Anzeige zurückziehen ?

Person A zeigt Person B wegen häuslicher Gewalt an, reicht die Anzeige jedoch nicht bei Gericht ein, da es ihr nicht auf Strafe, sondern Abschreckung und Distanzwahrung ankommt.
Das funktioniert auch.
Person A bekommt eine Vorladung zur erneuten Zeugenaussage.
In der Vorladung heißt es aber nun nicht mehr häusliche Gewalt, sondern gefährliche Körperverletzung.
Frage a.: Wie kommt das ?
Frage b.: Was kann Person A tun, damit es nicht zu einer
Gerichtsverhandlung kommt ?

Offizialdelikt?
Ich gehe davon aus, wenn Person A anzeigt, dann wg. häuslicher Gewalt (ihre Sicht)

Dann tritt von sich aus der Justizapparat in Aktion, da es sich als Straftat um ein Offizialdelikt (Justiz muss von sich aus tätig werden).

Und von „Außen“ gesehen ist das jetzt Köperverletzung.

Gruß

Stefan

Servus!

Person A zeigt Person B wegen häuslicher Gewalt an, reicht die
Anzeige jedoch nicht bei Gericht ein, da es ihr nicht auf
Strafe, sondern Abschreckung und Distanzwahrung ankommt.
Das funktioniert auch.

Aber nicht in Deutschland. Da werden Straftaten ausschließlich von der Staatsanwaltschaft „bei Gericht eingereicht“. Eine Anzeige dort oder bei der Polizei reicht vollkommen aus, mehr muss Person A gar nciht tun.

In der Vorladung heißt es aber nun nicht mehr häusliche
Gewalt, sondern gefährliche Körperverletzung.
Frage a.: Wie kommt das ?

Esdürfen nur Handlungen bestraft werden, die in einem Gesetz mit Strafe bedroht sind. „Gefährliche Körperverletzung“ steht im StGB drin,„häusliche Gewalt“ nicht.

Frage b.: Was kann Person A tun, damit es nicht zu einer
Gerichtsverhandlung kommt ?

So gut wie nix. Wenn Verwandtschaft besteht, kann Person A sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und Person B darf ohnehin nach Herzenslust lügen. Dann findet sich aber bestimmt irgendwo ein Polizeibeamter,der Person A damals mit blauem Auge gesehen hat,dann sagt der halt gegen Person B aus.