Anwälte, müssen Abschriften die an das Gericht

Guten Tag, ich wollte nur mal nachfragen, weil ich mich ein wenig über meinen Rechtsanwalt ärgere ob er dieses darf. Zum ersten, macht er eigenmächtig Sachen und obwohl ich als Mandantin nicht nur schriftlich, genaue Forderungen gestellt habe. Auch gehen Schreiben an das Gericht zeitgleich raus mit der Abschrift an mich. Jetzt ist zb. ein Schreiben zur Berufung rausgegangen mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin und kann jedoch nichts mehr daran ändern. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, muss ein Anwalt nicht die Abschrift vorher an Mandant senden bevor es raus geht? Für schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich drauf und dran bin den Anwalt für die Berufung zu wechseln.

MfG

Möger

Sehr geehrte Ratsuchende!

Tja, das kommt mir alles so bekannt vor! Anwälte sind meistens Individualisten und meinen, der Mandant hat nur zu zahlen und ansonsten den Mund zu halten. Was die Bande aber meistens vergisst: Der Mandant ist Leistungsgläubiger und der Anwalt Leistungsschuldner, wie es der BGB allgemein so schön formuliert. Mit diesen beiden Begriffen (!!!)würde ich Ihren Anwalt ein Ultimatum stellen mit dem Inhalt, wenn nochmals ohne Absprachen einseitige Aktionen entstehen, Sie sofort das Mandat kündigen und Sie ihn regresspflichtig machen, indem Sie die dann doppelt anfallenden Anwaltskosten mit seinem Honoroar gegenrechnen! Optimal wäre, wenn er daraufhin das Mandat niederlegen würde, was er nicht darf in diesem Fall, dann müssten Sie ihm ganz eindeutig nichts bezahlen, und könnten sich etwas mit sozialer Kompetenz suchen! Dieses Problem kenne ich zur Genüge, habe solche Wechsel auch schon mit Erfolg durchgezogen.
Siehe hierzu mein Ende Juni erscheinendes Buch: Das Abzockersystem-Scheidung auf Deutsch unter www.dasabzockersystem.de.

Viel Erfolg und Grüße aus Oberbayern,

Uwe Haferland