Anzug in falscher Größe verkauft

Hallo,

A habe einen Anzug bei einem Herrenmodegeschäft erworben. Das Geschäft wirbt mit professioneller Beratung.

Da A noch Student ist, hat er mit Anzügen und deren Anschaffung bisher noch nicht viel zu tun gehabt. Aufgrund des dualen Studiums, ist ein Anzug in seinem Unternehmen aber mehr oder weniger Pflicht.
Das hat er den Verkäufer auch wissen lassen.

Dieser zeigte A daraufhin einige Modelle und nachdem nur noch 2 Stück in A‘s engere Wahl fielen, probierte er einen der beiden an.
Es handelte sich um dasselbe Produkt (nur andere Farbgebung).

A fragte mehrmals nach, wie der Anzug an ihm wirke und ob die Passform etc. auch so ist, wie sie sein soll.
Der Verkäufer steckte die Ärmel und Beine etwas ab und meinte, dass der Anzug überall sehr gut fällt und gut passt.
Lediglich der Saum des Sakkos wäre etwas zu lang, was er aber einfach kürzen würde. Da das in diesem Modegeschäft alles ohne Aufpreis erfolgt, sollte das kein Problem sein.

A empfand den Anzug auf jeden Fall optisch ansprechend und nahm ihn, weil er darauf vertraute, dass der Verkäufer mit seiner mehrjährigen Erfahrung das sicher richtig beurteilen könne. Die eigene Laienmeinung hatte A deshalb natürlich nicht so stark gewichtet.

Als der Anzug fertig gekürzt abgeholt wurde, hat A ihn gleich seinen Eltern und der Freundin präsentiert.
Alle sagten umgehend das Gleiche:
„Sieht wirklich gut aus, aber der ist einfach zu groß!“

A war überrascht. Sein Vater gab ihm sein Sakko und A merkte sofort, was sie meinten.

Sie schauten sich daraufhin das Etikett des neuen Anzuges an und stellten fest, dass es sich hierbei um eine „Langgröße“ handelte. Mit 1.70m gehört A aber definitiv nicht zu den „Langen“.
Laut Tabelle hätte A stattdessen Größe 46/48 benötigt, aber 94 erhalten! Nun war ihm auch klar, warum das Sakko am Saum gekürzt werden musste.

Nachdem der Anzug immerhin reduziert noch 300 Euro gekostet hat, hatte A erwartet, dass der auch entsprechend aussieht.

Wie ist nun weiter vorzugehen?
Natürlich hätte A bei einem direkten Vergleich mit einem passenden Sakko sehen können, dass der Anzug einfach zu groß ist. Den hatte er aber nicht und dass A gänzlich auf die Beratung des Verkäufers angewiesen war, hatte er ja auch schon im Vorfeld verkündet.

Ist es korrekt, dass der Verkäufer ihm dann einfach einen (vermutlichen) Ladenhüter (aufgrund der Langgröße) verkauft, obwohl A dieser Anzug eindeutig nicht richtig passt?
Vor allem im Rückenbereich fällt er wohl sehr ungünstig, was A beim Anprobieren kaum sehen konnte. Auch war er zu dem Zeitpunkt ja noch nicht gekürzt, so dass A nie richtig wusste, was sich da konkret noch ändern wird.

Wäre der Anzug nicht gekürzt worden, so könnte A ihn ja einfach zurückgeben, aber wie sieht es nun aus?

A kann nicht einfach nochmal so viel Geld aus dem Ärmel schütteln, um einen passenden Anzug zu kaufen. Was soll er tun? Welche Möglichkeiten hat er?

Wo soll A sich denn sonst noch beraten lassen, wenn nicht in einem Fachgeschäft für Herrenmode? :-/

Ich danke vorab für Eure Antworten! :smile:

Liebe Grüße

Thomas

hallo,

Mit der Quittung und Vater und Freundin,evtl. mit passenden Anzug,nochmal in das Geschäft gehen und um nachbesserung bitten.

lisa

Hallo,
danke für die Antwort :smile:

Kann man hier quasi von Schlechtleistung seitens des Verkäufers reden? Der Anzug hat zwar keine Mängel, aber aufgrund der Kürzung und falschen Größe für A ist die Gesamtleistung selbst ja doch mangelhaft.

