Anspruch auf Schadenersatz?

Hallo,

Mich würde gerne die Lösung folgenden fiktiven Fall interessieren.

Angenommen ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber ein Diensttelefon mit Twinbillfunktion der Telekom. Der Arbeitnehmer hat somit 2 Rufnummern. Eine dienstliche und eine Private.

Nun Wird von der Telekom die Private Twinbill Rufnummer gekündigt. (wegen einen Zahlendreher, Fehler von der Telekom)

Der Arbeitnehmer ist somit nicht mehr auf der privaten Rufnummer erreichbar. Weiterhin kann die Kündigung nicht rückgängig gemacht werden und die Rufnummer auch nicht mehr zurückerhalten werden.

Es bleibt nur einen neuen Vertrag abzuschließen.

Hat der Arbeitnehmer daher einen Anspruch auf Schadenersatz / Entschädigung? Und wenn ja, wie berechnet sich die Höhe?

Vielen Dank für eure Auskunft!

ob die Möglichkeit eines Anspruches auf Schadensersatz besteht wird wohl sehr vom Einzelfall abhängen. Man müsste sämtliche in diesem Zusammenhang getroffenen Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber prüfen. Der Arbeitsvertrag, die konkrete Vereinbarung zur Diensttelefonüberlassung, vielleicht sogar Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

Auf jeden Fall dürfte ein Anspruch auf Schadensersatz nur in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer zunächst überhaupt einmal einen verbindlichen und durchsetzbaren Anspruch auf die private Nummer hat. Dann dürfte die nächste Frage sein, ob hier überhaupt ein messbarer vermögensrechtlicher Schaden vorliegt. Der Arbeitnehmer bräuchte eine Vermögenseinbuße. Die würde ggf. in Betracht kommen wenn die Verpflichtung des Arbeitgebers bestand den Arbeitnehmer ein Diensttelefon auch für die Private Nutzung zur Verfügung zu stellen und wenn sich der Arbeitgeber auch zur Kostenübernahme der zusätzlichen Telefonkosten verpflichtete.

Ggf. würde dann in bestimmten Konstellationen ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Zu ersetzen wäre dann unter Umständen im Rahmen des Schadensersatzes die entgangene Nutzungsmöglichkeit für den Zeitraum bis der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder ein Diensttelefon mit der zusätzlichen privaten Telefonnummer zur Verfügung stellt. Die entgangene Nutzungsmöglichkeit in Geld zu bewerten ist aber wahrscheinlich nicht so einfach. Man müsste wahrscheinlich von der Grundgebühr für die private Nummer ausgehen und vielleicht einen prozentualen Anteil davon nehmen. 15 € bis 20 € monatlich könnten plausibel sein.

Aber wie gesagt. Sehr komplexe aber auch interessante Kostellation. Wird sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängen und auf jeden Fall schwierig sein.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Wenn ich es richtig verstehe bezieht sich die Antwort auf den Fall, dass der Arbeitnehmer ggf. vom Arbeitgeber Schadenersatz unter bestimmten Vorraussetzungen fordern kann.

Da in diesem Fall die Schuld jedoch beim Telekomunikationsunternehmen liegt, welches die Kündigung ja durch einen selbst verursachten Zahlendreher fälschlicherweise eingeleitet hat, bestehen doch dem Kunden (=Arbeitnehmer) ebenfalls Schadenersatz/Entschädigungsansprüche?

Beste Grüße

Ich bin davon ausgegangen, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Telefon zur Verfügung stellt, der Arbeitgeber dann auch den Vertrag mit dem Telefonanbieter abgeschlossen hat.

Dh. dann eine vertragliche Beziehung zwischen Telefonanbieter und Arbeitgeber und eine separate davon unabhängige vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Schadensersatz dann grundsätzlich nur im jeweiligen Vertragsverhältnis. Obwohl ggf. dann wieder Rückgriffsansprüche gegen den Dritten denkbar sind.

Zu beachten ist außerdem, dass grundsätzlich nur unmittelbar verursachte Schäden ersetzt werden können. Ansonsten würde sich eine Haftungskette wahrscheinlich unendlich erweitern und ausdehen lassen können.