Arbeit in Frankreich / Steuern in Deutschland?

Hallo.

Angenommen man arbeitet seit 4 Jahren in Frankreich und ist pro Jahr ca. 6-8 Wochen in Deutschland. Desweiteren besteht noch eine dt. Meldeadresse.
Die Fragen die sich ergeben sind folgende:

  1. Ist man dem deutschen Staat Lohnsteuer pflichtig.
  2. Wenn ja, und man würde in Frankreich schon Steuern zahlen, werden diese angerechnet.

Danke im Vorraus und MfG

Servus,

vergiss die „Meldeadresse“, die ist ohne Bedeutung.

Von Bedeutung sind:

  • Wo liegt der Wohnsitz, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt? Z.B. Familienwohnsitz?

  • Wie weit ist dieser und die Arbeitsstätte von der Grenze entfernt?

  • Was sind die 6-8 Wochen in Deutschland? Urlaub? Entstendung? Dienstreise?

Mit den genannten Angaben lässt sich der Fall wenn ichs richtig sehe vollständig auseinanderpfriemeln. Wäre gut, wenn Du sie nachlieferst.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
als Grenzbewohner ist mir bekannt, dass viele Franzosen, die in Deutschland arbeiten als auch Deutsche, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, versuchen, ihre Steuerpflicht in Frankreich zu bezahlen, da in FR die (Lohnsteuer gibt es in diesem Sinne in Frankreich nicht) Steuerbelastung wesentlich geringer ist.

lG

Servus,

da braucht man nicht viel „versuchen“ - das Besteuerungsrecht für die beschriebene Situation ist im DBA Frankreich eindeutig geregelt. Es genügt völlig, wenn der Fragesteller Informationen zu den vorgelegten Rückfragen liefert.

Übrigens: Beschränkte Steuerpflicht mit N-Einkünften ist in F genauso wie in D schmerzhaft teurer als unbeschränkte Steuerpflicht. Es ist nicht „automatisch“ so, dass der französische IR weniger ausmacht als die deutsche ESt, sondern hängt von einigen Einzelheiten ab. So ganz aus Jux und Dollerei hab ich die fehlenden Informationen nicht angefragt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo, und danke schonmal für die Antworten.

In Frankreich wohne ich in der Karserne und bin dort postal gemeldet, allerdings nur dem französischen Staat, nicht dem deutschen. Der Mittelpunkt ist also schon Frankreich.
In Deutschland bin ich nur zum Urlaub.
Grenzentfernung : Das Regiment ist auf Korsika. Das sind gute 2 Flugstunden.

@ Nichttechniker: Das heisst, wenn man einmal in Rankreich bezahlt hat, würde in Dt. keine Steuerpflicht mehr aufkommen?!?

MfG