Hallo,

Kann man hier quasi von Schlechtleistung seitens des
Verkäufers reden? Der Anzug hat zwar keine Mängel, aber
aufgrund der Kürzung und falschen Größe für A ist die
Gesamtleistung selbst ja doch mangelhaft.

der Kunde hat bekommen was er wollte und auch noch die Gelegenheit gehabt, es sich nach Änderung anzusehen/anzuziehen. Daß der Anzug am Ende doch nicht richtig paßt, kann erst einmal kein Kriterium sein, denn es ist das höchstpersönliche Recht eines jeden Menschen, mit unpassenden Klamotten herumzulaufen (von dem auch gerne und oft Gebrauch gemacht wird).

Ob bzw. inwieweit die Beratungsleistung eine Möglichkeit darstellt, Nachbesserung oder gar Rücktritt durchzusetzen, kann hier kaum beurteilt werden. Ich könnte mir vorstellen, daß ein Gericht auf den allgemein bekannten Umstand hinweisen wird, daß Verkäufer ihren Kunden alles erzählen, damit sie ihre Ware an den Mann bringen können und man demzufolge auf „ja, das steht Ihnen ganz vorzüglich“ nichts geben kann und sollte. Dem Käufer war es darüber hinaus unbenommen, die modisch versiertere Verwandtschaft zum Einkauf mitzuschleppen.

Insofern denke ich, daß man auf juristischem Wege nichts erreichen wird. Ob der Verkäufer aus Kulanz noch einmal Hand anlegt, kann hier nicht beurteilt werden.

Gruß
Christian

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Es handelt sich ja nicht um ein Schnäppchenmodegeschäft, sondern um einen für Anzüge und festliche Kleidung spezialisierten Laden.
Es ist ja auch nicht so gewesen, dass A nichts anderes probiert hätte, wenn der Verkäufer ihn zu einer anderen Größe geraten hätte.

Ein Laie kann die Passform ja nicht so gut beurteilen wie ein jahrelang geschultes Personal. Daher konnte man davon ausgehen, dass weitere Beratung durch Freunde/Familie nicht nötig sein sollte.
Desweiteren ist ja offensichtlich, dass hier eine falsche Größe verkauft worden ist. Und zwar nicht im Sinne von Größe 48 statt 46, sondern 94 statt 46/48! Also eine Langgröße.

Wo soll sich A, der überhaupt keine Erfahrungen diesbezüglich bisher hatte, denn sonst einen ordentlichen Rat holen können? Das Geschäft steht ja für professionelle Beratung.

Wo soll sich A, der überhaupt keine Erfahrungen diesbezüglich
bisher hatte, denn sonst einen ordentlichen Rat holen können?
Das Geschäft steht ja für professionelle Beratung.

also bei einem fachgeschäft und der erkennbaren unerfahrenheit des käufer würde ich durchaus von einer pflichtverletzung aus dem dienstvertraglichen vertragsbestandteil gem. §§ 611, 280 I bgb ausgehen.
ein entstehender schaden wäre danach zu ersetzen.

Ein paar veränderte Zitate von vergleichbaren Herrenausstattern (habe bewusst Worte entfernt, ausgetauscht, etc. pp., dass die Anonymität gewahrt bleiben kann). Sinngemäß hat sich nichts geändert:

„Herrenspezialhaus der Region“

„Einkauf zum Erlebnis machen und dabei kompetente Beratung genießen“

„Kunde ist König, daher nicht nur erlesene Herrenmode, sondern auch fachmännische und freundliche Beratung. Darüberhinaus gibt es auch einen individueller Kundenservice“

„Fachgeschäft für Herrenmode, das sich verpflichtet fühlt, persönlich und typgerecht zu beraten.“

Hallo,

Alle sagten umgehend das Gleiche:
„Sieht wirklich gut aus, aber der ist einfach zu groß!“

Ist eigentlich mal eine andere Meinung eingeholt worden von einem anderen Verkäufer? Könnte ja sein, dass sich die Modfe seit dem Anzugkauf des Vaters etwas geändert hat. Nach dem Mottö „Das trägt man neuerdings etwas länger!“.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

die Informationen waren schon verfügbar, insofern ändert sich nichts an meiner Einschätzung.

