Angriff auf Paketzusteller wegen Parkplatz

Hallo an euch alle ich bin auf dieses Forum bei google gestossen.

Ich finde die allgemeine aggressivität nimmt immer mehr zu vorallen
wegen Nichtigkeiten oder auch Verständnislosigkeit sowie keine
Rücksichtnahme auf andere…

Es geschah in einem Neubaugebiet wo an den Wohnblöcken Parkplätze
sind allerdings handelt es sich hierbei um eine Sackgasse… etwa 20 meter rechts sowie links sind Parkplätze ein Transporter von einer Paketzustellfirma stand auf der rechten seite (zweite Reihe) neben einem Hauseingang zwecks Paketzustellung der Transporter konnte nicht eingeparkt werden da nur vier Parkplätze eher für PKW frei waren einer davon unter anderem hinter dem Transporter. Die Fahrbahn war rutschig eisbedeckt… es konnte vielleicht nur nen radfahrer vorbeikommen.

Da aber auch vor dem Transporter Parkplätze frei waren konnte sich
dort Problemlos ein Auto einparken aber es kahm anders.
Der eine von beiden Zustellern sass im Transporter der zweite Zusteller war dabei ein Paket wegzubringen.

Der Fahrer des Transporters war mit den Papieren beschäftigt als sein Kollege wieder kahm schaute der Fahrer vor seinem Transporter und da dort stand aufeinmal ein Auto ohne Insassen quer vor ihrem Transporter gestellt sodass der Transporter am weiterfahren gehindert war…
Also warteten beide bis der Fahrer wiederkahm. Dauer etwa 5 minuten.

Als der Herr XY von hinten links am Transporter kahm riss er die
Fahrertür auf und schrie beide an was Ihnen einfallen würde sich dort
hinzustellen Sie sollen sofort wegfahren… daraufhin sprach der Fahrer zum Fahrer XY das die dabei waren ein Paket zuzustellen und sich deswegen dort hingestellt hatten und das sie am weiterfahren gehindert waren durch den querstehenden PKW vor ihnen, da
wussten beide noch nicht das dass Auto den Herrn XY gehörte, Herr XY sagte dann das es sein wagen wäre.

Da der Fahrer vom Transporter eh wegfahren wollte hat er sich nicht weiter auf das Gespräch eingelassen und nur gesagt wenn Herr XY zwei meter zurück fährt das der Fahrer vom Transporter auch
vorbeikommt fährt er los, daraufhin knallte der Herr XY die Fahrertür
zu die der Transporter-Fahrer dann an der linken Körperseite abbekahm er hatte in dem moment wirklich schmerzen sowie einen heftigen schreck bekommen. Er hatte damit nicht gerechnet da er die Tür selber gerade zumachen wollte war er ein stück nach links gerutscht und bekahm die tür an der linken Kopfseite sowie am linken arm -Bein bereich ab.

Herr XY fuhr ein stück zurück um den Transporter wahrscheinlich vorbei zulassen.
Nur konnte der Fahrer vom Transporter nicht mehr weiterfahren da er Schreck und einen schmerz am linken Arm ellenbogen bereich hatte.

Als der Fahrer vom Transporter nach vorne sah, fuhr Herr XY wieder vor dem Transporter und stellte sich erneut quer vor dem Transporter Herr XY stieg aus kahm auf den Transporter erneut zu.

Herr XY riss die Beifahrertür auf schrie den Beifahrer an ob sie es
jetzt ausdiskutieren wollen, worauf der Beifahrer sagte das der Herr
XY den Fahrer mit der Tür verletzt hätte beim zuschlagen.

Darauf sagte der Herr XY nur : "Das ist ihm wurscht!!!, sie haben
hier sofort wegzufahren "- im gleichen zug packte er den Beifahrer
am Kragen und zog ihm aus dem Transporter, da es glatt war und sich der Beifahrer vom Transporter nur versuchen wollte sich irgendwo festzuhalten erwischte er den Herrn XY ausversehen am Basecap welches dann etwas verrückt wurde, jetzt behauptet Herr XY das der Beifahrer ihm am Ohr geschlagen hätte was überhaupt nicht stimmt, der Fahrer hat es ja schliesslich auch gesehen das sein Kollege nur das Basecap verrückt hatte weil er keinen halt hatte beim rauszerren aus dem Auto.

Herr XY zog den Beifahrer ja immer noch am Kragen. Herr XY sagte
nachdem der beifahrer ihm seine kappe verrückt hatte " Er würde den Beifahrer gleich eine reinziehen danach würde er nicht mehr aufstehen… ". - Der Fahrer sass wie gelähmt auf dem Fahrersitz und konnte überhaupt nichts machen er zitterte und wollte am liebsten weglaufen aber er konnte sich nicht bewegen wahrscheinlich schock oder so.
Als sich der Beifahrer befreien konnte stieg er zurück ins auto und
verriegelte das Fahrzeug. Er rief die Polizei dazu.

