Als was zählt

folgende situation.

eine person hat privatrechtschutz und hat einer anderen person geld geliehen ( notfall, 3000 euro ).

die andere person weigert sich nun das geld zurückzuzahlen.

wenn nun die person die das geld hergeliehen hat die andere person verklagen will, als was zählt das dann ? übernimmt die privatrechtschutz diesen fall ?

mfg

wenn nun die person die das geld hergeliehen hat die andere
person verklagen will, als was zählt das dann ?

Äh… als Klage auf Zahlung?

übernimmt die
privatrechtschutz diesen fall ?

Das ergibt sich aus deinem Vertrag mit der Versicherung. Woher sollen wir das wissen?

Levay

Es gibt so praktische Erfindungen wie das Telefon mit dem man bei seiner RSV anrufen und darüber den Fall seiner Versicherung schildern kann.

Praktischer Weise gibt die einem zumeist eine Nummer im Falle der Deckungszusage, die man dem aufgesuchten Anwalt gleich mitteilen kann.

Der freut sich dann.

Gruß Ivo

Ich glaube, was er meint ist, wer am Ende die Kosten trägt. WObei man halt darauf hinweisen könnte, dass der Unterlegene im Prozess alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezahlt. Daher ist die Frage letztlich obsolet.
Dea

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Ich glaube, was er meint ist, wer am Ende die Kosten trägt.

Ich kann das beim besten Willen nicht herauslesen :smile:

Na, er kann sich ja noch mal melden. Wobei ein Anruf bei der Versicherung unter Garantie mehr bringen würde.

Levay

ja, auf rückzahlung des betrages verklagen. da der betrag bereits vor 1 jahr geliehn wurde und die rückzahlung eigentlich dieses jahr von statten gehen sollte.

in der privatrechtschutz ist alles mit drin. man muss nix dazu zahlen

Ich glaube, was er meint ist, wer am Ende die Kosten trägt.

Ich kann das beim besten Willen nicht herauslesen :smile:

Sagen wir, ich konnte es mit gutem Willen herauslesen, weil mir was anderes einfach nicht einfiel :wink:
Dea