Anklage aus den USA

Hallo

eine Freundin hat gestern eine Anklageschrift aus den USA bekommen. Sie war Anfang 2012 in den USA in Urlaub, eine Frau ist ihr aufgefahren; also der Klassische Auffahrunfall. Polizei war auch Unfallort, die Unfallverursacherin zeigte keine Einwände gegen die Schuld am Unfall.Nun, fast 2 Jahre später kommt ein schreiben aus den USA, wo die Unfallverursacherin meine Freundin als Schuldige darstellt und Schmerzensgeld aufgrund eines erleiteten Traumas mit Lohneinbußen etc haben will, über 15000 Dollar.Das Schreiben aus den USA hat das Datum 16.1.14, meine Freundin hat nach erhalt des Schreibens 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sie hat das Schreiben jedoch erst GESTERN (17.4) erhalten, vom Amtsgericht hier in Deutschland.Hat jmd. Erfahrungen mit solch einer Situation? Wie sollte Sie vorgehen, was sind die richtigen Schritte??Sie hatte in den USA eine Vollversicherung, inkl. Rechtschutz beim Autovermieter, ihre Deutsche Rechtsschutz zieht hier nicht…

Hi,

zuerst einmal die Frist: Sie läuft ab dem Zeitpunkt wo das Schreiben in den Einzugsbereich des Adressaten gelangt ist. In der Regel ist dies wenn er im Briefkasten liegt.

Ansonsten kann man nur empfehlen zu einem Anwalt zu gehen der sich mit internationalem Recht insbesondere dem amerikanischen auskennt. Das amerikanische Rechtssystem ist immer wieder für einen Witz gut. Da würde ich mich niemals ohne Anwalt dran trauen.

MFG

Sie hatte in den USA eine Vollversicherung, inkl. Rechtschutz beim Autovermieter, ihre Deutsche Rechtsschutz zieht hier nicht…

Ansonsten kann man nur empfehlen zu einem Anwalt zu gehen der
sich mit internationalem Recht insbesondere dem amerikanischen
auskennt. Das amerikanische Rechtssystem ist immer wieder für
einen Witz gut. Da würde ich mich niemals ohne Anwalt dran trauen.

Sollte man sich nicht erstmal mit der Versicherung in Verbindung setzen? Üblicherweise kümmern die sich doch darum. Ich hätte hier Bedenken, auf den Kosten des Anwalts sitzen zu bleiben, und die Abwehr finanzieller Forderungen liegt ja im Wesentlichen im interesse des Haftpflichversicherers.

Greetz
Der Kater

1 Like

Hallo,

ein netter Versuch der US-Anwälte,Geld zu schneiden

In Strafsachen werden aber gemäß der Übereinkommen sowohl zwischen der EU als auch der schon weit vorher geschlossen Abkommen zwischen der BRD und den USA die deutschen Behörden (bzw. umgekehrt) für die US-Behörden in Form der sogenannten
Amtshilfe tätig.

Hui, was heißt das denn genau?
Sie will zu nem Anwalt gehen, ist total verunsichert…

Hallo,

Sie hat das Schreiben jedoch erst GESTERN (17.4) erhalten, vom Amtsgericht hier in Deutschland

In Strafsachen werden aber gemäß der Übereinkommen sowohl
zwischen der EU als auch der schon weit vorher geschlossen
Abkommen zwischen der BRD und den USA die deutschen Behörden
(bzw. umgekehrt) für die US-Behörden in Form der sogenannten
Amtshilfe tätig.

Und wenn das Amtsgericht in diesem Zusammenhang Schreiben
verschickt… dann ist das genau was?

Greetz
der Kater

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Das amerikanische Rechtssystem ist immer wieder für
einen Witz gut. Da würde ich mich niemals ohne Anwalt dran
trauen.

Die deutsche Justiz IST ein Witz.

hat der stammtisch wieder ausgang? (owt)
kein weiterer kommentar zu diesem blödsinn.

Hi,

wenn der Unfall irgendwie versichert war, zur Versicherung gehen, die werden ihre eigenen Anwälte losschicken weil sie idR ungerne zahlen. Wenn sich keine zuständig fühlt(zB weil kein Auslandsversicherungsschutz enthalten war) zum Anwalt gehen.

MFG

Hallo,

das heisst,das US-Anwälte hier nix zu melden haben…

Man sollte sich nicht immer von Titeln einschüchtern lassen…ein Schreiben von einem Anwalt heisst noch lange nicht,das dieses auch eine berechtigte Forderung ist.

Moin,

Die deutsche Justiz IST ein Witz.

Gähn!

Gandalf

Hallo,

Man sollte sich nicht immer von Titeln einschüchtern
lassen…ein Schreiben von einem Anwalt heisst noch lange
nicht,das dieses auch eine berechtigte Forderung ist.

das Problem besteht nur, falls es zu einer Verurteilung in Abwesenheit kommt und man vor der Verjährung nochmal in die USA einreisen will.

Gruß
T.