Gruß
Christian

Noch nicht direkt, aber indirekt.
Der Anzug des Vaters ist etwa 1 Jahr alt und wurde in einem normalen Modegeschäft gekauft.
A entspricht von den körperlichen Eigenschaften (Größe, Gewicht, Körperbau) quasi 1:1 dem Vater.
Als der Vater in dem einfachen Modegeschäft eine 94er-Langgröße in der Hand hielt, riet ihm die Verkäuferin direkt davon ab, da es sich um eine Sondergröße handelt.

Sollte sich innerhalb von einem Jahr also nicht grundlegend etwas an der Mode geändert haben, so hätte dies auch dem FACHhändler auffallen dürfen. Der hat diese Größe aber bewusst für A herausgesucht.

Hallo,
sry, aber für mich sieht das so aus, dass sich die Meinungen eben teilen. ‚Was dem en sin Uhl, is dem annern sin Nachtijall‘. Und eine Kleidungsgröße sagt genau gar nichts aus, denn jedes Kleidungsstück fällt je nach Hersteller etwas anders aus.
Wer sagt denn eigentlich, dass die in dem anderen Modegeschäft richtig lagen, noch dazu vor einem Jahr (was in der Modewelt eine Ewigkeit ist)? Und wer sagt denn, dass die Ärmellänge beim Älteren genau die gleiche sein muss wie beim Jüngeren?

Wenn man das jetzt nicht auf Kulanz lösen kann (z.B. weitere Änderung des Anzugs) wird man wohl die Justiz bemühen müssen. Ob das dann wirklich beweisbar eine falsche Anzuggröße ist, wird der Kläger/Käufer dann beweisen müssen. Kann er das wirklich? Wenn er zunächst selbst von der richtigen Größe ausgegangen ist, kann’s ja wohl soo weit daneben nicht sein, oder?

Aber natürlich muss das der Käufer selber wissen, ob er sich auf dieses Risiko einlässt.
Gruß
loderunner (ianal)

2 Like

Hallo,

Und eine Kleidungsgröße sagt genau gar nichts
aus, denn jedes Kleidungsstück fällt je nach Hersteller etwas
anders aus.

Langgrößen sind dennoch per Definition so festgelegt. Natürlich kann die Langgröße etwas größer/kleiner ausfallen. Aber dass es sich hierbei um eine solche handelt, ist aufgrund der Bezeichnung „94“ eindeutig.

Wer sagt denn eigentlich, dass die in dem anderen Modegeschäft
richtig lagen, noch dazu vor einem Jahr (was in der Modewelt
eine Ewigkeit ist)?

Das war ja nur eine zusätzliche Bemerkung. Anzüge sind ja nicht gerade eine Modeerscheinung, wie Röhrenjeans, Knopfhosen, usw.
Schaut man sich aktuelle Filme/Interviews/Zeitungsartikel an, bestätigt sich das. Da der Vater beruflich mit vielen „Anzugträgern“ zu tun hat, würde ihm eine solche Veränderung vermutlich ebenfalls auffallen.

Und wer sagt denn, dass die Ärmellänge
beim Älteren genau die gleiche sein muss wie beim Jüngeren?

Ärmellängen sind perfekt. Die sind gar kein Problem.
Es geht vor allem um den Rücken, wo der Anzug Falten wirft, die A aber nicht gut erkennen konnte und um die Schulterpartie, bei der A sich selbst nicht sicher war, aber auf die Aussage des Verkäufers vertraute.

Eine Schneiderin hat inzwischen ebenfalls gemeint, dass Größe 94 für Person niemals empfehlenswert sein konnte (sie kennt A persönlich und daher auch dessen Statur), auch wenn jede Marke etwas anders ausfällt.

Wenn er zunächst selbst von der richtigen Größe
ausgegangen ist, kann’s ja wohl soo weit daneben nicht sein,
oder?

Hier sei nochmals erwähnt, dass A den Verkäufer darauf hinwies, dass er in erster Linie seiner Meinung vertraue.
Die Falten am Rücken konnte A nicht erkennen. Die Schulterpartie wurde vom Verkäufer als „passt gut“ bewertet.

Aber natürlich muss das der Käufer selber wissen, ob er sich
auf dieses Risiko einlässt.

Eine Rechtsschutzversicherung würde das finanzielle Risiko in diesem Fall einschränken. So weit sollte es aber wirklich nicht kommen :smile:

Freundlicher Gruß

Thomas :smile: