Angebot durch Händler nur ohne Preis?

Hallo allerseits,

Herr X möchte Ware W bei Händler Z kaufen. X fordert deshalb Z auf, ihm für W ein Angebot zukommen zu lassen. Daraufhin schickt Z zunächst eine E-Mail mit dem Hinweis, man möge doch bitten persönlich anrufen. Ansonsten enthielte die Mail nur die AGB. Telefonisch hätte es X dann mehrmals versucht, aber man verbliebe immer in einer Warteschleife.

Auf erneute Anfrage erhielte man nur den Hinweis, dass viele Kunden mit dem Angebot zum nächsten Händler laufen würden (was Herrn X nicht so wirklich interessiert) und man deshalb generell zwar Angebote verschicken würde aber nur ohne Preis (also weder per E-Mail noch mit der Post).

Frage: Ist ein Händler in Deutschland rechtlich verpflichtet, auf Nachfrage ein vollständiges Angebot zu verschicken (d.h. inkl. Preis) und wenn ja, durch welche §§?

Gruss
S.

Guten Morgen!

Ist ein Händler in Deutschland rechtlich verpflichtet,
auf Nachfrage ein vollständiges Angebot zu verschicken … ?

Händler dürfen Interessenten ignorieren. Umgekehrt gilt das natürlich ebenso.
Sobald sich ein Händler zickig anstellt, kauft man woanders. Wie kommst du überhaupt auf deine seltsam anmutende Frage?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ohne Preis ist es kein Angebot

hth

Hi,

Frage: Ist ein Händler in Deutschland rechtlich verpflichtet,
auf Nachfrage ein vollständiges Angebot zu verschicken (d.h.
inkl. Preis) und wenn ja, durch welche §§?

Da ein Händler sich aussuchen kann, mit wem er Geschäfte machen will, kann er logischerweise auch nicht gezwungen werden, Angebote zu machen.

Gruß S (kein Fachmann)

Hallo!

Ist dieser „Händler“ zufälligerweise u.a. in der Holzbranche tätig?

Gruß
Falke

PS: Und zu deiner Frage. Die wurde schon richtig beantwortet!

Hi Wolfgang,

Wie kommst du überhaupt auf deine seltsam anmutende Frage?

du bist hier schon genauso lange wie ich (ich allerdings unter sich regelmaessig ändernden Namen) und daher weisst du ja, dass man hier im Rechtsbrett nur hypothetische Fragen stellen darf … jegliche reale Begebenheit wäre rein zufällig …

Händler dürfen Interessenten ignorieren. Umgekehrt gilt das
natürlich ebenso.
Sobald sich ein Händler zickig anstellt, kauft man woanders.

so würde das wohl Herr X auch machen.

Gruß
S.

Hi,

ohne Preis ist es kein Angebot

er würde es aber Angebot nennen … Muss also ein schriftliches Angebot einen Preis enthalten? (klar ist, dass er erst gar keines abgeben muss)

Gruss
S.

Hi,

Ist dieser „Händler“ zufälligerweise u.a. in der Holzbranche
tätig?

wie kämest du bei dieser hypothetischen Frage auf Holzhandel?

Gruss
S.

Hi,

Ist dieser „Händler“ zufälligerweise u.a. in der Holzbranche
tätig?

wie kämest du bei dieser hypothetischen Frage auf Holzhandel?

War nur hypothetisches raten.

Gruß
Falke

er würde es aber Angebot nennen …

da ‚angebot‘ kein gesetzlich geschützter begriff ist, der nur für eine bestimmte sache verwendet werden darf, kann er das nennen, wie er will. und natürlich erwächst daraus genau gar kein anspruch auf irgendwas.

Hallo,

nennen kann er es im Zweifel wie er will, aber ein „echte“ Angebot, das man rechtsverbindlich annehmen kann braucht einfach den Preis, weil er fester Bestandteil ist.
Man kann sich nicht über etwas einigen, von dem man nichts weiss :wink:

hth