Als die Polizei eintraf hatte sich Herr XY aus den staub gemacht nach ca 10 Minuten kahm Herr XY aus den Aufgang und zu dem Gespräch mit den Beamten. Er machte dem Fahrer vom Transporter verständlich das wenn er eine Anzeige erstattet das er dann auch eine macht also einschüchterungsversuch.

Der Vorfall ist noch nicht mal 24 stunden her und dem Fahrer sowie Beifahrer geht es geistig und körperlich nicht so gut.

Fahrer war direkt nach dem geschehen in der Notaufnahme und lies sich wegen schmerzen im linken Arm, sowie linke Kopf-wangenseite behandeln Beifahrer spürte noch nichts. Erst in der Nacht tut dem Beifahrer Oberschenkel, Halswirbel, Schulter-Rückberreich weh. Arzt macht ja erst Montag wieder auf werden also beide am Montag den Arzt aufsuchen da sich beim Fahrer die schmerzen vom Kopf her etwas verschlimmert haben und schwindel auch dazu gekommen ist.

Es sind jetzt Anzeigen am laufen meine Fragen sind ist die Anzeige
von Herrn XY berechtigt auf Körperverletzung und reicht die Aussage vom Fahrer des Transporters aus als Zeuge des Geschehen das es nicht so war ?

Und Müsste der Beifahrer seiner Haftpflichtversicherung bescheid geben wegen dem Vorfall der er den Herrn XY am Basecap traf als er ja aus dem auto gezogen wurde…?

Und hätte der Fahrer vom Transporter sowie der Beifahrer Ansprüche an den Herrn XY zb. wegen Verdienstausfall?

Gegen den Herrn XY wurden Anzeigen erstattet laut Polizei wäre es möglich wegen Körperverletzung und Nötigung Anzeige zu erstatten. Und kann der Beifahrer immer noch eine Anzeige erstatten auch wenn die schmerzen über Nacht kahmen und er erst am Montag den Arzt aufsuchen kann?
Auf eure Hilfen und euren Rat zu dem Thema bin ich schonmal im Vorfeld dankbar.

Hallo!

Es sind jetzt Anzeigen am laufen meine Fragen sind ist die
Anzeige
von Herrn XY berechtigt auf Körperverletzung

Laut Deiner Schilderung liegt ja keine Körperverletrzung vor, also: Nein. Aber selbst wenn es so wäre - wenn man am Kragen aus einem Auto rausgezogen wird, dann ist wesentlich mehr zur Notwehr erlaubt als so eine kleine Ohrfeige.

und reicht die
Aussage vom Fahrer des Transporters aus als Zeuge des
Geschehen das es nicht so war ?

Sollte wohl reichen.

Und Müsste der Beifahrer seiner Haftpflichtversicherung
bescheid geben wegen dem Vorfall der er den Herrn XY am
Basecap traf als er ja aus dem auto gezogen wurde…?

Wegen einer verschobenen Mütze?

Und hätte der Fahrer vom Transporter sowie der Beifahrer
Ansprüche an den Herrn XY zb. wegen Verdienstausfall?

Wenn denn Verdienstausfall belegt werden kann, natürlich. Auch Schmerzensgeld kommt in Betracht. Und die Anwaltskosten der Geschädigten zahlt der Täter auch.

Gegen den Herrn XY wurden Anzeigen erstattet laut Polizei wäre
es möglich wegen Körperverletzung und Nötigung Anzeige zu
erstatten. Und kann der Beifahrer immer noch eine Anzeige
erstatten auch wenn die schmerzen über Nacht kahmen und er
erst am Montag den Arzt aufsuchen kann?

Natürlich. Für einen Strafantrag hat er drei Monate Zeit.

Es sind jetzt Anzeigen am laufen meine Fragen sind ist die
Anzeige von Herrn XY berechtigt auf Körperverletzung und reicht die
Aussage vom Fahrer des Transporters aus als Zeuge des
Geschehen das es nicht so war ?

:wink: Und wenn der Beifahrer dem Herrn XY vorsätzlich oder aus versehen eine reingehauen hätte wäre das nur eine Notwehrhandlung gewesen, da das Herauszerren aus dem Auto ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff war und wohl als Körperverletzung gewertet werden kann.
Das verrutschte Basecap hat also wahrscheinlich tiefe Kratzer am Ego des unausgeglichenen Zeitgenossen hinterlassen, ist aber letztlich sein Problem.
Nicht Ursache mit Wirkung verwechseln.

