Anwalt berechnet Honorarhöhe aus Bruttosumme

hallo,

ein Unternehmer hat einen zahlungsunwilligen Kunden und beauftragt einen
Anwalt, die Rechnung gerichtlich beizutreiben.

Daraufhin bekommt er vom Anwalt eine Rechnung mit einem Honorar, das sich aus der Bruttosumme der ausstehenden Summe, also incl. 19% berechnet.
Offene Rechng ist 2000€ zzgl. 380€ MwSt
Streitwert ist angegeben mit 2380€

Die Schadenshöhe des Unternehmers (die offene Rechnung)  ist aber eigentlich nur
der Nettoanteil der Rechng ohne die MwSt
Bei der USt. ist ja der Staat der Geschädigte.

Muss der Anwalt darauf hingewiesen werden, daß er sein Honorar falsch berechnet hat?
Wie lange nach der Rechnung des Anwalts könnte man seiner Honorarforderung
widersprechen? Geht das noch nach 7 Monaten? nach 12 Monaten?

oder ist das Honorar vom Anwalt gar richtig berechnet und der Unternehmer ist hier
nochmal der Gelackmeierte, weil er neben dem Zahlungsausfall auch noch die zu hohe Anwaltsrechnung hat?

bitte um Erhellung
Georg

Servus,

der Streitwert ist genau richtig angesetzt, alldieweil die strittige Forderung seines Mandanten den Betrag von 2.380 € ausmacht.

Ob in diesen Betrag ein Versandkostenanteil, eine Bearbeitungsgebühr, ein Eilzuschlag, ein Aktionswochennachlass oder eben die USt eingeflossen ist, spielt keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

meiner Meinung nach kann nur der Betrag, der gefordert wurde, als Gegenstandswert zugrundegelegt werden.

Im vorliegenden Fall jedoch dürfte es unerheblich sein, da es keinen Gebührensprung gibt. Also die Gebührenhöhe ist bei 2000 € genauso hoch wie bei 2380 €

Eine Rechnung sollte man unmittelbar nach Erhalt monieren.

Hallo!

Einfache Gegenfrage: Wenn der Kunde 2.000,- EUR plus MWSt von 380,- EUR an den Unternehmer zahlen muss, also 2.380,- EUR, wie hoch wir dann der Streitwert zwischen Kunden und Unternehmer sein?

Gruß
Tom

OT: to pay or not to pay
Aber aber Tom,

Einfache Gegenfrage: Wenn der Kunde 2.000,- EUR plus MWSt von
380,- EUR an den Unternehmer zahlen muss, also 2.380,- EUR,
wie hoch wir dann der Streitwert zwischen Kunden und
Unternehmer sein?

das hängt doch davon ab, ob die MwSt. in DE oder in AT gezahlt werden muss (Ihr nehmt ja „unverschämterweise“ gleich 'nen ganzes Prozent mehr :wink:, da könnt sich ein Rechtsstreit ja wirklich lohnen. @Angie: wollen wir nicht auch 'nen Prozent mehr nehmen) und auch

  • vom Sonnen- und Mondstand
  • den täglichen Einlaufzeiten der letzten U-Boote der AT-Marine im zugehörigen AT-Hochseehafen
  • der Paarungsbereitschaft der Jungelche, die aus CZ eingewandert sind
  • vom Konsum des letzten Jager Tees

und natürlich gar nicht von Willen und Einsicht des Zahlungspflichtigen …

Wir können gerne in einem anderen Thread diskutieren, ob die Art und Weise, wie - im übrigen ja nicht nur bei Anwälten - Gebühren berechnet werden dürfen, angemessen ist und warum diese dedizierten Gruppen diesen Vorteil vom Gesetzgeber erhalten haben (hier mag jeder für sich selbst überlegen, warum das so sein könnte). Ich erwarte aber nicht, dass man hier einen Konsens erhält… :wink:

SCNR
S.

Hallo!

Wenn du nichts zu sagen hast und nur rumtrollen willst, dann such dir besser ein anderes Forum.

Gruß
Tom

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Aktionswochennachlass

Ob in diesen Betrag ein Versandkostenanteil, eine
Bearbeitungsgebühr, ein Eilzuschlag, ein Aktionswochennachlass
oder eben die USt eingeflossen ist, spielt keine Rolle.

Schöne Grüße

bei deinen Antworten bleibt einem das Dankesagen richtig im Halse stecken als Betroffener

Für die Mitleser ist es dagegen recht fröhlich und unterhaltsam,

mach weiter solange es noch geht

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Hallo!

