Hallo an Alle!
Ich hab´ eine prinzipielle Frage zu verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, der im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Bei einem Auto ist die AU abgelaufen ( seit etwa 4 Wochen). Der Wagen steht vor einer Reparaturwerkstatt ( aber an der Strasse) und wird von einer Politesse „erwischt“.
Der Fahrzeughalter bekommt einen Bußgeldbescheid ohne vorher zur Sache angehört worden zu sein.
Ich war eigentlich der festen Überzeugung, daß vor dem Erlaß eines Busßgeldbescheides eine Anhörung zwingend vorgeschrieben ist. Stimmt das? Und wenn ja, welche Folge hätte dann dieser Formfehler der Behörde?
Und wenn wir gerade dabei sind, noch eine Fragen zum selben Sachverhalt:
Hat der Halter wohl eine Chance, nicht zahlen zu müssen, wenn der Wagen zum fraglichen Zeitpunkt garnicht fahren konnte, weil ein fehlendes Ersatzteil schon seit Wochen nicht geliefert wurde?
Und spielt es eine Rolle, daß der Bescheid in der Urlaubszeit des Halters eingetroffen ist und dieser erst nach Ablauf der 1-wöchigen Zahlungsfrist wieder nach Hause kam?
Viele Fragen, ich weiß, aber schon mal im Voraus Danke für eure Antworten!
Grüße,
Silke