Howdy,
mir war bis zu den aktuellen Trubel nicht bekannt, dass ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, nicht trotzdem frühzeitig wieder zur Arbeit gehen darf, wenn er sich dazu befähigt fühlt.
Kann mir jemand die §§ nennen, die ihm solches verbieten (Bitte keine Diskussion über versicherungstechnische Aspekte. Ich möchte ausschliesslich die §§ genannt bekommen, die es ihm rechtlich verbieten. Oder gelten die in öffentlichen Medien getätigten Aussagen ausschliesslich fuer diesen Fall? Haben somit die Ärzte diesbezueglich quasi eine Weisungsbefugnis?
Und gilt beides auch fuer Freiberufler? Darf ein freiberuflich tätiger Programmierer
somit nicht weiter programmieren, wenn er sich „nur“ die „Haxen“ gebrochen hat? Muss der Auftraggeber in diesem Fall den Freiberufler des Hauses verweisen? Und was ist daheim: Darf der Freiberufler dort weiter programmieren …
Gruss
K.