Anhörung vor Bußgeldbescheid zwingend?

Hallo an Alle!

Ich hab´ eine prinzipielle Frage zu verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, der im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

Bei einem Auto ist die AU abgelaufen ( seit etwa 4 Wochen). Der Wagen steht vor einer Reparaturwerkstatt ( aber an der Strasse) und wird von einer Politesse „erwischt“.
Der Fahrzeughalter bekommt einen Bußgeldbescheid ohne vorher zur Sache angehört worden zu sein.

Ich war eigentlich der festen Überzeugung, daß vor dem Erlaß eines Busßgeldbescheides eine Anhörung zwingend vorgeschrieben ist. Stimmt das? Und wenn ja, welche Folge hätte dann dieser Formfehler der Behörde?

Und wenn wir gerade dabei sind, noch eine Fragen zum selben Sachverhalt:
Hat der Halter wohl eine Chance, nicht zahlen zu müssen, wenn der Wagen zum fraglichen Zeitpunkt garnicht fahren konnte, weil ein fehlendes Ersatzteil schon seit Wochen nicht geliefert wurde?
Und spielt es eine Rolle, daß der Bescheid in der Urlaubszeit des Halters eingetroffen ist und dieser erst nach Ablauf der 1-wöchigen Zahlungsfrist wieder nach Hause kam?

Viele Fragen, ich weiß, aber schon mal im Voraus Danke für eure Antworten!

Grüße,
Silke

Hallo an Alle!

Hallo an dich,

Bei einem Auto ist die AU abgelaufen ( seit etwa 4 Wochen).
Der Wagen steht vor einer Reparaturwerkstatt ( aber an der
Strasse) und wird von einer Politesse „erwischt“.
Der Fahrzeughalter bekommt einen Bußgeldbescheid ohne
vorher zur Sache angehört worden zu sein.

STOPP

Das ist garantiert kein Bußgeldbescheid sondern eine Gebührenpflichtige Verwarnung.
Diese Verwarnung erfolgt ohne Anhörung, stellt aber gleichzeitig die Anhörung für ein Bußgeldverfahren dar. !!?!
Also: Wenn Verwarnung richtig und Schuld eingestanden wird: Bezahlen - sache erledigt.
Wenn nein: Äußern - dann wird mit Nichtannahme der verwarnung das Bußgeldverfahren in Gang gesetzt.

Ich war eigentlich der festen Überzeugung, daß vor dem Erlaß
eines Busßgeldbescheides eine Anhörung zwingend vorgeschrieben
ist. Stimmt das? Und wenn ja, welche Folge hätte dann dieser
Formfehler der Behörde?

NEIN (s.o.)

Und wenn wir gerade dabei sind, noch eine Fragen zum selben
Sachverhalt:
Hat der Halter wohl eine Chance, nicht zahlen zu müssen, wenn
der Wagen zum fraglichen Zeitpunkt garnicht fahren konnte,
weil ein fehlendes Ersatzteil schon seit Wochen nicht
geliefert wurde?

NEIN,
zugelassen und angemeldet heißt: AU und HU müssen durchgeführt werden.

Und spielt es eine Rolle, daß der Bescheid in der Urlaubszeit
des Halters eingetroffen ist und dieser erst nach Ablauf der
1-wöchigen Zahlungsfrist wieder nach Hause kam?

Grundsätzlich nein - ich würde aber sofort zahlen, damit die Sache aus der Welt ist.

Gruß
HaWeThie

Hallo nochmal!

Und zuerst mal Danke für die schnelle Antwort…

Das ist garantiert kein Bußgeldbescheid sondern eine
Gebührenpflichtige Verwarnung.
Diese Verwarnung erfolgt ohne Anhörung, stellt aber
gleichzeitig die Anhörung für ein Bußgeldverfahren dar. !!?!

Hatte ich so auch zuerst vermutet ( es geht um den Wagen eines Bekannten). Aber: Auf dem Schreiben steht dick und klar „Bußgeldbescheid“. Außerdem kam am gleichen Tag noch eine „Ordnungsverfügung“, in der ebenfalls die Zahlung eines Geldbetrages verlangt wird. Beide Bescheide sind auf verschiedene Rechtsgrundlagen gestützt ( einmal StVZO, einmal STVG). Vor dem Bußgeldbescheid ist, laut Aussage des Bekannten, garantiert nichts anderes angekommen ( wäre wohl auch zeitlich kaum möglich gewesen, da beide Bescheide ziemlich direkt nach dem „Auffinden“ des Wagens kamen)

Grüße,
Silke

Hi,
kann ich mir eigentlich nicht vorstellen :frowning:

kannst du die schreiben scannen und mailen?
ich schau mal drüber.

Gruß
HaWeThie

kannst du die schreiben scannen und mailen?
ich schau mal drüber.

kannst du die schreiben scannen und mailen?
ich schau mal drüber.

Hi,

sorry, aber ich hab´ die Briefe nicht hier vorliegen. Mein Bekannter hat sie mir über´s Telefon vorgelesen ( er wohnt nicht hier in der Nähe).

Ich hab´ ihm gesagt, daß das die Sache zwar so ziemlich komisch ist, daß er letztendlich wohl keine großen Chancen hat. Er will jetzt trotzdem erstmal fristwahrend Widerspruch bzw. Einspruch einlegen und dann mal einen verkehrsrecht-erfahreren Anwalt einen Blick drauf werfen lassen…
Na, mal sehen, was dabei heraus kommt.

Danke aber, daß du dir die Mühe machen wolltest! Ich kannte bisher auch nur die „Verwarnungsgeld-Vorschlag und dann Bußgeldbescheid“-Variante, aber auch Behörden sind ja nicht unfehlbar. Vielleicht ist der Verwarnungsgeldbescheid ja irgendwie untergegangen…

Danke nochmal und Grüße,
Silke

Hallo

also, ein Bußgeldbescheid läßt sich einfach von einer Verwarnung unterscheiden.

  1. Die Überschrift
  2. muss formell zugestellt werden (üblich ist die Zustellungsurkunde)
  3. eine Rechchtmittelbelehrung
    Diese enthält den Passus, dass innerhalb von zwei Wochen nach
    Zustellung Einspruch eingelegt werden muss, da der Bescheid sonst
    rechtskräftig wird.
  4. Ein Zahlungsaufforderung, dass innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des
    Bescheides gezahlt werden muss
  5. Neben der Festsetzung der Geldbuße noch Gebühren und Auslagen

Allein, dass du was von einer Woche Zahlungsfrist schreibst, ist mE ein deutlicher Hinweis auf eine Verwarnung.

Wenn dein Bekannter sich nun äußert, und diese Äußerung ihn nicht entlastet, folgt der Bußgeldbescheid.

Gruß
HaWeThie

Ach ja: Fehlende Anhörung würde einen Bußgeldbescheid nicht rechtswidrig machen, da die Anhörung nachgeholt werden kann