AOK Beitragsnachzahlung freiwillige Versicherung

Hallo liebe Forum-Profis :wink:

Ich habe hier ein großes Problem mit unserer Krankenversicherung bei der wir seit 2004 freiwillig Versichert sind.
Den neuen EinkommenssteuerBescheid für 2001 hatte am 16.03.2013 von meiner Steuerberaterin erhalten und ca.18.03.2013 habe ich diesen als Kopie bei meiner Krankenkasse vor Ort in den Briefkasten geworfen. Wie jedes Jahr…

Dann im August 2014 musste ich Unterlagen bei der AOK anfordern und habe meinen seit März13 neuen Sachbearbeiter angerufen. Er sagte mir am Telefon, dass in seinen Unterlagen der Einkommenssteuerbescheid von 2011 noch fehlen würde, ob ich diesen bitte rein bringen könnte. Ich habe mir nix dabei gedacht und diesen nochmal in Briefkasten vor Ort geworfen.
Dann kam im August 2014 eine Nachzahlung ab April 2013 über knapp 5.000,00 Euro!

Nach mehrmaligen Gesprächen, waren die Krankenkasse nicht bereit mit mir diesen Sachverhalt zu klären. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe diesen Bescheid eingeworfen und die Kasse hat meinen monatlichen freiwilligen Beitrag versäumt anzupassen. Auch ist in dieser Zeit keine Aufforderung gekommen, dass der Kasse noch Unterlagen fehlen würden.

Die Kasse sagt, wir können Ihnen nicht entgegen kommen weil das Gesetz ist.

Ich sagte, der Fehler läge nicht bei uns. Die kasse erwiderte, dass das Ergebnis gleich bleibt. Hätten die den Bescheid erhalten, hätte ich monatlich sowieso größeren Beitrag bezahlen müssen und somit soll ich mich doch freuen, dass ich jetzt erst die Nachzahlung erhalten habe…weil das ja ein zinsloses Darlehen war!!!

Habe ich da überhaupt keine Möglichkeit aus der Nummer wieder raus zu kommen???

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

Lieben Dank
Verena

Hallo Verena,

wenn die Einkünfte 2012 und 2013 niedriger waren, ist es nützlich, die Steuererklärungen für diese beiden Jahre sehr flott einzureichen, dann klappt das auch mit den Bescheiden - wenn die StB das nicht in die Reihe kriegen sollte, gibt es Dutzende, die Kapazitäten frei haben. Es ist schließlich nicht mehr lange bis zur Anfertigung der 2014er Abschlüsse und Steuererklärungen.

Wenn die Einkünfte nicht niedriger waren, ist die Zusammenballung der Beiträge im Nachhinein ebenfalls eine Folge der Schläfrigkeit des Steuerbüros. Ein engagierter und auf kleine Einzelunternehmen spezialisierter StB überblickt übrigens die Folgen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Einkünfte auch im Zusammenhang Krankenversicherungsbeiträge haben können und gibt der Mandantschaft rechtzeitig entsprechende Hinweise.

Wegen des AOK-Themas: Stundung im Sinn einer Ratenzahlung kommt hier normalerweise schon in Frage, wenn die angebotenen Raten in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtbetrag stehen.

Schöne Grüße

MM