Angezapfte Stromleitung - wer ist der Geschädigte?

Hallo Experten!

Herr A und Frau B wohnen zusammen in Mietswohnung 1. Herr C bewohnt im gleichen Objekt die daneben gelegene Mietswohnung 2.

Wegen ausbleibender Zahlung stellt der Stromversorger die Stromlieferung an Herrn A und Frau B ein. Monate später wird festgestellt, dass Herr A und Frau B danach eine Wandverkleidung geöffnet und dadurch heimlich die Stromleitung von Mietswohnung 2 angezapft haben. Der Stromverbrauch lief also mehrere Monate über den Zähler von Herrn C. Da gleichzeitig auch die Gaslieferung eingestellt wurde, ist anzunehmen, dass Mietswohnung 1 in den kalten Monaten zumindest teilweise über elektrische Heizlüfter beheizt wurde.

Laut Vergleich mit dem bisherigen Verbrauch von Herrn C haben Herr A und Frau B zusätzliche Stromkosten in Höhe von ca. 500,-- EUR auf dem Zähler von Herrn C verursacht.

Herr A wurde inzwischen wegen einer Straftat inhaftiert, Frau B ist kurze Zeit später in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen, neue Adresse unbekannt.

Frage: Muss Herr C für die zusätzlichen Kosten aufkommen, oder ist eventuell der Stromversorger der Geschädigte?

Danke für Eure Meinung!
Uwe

Frage: Muss Herr C für die zusätzlichen Kosten aufkommen, oder
ist eventuell der Stromversorger der Geschädigte?

Hallo
ich würde mit meinem Menschen- und Dingeverstand sagen, dass
-die Stromleitung nur bis zum Hauptzähler dem Netzbetreiber gehört, also ist der nicht der Geschädigte ist.
-die Stromleitung im Haus zwar dem Hausbesitzer gehört, aber
-die Stromleitung nach dem Zähler zum Gebrauch an den Mieter C vermietet wurde, dem böse mitgespielt wurde, aber der der Forderung nun gegenübersteht, da sie nur an ihn gerichtet werden kann!?
MfG ynot

Hallo ynot,

danke für die Antwort! Ich würde die Situation auch so einschätzen.

Bei Rechtsfragen ist der gesunde Menschenverstand zwar nicht unbedingt ausschlaggebend, aber in dem geschilderten Fall würde es wohl so sein.

Gruß
Uwe