Guten Tag, ich wollte nur mal nachfragen, weil ich mich ein wenig über meinen Rechtsanwalt ärgere ob er dieses darf. Zum ersten, macht er eigenmächtig Sachen und obwohl ich als Mandantin nicht nur schriftlich, genaue Forderungen gestellt habe. Auch gehen Schreiben an das Gericht zeitgleich raus mit der Abschrift an mich. Jetzt ist zb. ein Schreiben zur Berufung rausgegangen mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin und kann jedoch nichts mehr daran ändern. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, muss ein Anwalt nicht die Abschrift vorher an Mandant senden bevor es raus geht? Für schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich drauf und dran bin den Anwalt für die Berufung zu wechseln.
MfG
Möger