Angabe der Berufshaftpflichtversicherung von Anwalt in Impressum Pflicht?

Hallo,

wäre ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet Angaben zu seiner Berufshaftpflichtversicherung im Impressum zu machen, oder in welcher Art müsste dies erfolgen? Oder wäre das eine völlig freiwillige Angabe?

Könnte der Anwalt abgemahnt werden?

Gruß

Darius

Hallo!

Nach Ansicht eines Landgerichtes nicht. Es hat eine Wettbewerbsklage eines „Kollegen“ abgewiesen.
https://www.wbs-law.de/e-commerce/impressum-von-rech…

MfG
duck313

Hallo,

nein, diese Angabe muss normalerweise nicht im Internet erfolgen. Nach § 2 Abs. 2 DL-Info-VO stehen dem Anwalt insgesamt vier alternative Formen zur Verfügung, diese für sich genommen tatsächlich zu machende Angabe zu tätigen. Davon ist die Webseite aber nur eine der möglichen Formen.

Im Gegensatz zu diversen Mitteilungspflichten aus dem TMG, die in der DL-Info-VO nur zusätzlich gefordert werden, und daher nur über die Nennung im TMG zwingend auf die Webseite müssen, ist gerade diese Angabe nicht im TMG gefordert.

Eine Ausnahme kann bestehen (hier gibt es bislang mE nur eine gerichtliche Entscheidung, die dies gefordert hat) wenn der Anwalt selbst direkt im Internet geschäftlich tätig wird und einen diesbezüglichen Vertragsschluss ermöglicht. Denn die Angaben nach DL-Info-VO müssen vor Vertragsschluss einsehbar sein, was bei Vertragsschluss im Internet dann nicht gegeben wäre.

Gruß vom Wiz

Würde das bedeuten, dass wenn im Impressum nichts drinsteht, eine Mappe oder ein Aushang im Wartezimmer vorhanden sein müsste?

https://www.wbs-law.de/e-commerce/impressum-von-rech…