Hallo,
nehmen wir einmal an, jemand hat vor ca. 20 Jahren seinen vier Kindern eine Immobilie zu gleichen Teilen überschrieben und das Nutzungsrecht behalten. In diesen 20 Jahren hat er nicht nur den laufenden Verschleiß repariert, Grundsteuer etc. gezahlt, sondern auch erhebliche wertsteigernde Maßnahmen unternommen.
Dazu wurde z.B. die alte Ölheizung durch eine Erdwärmeanlage mit Tiefbohrungen ersetzt, die undichten Dachfenster durch Gauben ersetzt, der marode Putz duch eine Aluminiumfassade ersetzt oder das undichte Garagenflachdach durch eine weiteres Stockwerk ersetzt.
Jetzt soll eines der Geschwister diese Immobilie komplett übernehmen und die anderen auszahlen. Da stellt sich natürlich die Frage, welcher Wert anzusetzen ist. Der Restwert der ursprünglich übergebenen Immobilie (d.h. der Mehrwert durch die Erweiterungen gehört weiterhin den Eltern) oder der derzeitige Wert der Imobilie?
Mein Lösungsansatz wäre, dass den wertsteigernden Umbauten eine (damals durchführbare) kostengünstige Reparatur gegengerechnet wird und die Differenz im Vermögen der Eltern bleibt und gegebenenfalls separat übergeben werden muss.
Die Betroffenen dieses fiktiven Falls werden letztendlich einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, es wäre aber interessant, was es für Möglichkeiten gibt, dieses Problem zu lösen.
Viele Grüße,
Wepster