Und Müsste der Beifahrer seiner Haftpflichtversicherung
bescheid geben wegen dem Vorfall der er den Herrn XY am
Basecap traf als er ja aus dem auto gezogen wurde…?

Nö, warum?

Und hätte der Fahrer vom Transporter sowie der Beifahrer
Ansprüche an den Herrn XY zb. wegen Verdienstausfall?

Evtl. auf Schmerzensgeld, wenn es dazu gekommen ist auf Erstattung des Verdienstausfalls. ABer dazu sollte man einen Anwalt konsultieren.

Gegen den Herrn XY wurden Anzeigen erstattet laut Polizei wäre
es möglich wegen Körperverletzung und Nötigung Anzeige zu
erstatten. Und kann der Beifahrer immer noch eine Anzeige
erstatten auch wenn die schmerzen über Nacht kahmen und er
erst am Montag den Arzt aufsuchen kann?

Eine Anzeige ist eine Sachverhaltsschilderung gegenüber des Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Man braucht weder konkrete Straftatbestände zu nennen, noch umgehend zur Polizei zu rennen.
Eine zeitnahe ärztliche Dokumentation von Verletzungen durch den Angriff des Herrn XY ist aber anzuraten, da das dann in einem etwaigen Prozess wichtig werden kann.

Und noch was zum „in zweiter Reihe parken“. Das darf nur die Deutsche Post. Alle anderen Paketdienstanbieter haben sich gefälligst einen Parkplatz zu suchen. Aber offenbar hat die Polizei hier kein Bußgeld verhängt (schade).

Gruß Andreas

hi,

falls es zu dem sich anbahnenden Verfahren kommt, ist wohl auch die Fahrerlaubnis des/der Täter/s weg.

„Tätliche Übergriffe im Straßenverkehr gebieten in aller Regel und unabhängig von den wirtschaftlichen Auswirkungen eine nachdrückliche Sanktion auch in Form eines Fahrverbots.“

Gruss

Guten Tag,

danke euch für eure Ratschläge. Wegen der Haftpflicht daran wurde nur gedacht weil Fahrer XY ja behauptet man habe ihm am Ohr geschlagen was aber nicht stimmt.

Wegen Der zweiten Reihe wusste ich nicht das es nur DHL gegeben ist sich dort hinzustellen weil man sieht die anderen zb. UPS, GLS und wie sie alle heißen ja genauso parken / Halten meist brauchen die ja nicht lange…

Nur der Transporter hatte garkeine andere Möglichkeit da die Parkplätze die frei waren und die Straße wollte der Transporterfahrer nicht blockieren zu klein waren für einen Transporter in dieser länge / Größe. Und würde da auch ein Bußgeldverfahren kommen wenn die Beamten die vor ort waren nichts weiter davon erwähnt haben?

Wegen Der zweiten Reihe wusste ich nicht das es nur DHL
gegeben ist sich dort hinzustellen weil man sieht die anderen
zb. UPS, GLS und wie sie alle heißen ja genauso parken /
Halten meist brauchen die ja nicht lange…

Ich muss mich dahingehend korrigieren. Die Sonderrechte für die Post wurden schon 2000 abgeschafft. Jetzt darf auch die nicht mehr in zweiter Reihe parken.

Gruß Andi

Hallo,

Und noch was zum „in zweiter Reihe parken“. Das darf nur die
Deutsche Post.

Das wurde (etwa) mit der Privatisierung abgeschafft, hat sich aber bei den Mitarbeitern auch noch nicht rumgesprochen.
Der einschägige §35 Abs 7 StVO lautet nun:
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html

Alle anderen Paketdienstanbieter haben sich
gefälligst einen Parkplatz zu suchen. Aber offenbar hat die
Polizei hier kein Bußgeld verhängt (schade).

Genau!

Cu Rene

Hallo,

Und noch was zum „in zweiter Reihe parken“. Das darf nur die
Deutsche Post.

Das wurde (etwa) mit der Privatisierung abgeschafft,

Ich weiß (mittlerweile), deswegen hatte ich auch noch mal nachgelegt.

Gruß Andreas

Was mir dazu noch einfällt ist ob es sich eigentlich für die beiden Paketzusteller hier um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht?

Und bei dem Tür zu schlagen ist es immer in solchen Fällen Fahrlässig oder nicht? Müsste Herr XY nicht damit rechnen den Fahrer im Transporter dabei zu verletzen wenn er die tür zu haut?T
Ich kenne mich da nicht so aus würde mich aber mal interessieren…