Altenheim - wer zahlt ?

Wenn die Rente fürs Altenheim nicht ausreicht, können Geschwister oder deren Kinder herangezogen werden ??

Gruß Olaf

Hallo,

Wenn die Rente fürs Altenheim nicht ausreicht, können
Geschwister oder deren Kinder herangezogen werden ??

Um wessen Geschwister handelt es sich? Um die Geschwister des Rentners/der Rentnerin?

Zum gegenseitigen Unterhalt sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet (Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel). Geschwister sind nicht in gerader Linie, sondern in der Seitenlinie miteinander verwandt.

Der Rentner/die Rentnerin hat keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen seine/ihre Geschwister und deren Kinder, so dass eine Inanspruchnahme wegen der Heimkosten ausscheidet.

Gruß
Zemionow

**Danke, genau dies wollte ich wissen**