Anmeldepflicht einer privaten Dienstleistung?

Hallo,

ich hoffe, diese Anfrage ist abstrakt genug, um den AGB zu entsprechen:

Wenn jemand ohne eigenen Haushalt und ohne zu versteuerndes Einkommen eine Online-Verkaufsdienstleistung (keinen Online-Shop, sondern versteigern von Artikeln im Kundenauftrag) anbietet, muss er das als Gewerbe anmelden? Muss er den Gewinn auch dann dem Finanzamt melden, wenn er unter 400 €/ Monat liegt?

Danke für die Antworten.

Hallo.

Wenn jemand ohne eigenen Haushalt und ohne zu versteuerndes
Einkommen eine Online-Verkaufsdienstleistung (keinen
Online-Shop, sondern versteigern von Artikeln im
Kundenauftrag) anbietet, muss er das als Gewerbe anmelden?

Selbstverständlich.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer mit der Absicht, Gewinn zu erzielen betrieben wird.
Beides ist hier gegeben, also ist auch ein Gewerbe, das angemeldet werden muß.

Muss er den Gewinn auch dann dem Finanzamt melden, wenn er
unter 400 €/ Monat liegt?

Knapp 4.800 EUR Gewinn pro Jahr dürften das Finanzamt sehr wohl interessieren. :o)

Gruß
Christian