Anwalt und Notar auf Schadensersatz verklagen?

Hallo Zusammen,

Wir haben unser Haus verkauft und es sollte ein ganz normaler Hausverkauf werden, alles, laut Notar, in 2-3 Wochen über die Bühne gegangen sein. Das war im Oktober letzten Jahres.

Ende November kam ein Mahnbescheid über eine höhere Summe. Da wir dabei waren, auszuwandern, suchten wir eine Anwältin auf, die uns empfohlen wurde. Es hat zu diesem Zeitpunkt den Anschein gemacht, daß Alles funktionieren würde.

Wir sind dann, nach Übergabe und grünem Licht vom Notar, am 22.12. ins Auto gestiegen und gefahren.

Als wir im Januar unser Geld noch nicht auf dem Konto hatten, kontaktierten wir den Käufer und fragten nach. Dieser setzte sich mit dem Notariat in Verbindung und dort hieß es, daß es nicht gehen würde (anders, als am 20.12.!!!), weil das Grundbuch ja noch einen Eintrag stehen hatte, der erst gelöscht werden müsse. Wir sind aus allen Wolken gefallen, weil wir davon Nichts wußten. Der Eintrag sei am 30.11. gemacht worden.

Kommentar vom Sachbearbeiter war nur, er würde ja nicht jeden Tag ins Grundbuch schauen.

Wir haben dann die Anwältin kontaktiert und wollten wissen, ob sie sich auch darum kümmern könnte. Kein Problem und das war es dann.

Die ganze Sache mit dem Grundbuch hat sich verzögert, weil ein Schaukastenerrichtungsrecht aus alten Zeiten drin stand, das auch gelöscht werden mußte und die Nachbarn unterschreiben sollten. Erst hieß es, vor dem Vertrag, es müssen beide Nachbarn unterschreiben und 2 Tage vor Unterzeichnung, nur einer der Nachbarn. Wir haben nie eine Mitteilung bekommen, was so lang gedauert hat und dann hieß es plötzlich doch, daß der 2. Nachbar unterschreiben müßte. Diese Unterschrift war dann gemacht und mit diesem Wissen, es sei Alles erledigt, sind wir gefahren. Die Bank des Käufers hatte verlangt, daß das Haus geräumt ist, ehe sie überweist.

Dann dieser Eintrag, über den wir nicht in Kenntnis gesetzt wurden.

Der Sachbearbeiter hat sich jedes Mal eine neue Geschichte einfallen lassen und der Notar hat sich nie gemeldet und auf den Sachbearbeiter verwiesen.

Beide, Sachbearbeiter und Anwältin haben uns mitgeteilt, daß sie sich kontaktieren würden. Nach 9 Wochen!!! ,als mir der Kragen endgültig geplatzt ist und ich mich beschwert habe (beim Notariat) haben die Beiden Kontakt aufgenommen und es kam heraus, daß mein Mann, diese Löschung der Eintragung gar nicht unterschreiben dürfe, da es gleichzeitig um seine Kinder ging.

Die andere Sache, eine Erbsache, da hat sich die Anwältin immer nur gewunden und immer wieder gesagt, mein Mann müsse kommen und sich um die Sachen kümmern. Es wurde ein Gütetermin mit persönlichem Erscheinen und anschließender Gerichtsverhandlung angesetzt. Durch die Tatsache, daß wir in Nordschweden sind, auf das Geld meiner Eltern angewiesen, da ja das Geld vom Hausverkauf blpockiert ist, haben wir gefragt, ob wir persönlich erscheinen müssen. Keine Antwort, bis heute. Wir haben den Richter dann selber angerufen und er hat gesagt, daß der Anwalt reichen würde. Die Anwältin hat sich für diesen Termin einen Auswärtstermin eingetragen und hat unentschuldigt gefehlt.

Jetzt wurde diese Sache auch noch ins Grundbuch eingetragen, obwohl es hieß, es könnte nichts mehr eingetragen werden. Wir haben jetzt dann Mai und der Verkauf wurde ein Alptraum. Können wir Schadensersatz verlangen? Wir hatten extreme Belastungen, weil wir auf das Geld angewiesen sind und es bis heute nicht auf unserem Konto ist.

Vielen Dank

Derartige Fälle kenne ich aus meiner Praxis nicht wenige. Bitte akzeptieren Sie, dass derartige Vorgänge (Kaufabwicklung mit allem Drum und Dran, sowie Grundbuchbereinigung usw.) kein Pappenstiel und meistens auch nicht im Vorhinein berechenbar sind! Wenn Sie den Notar haftbar machen wollen, müssen Sie die (vielseitige!) Materie genau kennen- also auch die Amtspflichten etc., und die Pflichtverletzung ermitteln u n d beweisen.

hallo ichkannichtmehr,

sorry für die verspätung.

das mit dem mahnbescheid ist mir nicht klar.
alles in allem scheint hier eine klage gegen den anwalt angebracht.

zunächst hätte der anwalt umfassend über alle risiken, ggf. noch vorhandener grundbucheintrag usw… informieren müssen. dann ggf. vorvertrag aufsetzen.
vor dem endgültigen verkauf hätte er zwingend das grundbuch einsehen, und die betroffenen über ggf. noch vorhandene einträge rechtzeitig und schriftlich informieren müssen.
der endgültige verkauf hätte erst dann abgeschlossen werden dürfen, wenn die grundbuchsache bereinigt ist.

hier liegt m.e. eindeutig anwaltschaftliches verschulden vor.

vorgehen entweder anderen anwalt suchen-aber kompetenten, ggf. über anwaltskammer zu erfragen, und gegen anwalt vorgehen-dieser hat EINE BERUFSHAFTPFLICHT
also diese mitverklagen …

oder … sache vor bundesrechtsanwaltskammer, littenstr.9, 10179 berlin, bringen als schlichtungsstelle anrufen.

wichtig aber, alle dokumente, aber wirklich alle vorlegen, zeugen für z.b. gespräche benennen.

sache vor bundesanwaltskammer ist kostenlos. vorgehen mittels klage gegen anwalt kostet ordentlich geld.

also überlegen.

zur erbsache,

ebenso vorgehen, das nichteinhalten eines anberaumten gerichtstermines ist eine klare anwaltliche pflichtverletzung. es könnte aber passieren das diese anwältin euch mitteilt, dass sie zu diesem termin eine schriftliche verlegung bei gericht beantragt und bekommen hat, dies hätte sie ihrem mandanten aber mitteilen müssen, auch das gericht. liegt hier wirklich kein schreiben vor ? nur nebenbei !

auch wie vorbenannt gegen anwältin vorgehen.

ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen.

grüße hook