Anfangsvermögen im Scheidungsfall Auslandsbezug

Hallo :smile:

Mal angenommen, folgender fiktiver Sachverhalt läge vor:

Im März 2007 trennt sich die F (Griechin) von M (Deutscher)in Deutschland. F und M haben zwei gemeinsame Kinder, für die M aufkommen soll, d.h. F will Unterhalt.

Die F besitzt eine Immobilie (Wohnung) in Griechenland, die sie vor dem Zeitpunkt der Eheschließung erbte und vermietet.

Könnte F trotzdem Unterhalt verlangen? Es ist anzunehmen, dass das Ehepaar bereits einige Jahre getrennt lebend, aber noch nicht geschieden ist.

Zugewinn: Wären die objektiven Werte (notarielle?) vom Gericht zu verlangen oder könnte man auch mit den Handelswerten hantieren?

Zweite Alternative bezieht sich darauf, dass sich Griechenland in einer aktuell schlechten wirtschaftlichen Lage befindet (Inflation).

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Denkanstöße und möglicherweise interessante Literaturhinweise.

Hallo,

hier handelt es sich um zwei Paar Stiefel, die man nicht gemeinsam anziehen kann oder soll.

Wenn die Frau für die Kinder Unterhalt haben will, die Kinder bei ihr leben und von ihr betreut werden, haben die KINDER Anspruch auf Unterhalt, der im Fall von deren Minderjährigkeit an die Mutter ausbezahlt wird.

Die Frau leistet dann durch die Betreuung der Kinder ihren Unterhalt und ihr Vermögen und ihre Einkünfte spielen kaum eine Rolle.

Will die Frau aber für sich selber Unterhalt (zusätzlich zum Kindesunterhalt), dann werden ihre eigenen Einkünfte gegengerechnet. Der Mann sollte dann nachweisen können, welche Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) die Frau hat.

Nach Deutschen Recht wird eine Immobilie von einem vereidigten Sachverständigen, den das Gericht einsetzt, geschätzt. Er schätzt den Wert zu Beginn der Ehe bzw. zum Beginn des Erbes (falls während der Ehe ererbt) und den Wert zum Zeitpunkt des „Stichtages“. Evtl. Wertzuwachs(!) (nur der Wertzuwachs, nicht der Preis der Immobilie) während dieser Zeit, wird auf beide Ehepartner aufgeteilt. Inwieweit das Vorgehen in Griechenland durchsetzbar ist, kann ich aber nicht sagen.

Gruß
Ingrid