hallo,
ein Unternehmer hat einen zahlungsunwilligen Kunden und beauftragt einen
Anwalt, die Rechnung gerichtlich beizutreiben.
Daraufhin bekommt er vom Anwalt eine Rechnung mit einem Honorar, das sich aus der Bruttosumme der ausstehenden Summe, also incl. 19% berechnet.
Offene Rechng ist 2000€ zzgl. 380€ MwSt
Streitwert ist angegeben mit 2380€
Die Schadenshöhe des Unternehmers (die offene Rechnung) ist aber eigentlich nur
der Nettoanteil der Rechng ohne die MwSt
Bei der USt. ist ja der Staat der Geschädigte.
Muss der Anwalt darauf hingewiesen werden, daß er sein Honorar falsch berechnet hat?
Wie lange nach der Rechnung des Anwalts könnte man seiner Honorarforderung
widersprechen? Geht das noch nach 7 Monaten? nach 12 Monaten?
oder ist das Honorar vom Anwalt gar richtig berechnet und der Unternehmer ist hier
nochmal der Gelackmeierte, weil er neben dem Zahlungsausfall auch noch die zu hohe Anwaltsrechnung hat?
bitte um Erhellung
Georg