Anwalt mit Nebenjob?

Hallo,

noch ne Frage : angenommen, ein Anwalt hat seine Kanzlei, aber sehr wenig zu tun, weil die Leute ja überall sparen (ausser beim Aldieinkauf *g*). Also weniger Arbeit = weniger Einnahmen. Darf ein Anwalt denn dann einen Nebenjob machen, z.B. nen Minijob in ner Gärtnerei oder im Handel oder so??

Neugierige Grüße

Erika

Darf ein Anwalt denn dann einen Nebenjob machen,
z.B. nen Minijob in ner Gärtnerei oder im Handel oder so??

Wer sollte es ihm verbieten? Ich kenne genug Beispiele.

Darf ein Anwalt denn dann einen Nebenjob machen,
z.B. nen Minijob in ner Gärtnerei oder im Handel oder so??

Wer sollte es ihm verbieten? Ich kenne genug Beispiele.

ich auch. Eine Kollegin gibt Kochkurse an der VHS.
Gruß
Barbara

Ein Kollege ist Dozent an einer privaten
Berufschule,
ein Anderer ist Geschäftsführer bei ner
Hilfsorga.

Warum nicht auch als Gärtner ?

Ist lediglich ne reine Steuersache, dass eine ist
Gewerbe, das andere ist freiberuflich.

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Hallo Erika,

so einfach, wie unten dargestellt, ist es nicht. Tatsächlich war es früher bis zu einer BVerfG-Entscheidung so, dass Nebentätigkeiten (z. B. als Taxifahrer) mit der Würde des Anwaltsberufs unvereinbar erschienen.

Heute ist die Aufnahme einer Nebentätigkeiten der RA-Kammer anzuzeigen. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn eine Interessenkollision vorliegt (z. B. bei einer gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsmakler).

Gruss
BM

http://www.advonet.info/ju2338.htm

Gruß
Peter