Also wenn nichtmal ein Tarifsprung ist bei der Differenz, ist es ziemlich lächerlich zu jammern. Außerdem reicht da ein bisserl einfach logisches Denken finde ich

Gruß
Tom

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logisches Denken
hi,

auch hier wieder fällt es schwer, den Beitrag zu würdigen

wie schon geschrieben, ist es für den Betroffenen nicht ganz so lustig wie für die Aussenstehenden,
aber wer verlangt Fingerspitzengefühl in einem offenen Forum.
Niemand

das passt schon so

was aber stört ist, wenn ein Antworter stets und ständig dadurch auffällt
Getretene noch extra zu treten, um Beliebtheitspunkte zu sammeln

anfangs für die Mitlesenden recht lustig, auf Dauer aber anstrengend
und wäre für solch gebildete Typen (eigentlich) nicht nötig

die Summen, um die es geht, sind hier anonymisiert dargestellt,
es ging ja auch ums Prinzip, nicht die eigentliche Höhe

und du kommst jetzt (selber Jurist) auch nochmal mit dem Spruch daher,
logisch Denken hätte genügt

das ist nochmal ne Watschn
denn wie geschrieben ist nicht 2380 die Schadenshöhe, sondern nur 2000,
um 380 wird der Staat geschädigt,
aber bezahlen muss es der (ohnehin schon) Geschädigte

weidet euch nur weiter darin, ihr Anwälte

Wenn du nichts zu sagen hast und nur rumtrollen willst, dann

in diesem Fall bist du der Troll, denn dein ursprünglicher Artikel hat nicht wesentlich und erst recht nicht konstruktiv zum Thema beigetragen, während der eigentliche Teil meiner Message sachbezogen und konstruktiv zu einer weiteren und aktiven Diskussion zum Thema aufgefordert hat (damit ist bei mir schon ein wichtiger Punkt des Trollens nicht erfüllt), des Themas nämlich, ob generell die Berechnung nach Streitwert bzw. nach der Höhe eines Wertes der tatsächlich erbrachten Leistung wirklich gerecht wird.

Mir war auch klar, dass du als Anwalt nicht verstehen kannst, dass der erste Teil der Msg in Klammern gesetzt war und deshalb eine andere Bedeutung hatte, als du vielleicht annimmst.

Gruss
S.

Wenn Sie nur die Antworten hören wollen, die Ihnen passen, dann fragen Sie nicht!

Die Antwort war nicht nur vollkommen richtig, sondern auch absolut sachlich. Was Sie da „fröhliches“ und „unterhaltsames“ für andere drin sehen, versteht keiner außer Ihnen.

Ihre Auffassung, der Steueranteil sei nicht vom Gegenstandswert erfasst, ist schlicht falsch, mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wenn Sie es nicht glauben, dann müssen Sie sich halt vom Anwalt verklagen lassen und dann wird Ihnen das Gericht (für deutlich mehr Geld) das selbe sagen.

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Wenn Sie nur die Antworten hören wollen, die Ihnen passen,
dann fragen Sie nicht!

mit Verlaub, Herr Richter,
ihre Antwort ist das jämmerlichste und erschreckendste, was ich hier in letzter Zeit lesen musste (und nicht zum ersten Mal von genau Ihnen)
Ich schrieb nämlich noch nicht mal im allerentferntesten Sinne davon, daß ich die Antwort von Herrn MM angezweifelt hätte
(allerdings davon, daß man sich in einer Antwort nicht auch noch hämisch den Fragern gegenüber zeigen müsste)

Ihre Auffassung, der Steueranteil sei nicht vom
Gegenstandswert erfasst, ist schlicht falsch, mehr gibt es
dazu nicht zu sagen. Wenn Sie es nicht glauben, dann müssen
Sie sich halt vom Anwalt verklagen lassen und dann wird Ihnen
das Gericht (für deutlich mehr Geld) das selbe sagen.

wenn ich in meinem Job als Elektriker mal so weit daneben liege wie sie hier gerade,
dann würden Tote meinen Weg pflastern
TsTs
ich kann nur hoffen, daß sie nicht wirklich mal auf die Menschheit losgelassen werden mit ihrem Urteilsvermögen und Sachverstand

aber es passt ins Bild

Hallo!

Das nächste Mal wenn ich was irgendwo zahle, dann zahl ich auch einfach nur mehr den Nettopreis, weil ich ja vorsteuerabzugsberechtigt bin. Ich kürze einfach jede Zahlung um die Mehrwertsteuer.

