Hallo,
Mich würde gerne die Lösung folgenden fiktiven Fall interessieren.
Angenommen ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber ein Diensttelefon mit Twinbillfunktion der Telekom. Der Arbeitnehmer hat somit 2 Rufnummern. Eine dienstliche und eine Private.
Nun Wird von der Telekom die Private Twinbill Rufnummer gekündigt. (wegen einen Zahlendreher, Fehler von der Telekom)
Der Arbeitnehmer ist somit nicht mehr auf der privaten Rufnummer erreichbar. Weiterhin kann die Kündigung nicht rückgängig gemacht werden und die Rufnummer auch nicht mehr zurückerhalten werden.
Es bleibt nur einen neuen Vertrag abzuschließen.
Hat der Arbeitnehmer daher einen Anspruch auf Schadenersatz / Entschädigung? Und wenn ja, wie berechnet sich die Höhe?
Vielen Dank für eure Auskunft!