Es ist ja so, dass ein Gewerbetreibender, wenn er es hauptberuflich ausübt, auch ALG2 Leistungen beziehen darf. Jedoch muss er mit der Zeit sein Gewerbe ausbauen bzw. dafür sorgen, dass er seine Bedürftigkeit nach und nach verringert. Unklar ist für mich, ob es sich bei einem Nebenerwerb genau so verhält, also bei einer Selbstständigen Tätigkeit/einem Gewerbe im nebenerwerb (Nebenjob), auch wenn der ALG2 Empfänger „hauptberuflich“ weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemüht.
Kann das JobCenter bei ausbleibenden Einkünften aus dem Nebenerwerb den ALG2 Empfänger per Zwang auffordern das Gewerbe abzumelden etc.? Ich hatte gehört, dass das JobCenter mit Hilfe vom Finanzamt o.ä. dafür sorgen kann, dass das Gewerbe dann zwangsweise stillgelegt wird… Bin mir nur nicht sicher, ob das JobCenter da entsprechende Mittel zur Verfügung hat und sich so verhalten darf…
Bin für jede Info dankbar!