Anhang an Lohnabrechnung = pers. zugestellt?

Guten Tag,

angenommen, man erhält eine Lohnabrechnung, an der ein Beiblatt angeheftet ist. Dieses Beiblatt wurde an jede Abrechnung geheftet, enthält aber Anschuldigungen und Androhungen von Gegenmaßnahmen, die für einzelne individuelle Arbeitnehmer unwahr sind.
Gilt so ein Beiblatt nun als persönlich adressiert?

Gruß,

Frank.

Hallo

Gilt so ein Beiblatt nun als persönlich adressiert?

Du hast es doch erhalten. Also ist es Dir auch zugegangen.

Gruß,
LeoLo

Das stimmt. Es ist aber doch ein Unterschied, ob ein Aushang an die Allgemeinheit geschieht (dann wären nur die betreffenden Angestellten angesprochen), oder ob es an mich persönlich adressiert ist. Oder?

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Kommt drauf an. Man kann theoretisch eine Abmahnung mit der Anrede „An den, den es angeht“ ans das schwarze Brett heften und sie geht Dir zu, sobald Du davon Kenntnis nehmen konntest. Vielleicht spezifizierst Du das Wort „Beiblatt“ mal etwas?

Gruß,
LeoLo

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