Anhörung wegen zu schnellem Fahren

Hallo,
angenommen ein Fahrzeughalter bekommt einen Anhörungsbogen wegen zu schnellem Fahrens und er gibt an selbst gefahren zu sein, obwohl z.B. der Sohn gefahren ist, der noch Probezeit hat.
Was würde passieren? Wird sowas von der Bussgeldstelle überprüft, anhand der Geburtsdaten und des Fotos?
Oder was wäre, wenn der Halter nicht seinen Sohn sondern seine Tochter
angeben würde?
Bin gespannt über Eure Meinungen.

Mit besten Grüssen

Hallo,

angenommen ein Fahrzeughalter bekommt einen Anhörungsbogen
wegen zu schnellem Fahrens und er gibt an selbst gefahren zu
sein, obwohl z.B. der Sohn gefahren ist, der noch Probezeit
hat.
Was würde passieren? Wird sowas von der Bussgeldstelle
überprüft, anhand der Geburtsdaten und des Fotos?
Oder was wäre, wenn der Halter nicht seinen Sohn sondern seine
Tochter angeben würde?

Kommt drauf an, wie scharf der Beamte ist. Ich kenne zwei Brüder (25 und 20, nicht ganz unähnlich), die das versucht haben. Der Beamte wollte beide zugleich sehen und hat dann richtig entschieden. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet.

Ciao maxet.

Würde der Fahrzeughalter sich strafbar machen, wenn er wissentlich eine falsche Person angibt?

Hallo,

prinzipiell wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben, wenn ein Foto gemacht wurde. Der zahlt und gut ist (kassiert eventuell auch die Punkte). Wenn eine Anhörung erfolgen soll, so ist der jeweilige Fahrer angesprochen. Wenn er denn eindeutig festgestellt werden kann. Nun ja…

Gruß
André

Was passiert denn wenn eine andere Person benannt wird, die im Besitz eines Führerscheins ist, aber zur Zeit nicht auf diesen angewiesen ist,falls Fahrverbot droht?

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Straftat

Würde der Fahrzeughalter sich strafbar machen, wenn er
wissentlich eine falsche Person angibt?

Hi
die wissentliche Angabe einer falschen Person: s. § 164 StGB

Abgesehen davon zu deiner Ausgangsfrage:
Wenns im Verwarnungsbereich ist (also max. 35 EUR): zahlen und gut ist
Im Punktebereich schauen die Leute in der Bußgeldstelle genauer hin, da sie sich bei offensichtlichen Unterschieden zwischen Fahrer und Halter (z.B. durch Geschlecht oder Alter) selbst strafbar machen würden.

Gruß
HaWeThie

Hi,

öhm…Wortlaut des § 164 StGB: „Wer einen ANDEREN…“. Hier sagt er doch, dass ers selbst war.
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

prinzipiell wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben, wenn
ein Foto gemacht wurde. Der zahlt und gut ist (kassiert
eventuell auch die Punkte).

Wenn der Halter in meinem Beispiel die Frau Mutter (ca. 50j.) ist es etwas unglaubwürdig, wenn auf dem Foto ein junger Herr erkennbar.

Die Brüder haben keine weiteren Probleme (Ordnungsgeld etc.) am Bein gehabt.

Ciao maxet.