Soviel zum logischen Denken…

Gruß
Tom

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Hallo!

Abgesehen davon würde der Schaden, wenn man den Forderungsausfall als Schaden berechnen würde, nämlich keine 2000,- EUR betragen, zumindest nicht gegenüber dem Vertragspartner…Würde man da nämlich vom Vertragspartner dann die 2.000,- EUR Schadenersatz kriegen, müsste man davon trotzdem dann Mehrwertsteuer abführen und dann bleiben weniger übrig…das ist deshalb so, weil der Schadenersatzanspruch steuerrechtlich trotzdem wie ein Erfüllungsanspruch wäre, aber das ist schon etwas spezieller

Prinzipiell gehts aber um keinen Schadenersatzanspruch wenn man von der Frage ausgeht

Gruß
Tom

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mit Verlaub, Herr Richter,

Aha, Sie sind also einer, der gleich persönlich wird.

ihre Antwort ist das jämmerlichste und erschreckendste, was
ich hier in letzter Zeit lesen musste (und nicht zum ersten
Mal von genau Ihnen)

Tja, das tut mir leid, wenn Sie klar Worte nicht ertragen können.

Ich schrieb nämlich noch nicht mal im allerentferntesten Sinne
davon, daß ich die Antwort von Herrn MM angezweifelt hätte
(allerdings davon, daß man sich in einer Antwort nicht auch
noch hämisch den Fragern gegenüber zeigen müsste)

Aus der Rumpöbelei war kaum zu erkennen, was Sie überhaupt geschrieben haben.

Ihre Auffassung, der Steueranteil sei nicht vom
Gegenstandswert erfasst, ist schlicht falsch, mehr gibt es
dazu nicht zu sagen. Wenn Sie es nicht glauben, dann müssen
Sie sich halt vom Anwalt verklagen lassen und dann wird Ihnen
das Gericht (für deutlich mehr Geld) das selbe sagen.

wenn ich in meinem Job als Elektriker mal so weit daneben
liege wie sie hier gerade,
dann würden Tote meinen Weg pflastern
TsTs
ich kann nur hoffen, daß sie nicht wirklich mal auf die
Menschheit losgelassen werden mit ihrem Urteilsvermögen und
Sachverstand

Das mit den persönlichen Angriffen ist bei Ihnen normal, was?

Aber prima, da es Sie es ja besser wissen (was noch immer nicht erklärt, warum Sie hier überhaupt Fragen stellen), dann können Sie sich ja verklagen lassen. Viel Spaß dabei.

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Das nächste Mal wenn ich was irgendwo zahle, dann zahl ich
auch einfach nur mehr den Nettopreis, weil ich ja
vorsteuerabzugsberechtigt bin. Ich kürze einfach jede Zahlung
um die Mehrwertsteuer.

Dazu muss man garnicht vorsteuerabzugsberechtigt sein. Da das Geld doch ohnehin an den Staat geht, muss man das überhaupt nicht zahlen. Geschädigt ist dann ja nur dieser. Und wenn man dennoch verklagt wird, arbeitet der Anwalt umsonst, weil er ja den Umsatzsteueranteil nicht als Wert ansetzen kann.

Geniale Idee!

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sie reden hier komplett an der Sache vorbei und haben nicht im Geringsten verstanden,
worum es geht

maßen sich aber ein Urteil an?

machen das Richter so?
na denn

Das nächste Mal wenn ich was irgendwo zahle, dann zahl ich
auch einfach nur mehr den Nettopreis, weil ich ja
vorsteuerabzugsberechtigt bin. Ich kürze einfach jede Zahlung
um die Mehrwertsteuer.

aber sonst gehts noch?

der erste antwortet zwar richtig, macht sich dabei aber über den eh schon geschädigten Frager lustig

der zweite schreibt, ein bisserl logisch denken hätte genügt

ich beschwere mich über den hier vorherrschenden Stil

da kommt der dritte (eh schon verhaltensauffällige) und beschimpft mich, daß ich überhaupt hier gefragt habe und
unterstellt mir eine vorgefertigte „Auffassung“ und antwortet dann im imperativ komplett an der Frage vorbei

Soviel zum logischen Denken…

genau

wozu ist dieses Forum noch gleich da?
Unterhaltungswert? Expertenforum?

Jaja, alles wird gut… :smile: - owT

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ist es hier üblich als Frager beschimpft zu werden?
oder sollen wir das Forum lieber gleich ganz schliessen?
hier fragen hat ja gar keinen Sinn mehr
bei solchen Antworten