folgende situation.
eine person hat privatrechtschutz und hat einer anderen person geld geliehen ( notfall, 3000 euro ).
die andere person weigert sich nun das geld zurückzuzahlen.
wenn nun die person die das geld hergeliehen hat die andere person verklagen will, als was zählt das dann ? übernimmt die privatrechtschutz diesen fall ?
mfg