Hallo Experten!
Herr A und Frau B wohnen zusammen in Mietswohnung 1. Herr C bewohnt im gleichen Objekt die daneben gelegene Mietswohnung 2.
Wegen ausbleibender Zahlung stellt der Stromversorger die Stromlieferung an Herrn A und Frau B ein. Monate später wird festgestellt, dass Herr A und Frau B danach eine Wandverkleidung geöffnet und dadurch heimlich die Stromleitung von Mietswohnung 2 angezapft haben. Der Stromverbrauch lief also mehrere Monate über den Zähler von Herrn C. Da gleichzeitig auch die Gaslieferung eingestellt wurde, ist anzunehmen, dass Mietswohnung 1 in den kalten Monaten zumindest teilweise über elektrische Heizlüfter beheizt wurde.
Laut Vergleich mit dem bisherigen Verbrauch von Herrn C haben Herr A und Frau B zusätzliche Stromkosten in Höhe von ca. 500,-- EUR auf dem Zähler von Herrn C verursacht.
Herr A wurde inzwischen wegen einer Straftat inhaftiert, Frau B ist kurze Zeit später in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen, neue Adresse unbekannt.
Frage: Muss Herr C für die zusätzlichen Kosten aufkommen, oder ist eventuell der Stromversorger der Geschädigte?
Danke für Eure Meinung!
Uwe