legt, aber zumindest kann dann das FA wohl die Sache prüfen.

Machen die auch irgendwann mal. Wenn man aber ohnehin keine Steuern zahlt, also auch durch Verluste nicht weniger, dann lassen die das erfahrungsgemäß dahinplätschern. Ob man sich dann auf Zuruf der Arge bemüht, ist sehr wahrscheinlich regional unterschiedlich.

Dann würde es auch mit den Gerüchten stimmen, dass das JobCenter eine Rolle spielt, auch wenn es nicht das „Sagen“ hat…

Naja, Gerüchte. Die FA haben genug zu tun und Anweisungen über sehr vieles hinwegzusehen. Dass die nun ausgerechnet bei sowas aktiv werden? Da soll wohl eher der ALG-2-Empfänger ein wenig eingeschüchtert werden.
Achja, das Gewerbe wird ja gar nicht beim FA angemeldet, sondern beim Gewerbeamt (Gemeinde oder Landkreis). Das kann man dann schon mal bei der Bewertung des Gerüchts berücksichtigen.

Grüße

Soweit ich weiß, kannst Du ein Nebengewerbe betreiben, musst aber weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Dich um die Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit bemühen. Da Einkünfte erzielt werden (auch wenn sie nicht sehr hoch sind), musst Du nachweisen, wie hoch diese Einkünfte waren und für die Zukunft halbjährlich eine Schätzung der Einkünfte angeben, damit das Amt eine Berechnungsgrundlage hat. Das ist schwierig, aufwändig und hat - mich zumindest - sehr durcheinander gebraucht, weil ständig die Bescheide berichtigt werden mussten, weil meine Schätzung nachher nicht genau gestimmt hat. Ich habe mein Nebengewerbe freiwillig still gelegt, weil es mir zuviel Aufwand war. Aber vielleicht schaffst Du es ja, das Gewerbe anzukurbeln und es läuft gut? Viel Glück !