Ansprüche nach Zwangsversteigerung

Folgendes Fallbeispiel:

Die A GmbH errichtet als Eigentümer des Grundstücks X auf diesem ohne Baugenehmigung das genehmigungspflichtiges Gebäude Y.
Der Eigentümer B des Nachbargrundstücks stellt kurze Zeit darauf Risse in den Wänden der Gebäude auf seinem Grundstück fest, und ist der Meinung, dass diese darauf zurückzuführen sind, dass das Fundaments des Gebäudes Y mangelhaft ausgeführt wurde und sich dieses absenkt. Vermutlich trifft diese Annahme zu. Ob B daraus resultierende Ansprüche der A GmbH gegenüber angemeldet hat, ist nicht bekannt.
Mittlerweile ist die A GmbH insolvent und das Grundstück X wird zwangsversteigert.

Angenommen, C erwirbt dieses Grundstück im Rahmen der Zwangsversteigerung, welche Ansprüche kann B gegen C geltend machen?

  • Hat B Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der Schadensursache in Form einer ordnungsgemäßen Fundierung bzw. eines Abrisses des Gebäudes Y? (davon gehe ich aus.)

  • Falls ja, innerhalb welcher Fristen müsste dies ca. verwirklicht werden?

  • Hat B darüber hinaus evtl. Anspruch auf Ersatz/Reparatur der an seinen Gebäuden bisher entstandenen Schäden? (davon gehe ich nicht aus).

  • Wie sieht es mit Schäden aus, die in der Zeit zwischen Erwerb des Grundstücks X im Rahmen der Zwangsversteigerung und Abriss des Gebäudes Y an den Gebäuden des B entstehen? (ich gehe davon aus, dass hierauf kein Anspruch besteht, wenn C entsprechend zeitnah Abriss bzw. Fundierung veranlasst.)

Sehe ich das so richtig? Was wäre ggf. weiter zu beachten?