Guten Tag,
angenommen, man erhält eine Lohnabrechnung, an der ein Beiblatt angeheftet ist. Dieses Beiblatt wurde an jede Abrechnung geheftet, enthält aber Anschuldigungen und Androhungen von Gegenmaßnahmen, die für einzelne individuelle Arbeitnehmer unwahr sind.
Gilt so ein Beiblatt nun als persönlich adressiert?
Gruß,
Frank.