Hallo,
wie genau muss sich ein Handwerker an sein Angebot halten bzw.
wie weit darf er es unter welchen Gründen überziehen?
Es geht hier konkret um einen Umzugsunternehmer, der nach
Ansicht der Wohnung ein sehr detailliertes Leistungsangebot
über ca. 1800 EUR Grundpreis erstellt hat.
Besser wäre ein Pauschalpreis gewesen.
Mit einigen
optionalen Leistungen (Küchenmontage, Abholung und Aufbau
neuer Schränke etc.) belief sich der Gesamtpreis auf ca. 2400
EUR. Obwohl diese Optionen letztlich nur teilweise in Anspruch
genommen wurden, möchte der Umzugsunternehmer nun aber
aufgrund des seinerseits unterschätzten Arbeitsaufwandes 3200
EUR haben.
Das Angebot hatte ja nun zig Positionen.
Wie sieht denn die Rechnung aus?
Eigentlich erwarte ich, dass die Positionen des Angebots dort erscheinen.
Deren Einzelpreise dürfen auch mal nach oben abweichen, denn ein Angebot ist eine fachkundige Abschätzung der erwarteten Kosten.
Starre Grenze gibt es da nicht. Man liest mal von den (von Duck zitierten) 15% oder auch mal 20%, die man als „Fehlschätzung“ akzeptieren müsse.
Davon abzugrenzen sind Erweiterungen des Auftrags.
Diese sind natürlich extra zu bezahlen, entweder nach den im Angebot beschriebenen Preisen (dort würden z.B. Stundensätze für Zusatzarbeiten stehen) oder, wenn kein Preis vereinbart war, nach den „üblichen Kosten“.
Ist das statthaft bzw. unter welchen Umständen
(Deponiekosten für Möbelentsorgung zu niedrig eingeschätzt,
eigene Arbeitszeit zu niedrig eingeschätzt…)?
Das, was du hier sagst, wäre wohl hauptsächlich unternehmerisches Risiko.
Wenn man sich die Möbel anschaut und 20h ansetzt, dann aber 30h braucht, wird man diese Mehrarbeit nicht vollständig ansetzen können.
Begründete Ausnahmen wären aber auch hier möglich.
Der Unternehmer wird bei der Besichtigung nicht alle Möbel auf Zerlegbarkeit geprüft haben, wenn eine besondere Vielzahl Möbel besonders aufwändig zu montieren/demontieren waren, ohne dass der Unternehmer das absehen konnte, hätte er über die Mehrarbeit und somit auch die Mehrkosten informieren müssen.
Es ist so, dass man hier keine pauschalen Aussagen machen kann, sondern sich jede Position einzeln anschauen müsste.
Beachte beide Seiten:
Der Unternehmer kann ja wirklich den Griff ins Klo gemacht haben und fast ausschließlich Möbel erwischt haben, die er in außergewöhnlich schwieriger Arbeit montieren musste. Da würdest du auch sagen: Hömma, Kunde, dass du nur solche Mistmöbel hast, dass konnte ich vorher nicht wissen. Das wird teurer!
Ebenso muss man den Kunden davor schützen, dass Angebote absichtlich zu niedrig angesetzt werden, um den Auftrag zu gewinnen, dann aber im Nachhinein hohe Nachforderungen gestellt werden.
Man würde also raten, zuerst mal den Unternehmer darüber zu informieren, dass man Klärungsbedarf habe. Man würde die Positionen aus Rechnung und Angebot vergleichen, besprechen und dann gemeinsam wohl zu einer Lösung kommen.
Es scheinen ja auch angebotene Leistungen nicht abgerufen worden zu sein.
Wurde denn das nachvollziehbar bei der Rechnung berücksichtigt?